Der Fall wurde vor dem Amtsgericht Oberndorf verhandelt. (Archivfoto) Foto: Fritsche

Das Amtsgericht Oberndorf verurteilte am Dienstag einen 41-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten. Vorgeworfen wurden ihm Diebstahl, Hausfriedensbruch, Angriff auf Vollstreckungsbeamte und Beleidigung.

Die Tat habe sich am Silvestertag des Jahres 2020 zugetragen: So habe der in einem anderen Bundesland geborene Angeklagte eine Frau aus dem Schramberger Raum im Internet kennengelernt und mit ihr bei einer Freundin gefeiert. Über den Verlauf des Abends hinweg habe er laut eigenen Angaben „ordentlich einen gebechert“ und war dementsprechend stark alkoholisiert. Wohl nach einem Streit entfernte er sich von der Feier und wollte wieder abreisen. Sein Koffer befand sich noch in der Wohnung seiner Bekannten, allerdings war dort keiner anwesend und konnte ihm die Tür öffnen.

 

Durch das Glasfenster in der Tür verschaffte sich der Angeklagte nun eigenmächtig Zugang zur Wohnung, um an seine Habseligkeiten zu gelangen. Ferner entwendete er 200 Euro aus einer Spardose. Als er die Wohnung wieder verließ, wurden die Nachbarn auf ihn aufmerksam und hielten ihn in der Wohnung fest. Dabei verteilte der Angeklagte Kopfstöße und konnte erst gebändigt werden, als die hinzugerufenen Polizeibeamten eintrafen. Auch gegenüber diesen wurde er ausfällig und beleidigend – auf dem Revier soll er einen Wasserbecher in Richtung einer Beamtin geschlagen haben.

Nach anfänglichen Versuchen, Teile der Tat abzustreiten, realisierte die Verteidigung schnell, dass dies wenig zielführend war. Nach kurzer Beratung räumte der Angeklagte die Tat vollumfänglich ein. Die Zeugenaussage eines der Beamten sowie Lichtbilder der Tat bestätigten die Vorwürfe ebenfalls. Die Staatsanwaltschaft forderte daraufhin eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe von acht Monaten sowie 120 Sozialstunden.

Einschlägig vorbestraft

Der verlesene Auszug aus dem Bundeszentralregister ergab, dass der Angeklagte bereits einschlägig vorbestraft ist. So sammelte er bundesweit munter Geld- und Freiheitsstrafen in insgesamt 24 Fällen vor den verschiedensten Amtsgerichten. Zu seinen Gunsten war hingegen zu berücksichtigen, dass er sich als Betreuer um seine Frau kümmert, welche einen Schlaganfall erlitt, und auch selbst gesundheitliche Probleme zu beklagen hat.

Am Ende kam das Gericht zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit.