Die Anklage vor dem Amtsgericht: Ein Autofahrer berührte eine Rollerfahrerin am Spiegel und fuhr dann weiter. Das musste das Gericht nun bewerten. (Symbolbild) Foto: Kara - stock.adobe.com

Auf einer schmalen Straße stoßen ein Rentner und eine Rollerfahrerin zusammen. War sein Verhalten rücksichtslos? Das muss Richterin Jennifer Dallas- Buob im Amtgericht Horb klären.

Es geht um eine der vielen engen Straßen in der Raumschaft. Der sichtbare Asphalt ist nur knapp drei Meter breit. Hat hier ein Rentner (73) ein 16-jähriges Mädchen vom Roller geholt? Es geht um fahrlässige Körperverletzung und Unfallflucht.

 

Die Staatsanwältin wirft zum Auftakt vor: „Er ist zu zentral auf der engen Straße gefahren. Mit seinem Außenspiegel hat er den Roller getroffen, das Mädchen stürzte. Er fuhr weiter.“

Doch was sagt der Angeklagte zum Vorwurf? Der Rentner erzählt: „In der Höhe des Hofes kam mir ein Roller entgegen. Der hat mich nicht berührt. Zehn Minuten später kam die Polizei. Ich weiß von gar nichts.“

Rentner: Einen Knall hätte ich gehört

KFZ-Sachverständiger Frank Rauland sagt als Zeuge aus: „Der sichtbare Asphalt hat eine Breite von 3,06 Meter. Der Rest des Asphalts ist unter Matsch. Wenn ein Traktor dort tiefe Spuren verursacht und sie mit dem Roller reinfährt, kann sie stürzen.“

Der Rentner argumentiert: „Auf der Straße kann man nur in der Mitte fahren. Wenn es geknallt hätte, hätte ich es gehört.“ Richterin Jennifer Dallas-Buob will wissen, ob er nach dem Unfall in den Rückspiegel geschaut hätte. Der Rentner: „Nein. Dafür gab es keinen Grund. Eigentlich guckt man vorne raus.“

Rollerfahrerin: „Ich habe gehofft, er weicht aus“

Auch die betroffene Rollerfahrerin sagt als Zeugin aus. Die 16-Jährige schildert: „Ich bin 30 gefahren. Ich habe gehofft, er weicht aus. Doch er fuhr weiter in der Mitte, ich in den Matsch. Plötzlich gab es einen Knall, der Lenker ist rumgezogen.“

Verteidiger Michael Doll fragt nach: „Ist der Roller sofort gestürzt?“ Die Fahrerin antwortet: „Der Lenker hat sehr gewackelt. Ich habe die Hand vom Gas genommen, dann bin ich schräg unter den Roller geflogen.“

Zeugin: Der Angeklagte fährt immer mitten auf der Straße

Dann kommt eine Zeugin, die dort wohnt. Sie sagt aus: „Sie fuhr zur Seite, er nicht. Es gab einen Rucker beim Mädchen, sie ist hingefallen.“ Und dann berichtet sie: „Ich war schon einmal Zeuge eines Unfalls des Rentners.“ Weil der Rentner gut ein Jahr vorher auf der Straße mittig fuhr, stieß er mit einem entgegenkommenden Auto zusammen.

Der Kfz-Sachverständiger Rauland berichtet: „Es gibt Kratzer am Spiegel des Autos des Rentners.“ Die sind wohl frisch und ein Indiz, dass der Autospiegel den des Rollers berührt hat.

Warum stürzte das Mädchen (16)?

Der Verteidiger fragt nach: „Kann Matsch die Ursache für den Sturz sein?“ Rauland erklärt: „Wenn man mit 20 km/h rein fährt, kann das sein. Der Roller fuhr 15 bis 16 km/h.“

Dann die Plädoyers. Die Staatsanwältin: „Strittig ist, ob der Sturz durch den Matsch oder die Kollision mit den Spiegeln ausgelöst wurde. Fest steht: Er blieb zentral auf der Straße, bremste nicht, als der Roller entgegenkam. Das ist eine objektive Sorgfaltsverletzung.“

Das fordern Anklage und Verteidigung

Es sei auch Unfallflucht gewesen: „Er hätte im Rückspiegel den Unfall erkennen müssen. Das er starr nach vorne schaut, ist lebensfremd.“ Die Forderung: 50 Tagessätze.

Verteidiger Doll: „Beide hätten anhalten können. Deshalb gibt es eine Mitschuld der Rollerfahrerin.“ Die Spiegelberührung sei nicht erwiesen: „Am Rollerspiegel gab es keine Spuren.“ Der Blick nach vorne sei nicht zu beanstanden. Er fordert einen Freispruch.

Darum bekommt der Rentner ein Fahrverbot

Und wie lautet das Urteil? Die Richterin verurteilt den Rentner zu 50 Tagessätze à 70 Euro – wegen fahrlässiger Körperverletzung. Dallas-Buob: „Es gab die Spiegelberührung. Der Angeklagte hat gegenüber der vulnerablen Rollerfahrerin eine erhöhte Sorgfaltspflicht.“

Sie verhängt ein Fahrverbot von sechs Monaten: „Um ihnen vor Augen zu führen, dass man im Verkehr gegenseitig Rücksicht nehmen muss.“