In seiner Praxis hat ein Kieferorthopäde Patientinnen sexuell belästigt. Foto: DPA

Er rieb sein bekleidetes Glied an ihnen und führte seinen Finger so tief ein, dass sie würgten. Nun stand der Kieferorthopäde wegen sexueller Belästigung und Missbrauch vor Gericht.

Sexuelle Belästigung in sieben Fällen und in einem weiteren Fall sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses in Tateinheit mit sexueller Nötigung: Ein 33-jähriger Kieferorthopäde ist vom Amtsgericht Tuttlingen zu elf Monaten auf Bewährung samt Geldstrafe verurteilt worden. Die Taten ereigneten sich im Zeitraum zwischen Juli 2023 und August 2024.

 

Zwei junge Frauen waren es, die im vergangenen Jahr den Stein ins Rollen brachten: Sie erstatteten Anzeige gegen den in einer Praxis im Kreis Tuttlingen beschäftigten Mann.

Die beiden Frauen gaben an, dass der Kieferorthopäde sein erigiertes (bekleidetes) Geschlechtsteil an ihren Oberarmen rieb, während sie auf dem Untersuchungsstuhl lagen.

Zudem führte der Mann im Mund seiner Patientinnen Bewegungen aus, die nichts mit einer kieferorthopädischen Untersuchung zu tun hatten: Mit seinen Fingern streichelte ihre Zungen, beziehungsweise führte er die Finger so tief in den Rachen ein, dass die Frauen würgen mussten.

Kripo ermittelt

Die beiden Anzeigen lösten eine Ermittlung der Kriminalpolizei aus. Wie eine Sprecherin des Amtsgerichts schildert, nahmen die Kripobeamten zunächst in der Praxis Ermittlungen auf. Durch die Aussagen der Angestellten erhielten die Ermittler weitere Namen von Patientinnen, die möglicherweise ebenfalls belästigt worden waren.

Im Zuge der Befragungen stellte sich heraus: Sechs weitere junge Frauen gaben an, während ihrer Untersuchungen sexuell belästigt worden zu sein. Ihre Schilderungen deckten sich mit denen der ersten beiden Geschädigten. Auch sie erstatteten schließlich Anzeige. Wie eine Sprecherin des Amtsgerichts Tuttlingen berichtet, waren die acht jungen Frauen zum Tatzeitpunkt überwiegend 20 oder 21 Jahre alt.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Rottweil erließ das Amtsgericht Tuttlingen einen Strafbefehl über elf Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung samt einer Geldstrafe. Im Falle eines Strafbefehls ist keine Gerichtsverhandlung vorgesehen – es sei denn, es wird Einspruch erhoben.

Der Angeklagte erhob tatsächlich Einspruch – und so kam es Ende Februar zu einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Tuttlingen. 18 Zeugen wurden dabei vernommen. Zu einem Urteil kam es jedoch nicht: Bevor es soweit war, zogen der Angeklagte und sein Verteidiger den Einspruch zurück und akzeptierten den Strafbefehl.

Wie die Sprecherin des Amtsgerichts schildert, habe die Richterin den Kieferorthopäden zuvor deutlich auf die zu erwartenden Rechtsfolgen hingewiesen. So hatten die Aussagen der Zeugen eine deutliche Sprache gesprochen – und ein Urteil durch das Amtsgericht wäre somit härter ausgefallen als der erlassene Strafbefehl.

Ein Berufsverbot wurde von Seiten des Gerichts nicht erteilt. Wie Oberstaatsanwalt Markus Wagner mitteilt, sei allerdings die zuständige Ärztekammer im Strafverfahren eingebunden. Sie entscheide selbstständig über den möglichen Entzug der Approbation. Der Mann arbeitet mittlerweile nicht mehr in derPraxis.