53-jähriger will Motorrad fahren. Fahrschule aus Kreis Ludwigsburg attestiert ihm bestandene Prüfung. Polizist: „Wir ermitteln in über 1000 Fällen wegen falscher Bescheinigungen.“
Hat ein Fahrlehrer aus dem Landkreis Ludwigsburg über 1000 Menschen mit falschen Bescheinigungen zum Führerschein verholfen? Darum ging es indirekt im Amtsgericht Horb.
Denn angeklagt war ein 53-jähriger aus Horb, dem vorgeworfen wurde, sich einen Führerschein erkauft zu haben. Er wollte offenbar neben dem Auto (Führerschein B) auch Motorrad fahren. Er legte deshalb beim Landratsamt Freudenstadt eine Bestätigung einer Fahrschule aus dem Kreis Ludwigsburg über „196B“ vor. Wenn das in den Führerschein eingetragen ist, darf er leichte Motorräder bis 125 Kubik Hubraum und 25 PS fahren. Jetzt sitzt er wegen „Verschaffens falscher amtlicher Ausweise“ auf der Anklagebank.
Ein Kripo-Ermittler aus Ludwigsburg berichtet: „Wir ermitteln gegen einen Fahrschulinhaber aus dem Landkreis. Wir haben die Geschäftsräume durchsucht. Dabei geht es um Bescheinigungen für 196 B – für leichte Motorräder und für den Anhänger-Führerschein B 96. Es gibt 1087 Anzeigen bundesweit.“
Jede Menge Bescheinigungen gefunden Bei den Durchsuchungen habe man in der Software jede Menge solcher Bescheinigungen und Daten gefunden. Teilweise doppelt geführt. Alles ab dem Jahr 2021.
Der Ermittler: „Auf den Konten der Fahrschule gingen nur sieben Zahlungen ein. Zwischen 50 und 400 Euro.“ Wurde der Fahrlehrer nur in bar bezahlt?
Auch der Horber reichte eine Bescheinigung dieser Fahrschule ein. Er sagt: „Bei den Horber Fahrschulen war zu dieser Zeit wegen Corona alles voll. Dann habe ich auf der Arbeit von dieser Fahrschule gehört. Per App habe ich die Theorie gemacht, die Fahrstunden in freien Tagen. Meine Frau war auch dabei. Sie hat auch das Geld überwiesen.“
Fahrlehrer will auch Weihnachten gearbeitet haben Der Eingang dieser Zahlung, so der Ermittler, sei nicht auf den Kontoauszügen der Fahrschule zu finden. Er sagt noch: „Um 1087 solcher Prüfungen zu absolvieren, muss man neben dem Tagesgeschäft der normalen Führerscheine A und B bei einem angemeldeten Fahrschul-Motorrad schon sehr engagiert sein. Wir haben in der Software auch Kurse zu ungewöhnlichen Zeiten gefunden: 24. Dezember um 18 Uhr oder Silvester um 16 Uhr.“ Die Richterin will wissen, warum der Angeklagte in den Landkreis Ludwigsburg Fahrstunden genommen hat. Der Angeklagte: „Wenn ich frei hatte in der Woche, passte das. Ich habe auch meine Frau und mein Kind mitgenommen.Wir sind dort spazieren gegangen oder haben die Mutter besucht.“
Angeklagter: Kein Beweis für Überweisung an Fahrschule Dann tritt die Ehefrau in den Zeugenstand. Sie wird belehrt, dass sie bei einer falschen Aussagen strafrechtlich belangt werden könnte. Sie sagt: „Ich war zweimal mit dabei bei den Fahrstunden. Wir sind spazieren gegangen, waren in den Läden.“ Sie habe das Geld wohl überwiesen. Belege haben weder sie noch der Ehemann.
Richterin Dallas-Buob: „Wir haben keine Belege, dass der Angeklagte wirklich die Theorieschulungen und die Fahrstunden dort gemacht hat. Wie kann das sein?“
Warum der Angeklagte den Prozess beendet Verteidiger Marko Gunther: „Man könnte den Fahrschulinhaber fragen.“ Der Ermittler: „Wir haben alles der Staatsanwaltschaft übergeben. Die Anklage wird wohl bald erhoben.“ Richterin Dallas-Buob: „Er wird wohl nichts sagen, wenn bald die Hauptverhandlung kommt.“
Um 11 Uhr bittet Verteidiger Marko Gunther um eine kurze Unterbrechung. Danach erklärt der Angeklagte, dass er den Einspruch gegen den Strafbefehl über 2500 Euro zurückzieht. Der Angeklagte sagt: „Was soll ich machen? Ich kann es nicht beweisen.“
So erspart er seiner Ehefrau und sich weiteren juristischen Ärger. PS: Inzwischen hat der Horber einen A1-Führerschein. Gemacht bei einer Fahrschule vor Ort, wie er sagt.