Eine angebrachte Kamera konnte den Diebstahl nicht aufzeichnen. (Symbolbild) Foto: OFC Pictures - stock.adobe.com

Nach dem Diebstahl in einer Hechinger Metzgerei folgte vor Kurzem nun das Urteil am Amtsgericht. Nicht das erste gegen die 52-jährige Angeklagte.

Vor dem Amtsgericht Hechingen musste sich eine 52-jährige Frau vor Kurzem wegen mehrfachen Diebstahls verantworten. Die Angeklagte, die als Reinigungskraft in verschiedenen Einrichtungen tätig war, soll in mehreren Fällen Bargeld und Gegenstände entwendet haben – darunter auch Tageseinnahmen aus einer Metzgerei in Hechingen. Laut Anklage beläuft sich der Gesamtschaden auf rund 6000 Euro.

 

Umsätze verschwinden mehrfach aus dem Tresor

Die Putzfrau, die aus dem Kosovo stammt, benötigte einen Übersetzer. Vor Gericht bestritt sie die Vorwürfe und erklärte, sie habe „nichts mit dem Geld zu tun gehabt“. Zudem gab sie an, dass während ihrer Tätigkeit in der Metzgerei täglich ihre Tasche kontrolliert worden sei.

Filialleiterin der Metzgerei berichtet von drei Vorfällen

Die Filialleiterin der Metzgerei berichtete von drei Vorfällen. Jedes Mal sei der Umsatz vom Freitag am darauffolgenden Tag nicht mehr im Tresor gewesen.

Die einzigen beiden Schlüssel zum Tresor hätten sie selbst und eine Mitarbeiterin gehabt – einer davon sei meist in ihrer eigenen Tasche gewesen, der andere habe sich in einer Schublade befunden. Dass sie die Tasche der Angeklagten durchsucht habe, sei falsch.

Angeklagte geht einfach nach Hause

Nach den Diebstählen habe sie umgehend ihren Vorgesetzten und die Polizei verständigt. Auffällig sei gewesen, dass die Angeklagte trotz der Anweisung, auf die Polizei zu warten, jedes Mal nach Hause gegangen sei.

Die nach den Vorfällen installierte Überwachungskamera brachte zunächst keine Klarheit – sie war etwa eine Woche vor dem letzten Diebstahl weggedreht worden. Die Angeklagte erklärte, nichts von einer Kamera gewusst zu haben. Auf vorherigen Aufnahmen war jedoch zu erkennen, dass sie selbst die Kamera verstellt hatte. Auf das Abspielen der Videos im Gerichtssaal wurde verzichtet.

Auch in einer Seniorenresidenz in Balingen soll die Angeklagte Diebstähle begangen haben. Dabei wurden unter anderem einem 99-jährigen Bewohner die Geldbörse sowie Kuchen und weitere Lebensmittel aus der Küche entwendet. Die Angeklagte gab an, dort lediglich für die Reinigung der Treppen und Toiletten zuständig gewesen zu sein.

Eine positive Prognose ist nicht zu erwarten

Die Leiterin des Reinigungsunternehmens konnte jedoch anhand des Dienstplans belegen, dass die Frau zum Zeitpunkt der Diebstähle in dem Wohnbereich der betroffenen Senioren eingesetzt war.

Zudem sagte die Pflegedienstleitung aus, sie habe die Reinigungskraft darauf hingewiesen, dass sie entgegen der Vorschrift die Türen beim Reinigen der Zimmer geschlossen habe – was ausdrücklich untersagt sei.

Angesichts der Beweislage und der Tatsache, dass die Taten während einer laufenden Bewährungszeit begangen wurden, äußerte der Verteidiger nur die Hoffnung auf ein mildes Urteil.

Wenig Aussicht auf Besserung, sagt das Gericht

Das Gericht verurteilte die 52-Jährige schließlich zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Aufgrund der Vielzahl an Vorstrafen und der wiederholten Delikte sei keine positive Sozialprognose zu erwarten. Gegen das Urteil kann die Angeklagte innerhalb einer Woche Rechtsmittel einlegen.