Der Besitz von Butterfly-Messern ist in Deutschland verboten – Erwerb, Besitz oder Führen kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Foto: Stratenschulte

Beim Oktoberfest 2023 im „Platzhirsch“ wurde ein Lahrer mit einem Butterfly-Messer verletzt. Der Täter musste sich nun vor dem Amtsgericht verantworten.

In dem Lokal am Marktplatz herrschte in der Nacht zu Sonntag, 24. September 2023, gute Stimmung, zu erkennen auf Videoaufnahmen, die in der Verhandlung vor dem Amtsgericht gezeigt wurden. Man sieht fröhliche Besucher, Frauen im Dirndl, eine gut besetzte Theke, Kommen und Gehen an der Eingangstür. Unter den Gästen waren auch zwei Männer, die sich nicht grün waren, vorsichtig formuliert.

 

Die beiden Lahrer, der eine Ende 30, der andere um die 50 Jahre alt, kennen sich seit 2016. Damals hatte der Ältere den Jüngeren in dem Grünstreifen zwischen dem Rewe-Markt und der Schutter überfallen, wofür er vor Gericht wegen Körperverletzung verurteilt wurde. Das Opfer hatte damals auch ausgesagt, ihm sei bei der Attacke ein hoher Geldbetrag gestohlen worden, was letztlich aber unbewiesen blieb.

Der Enddreißiger gab nun vor Gericht an, er habe lange unter der Tat zu leiden gehabt. Der Ältere warf ihm wiederum vor, er habe mit seiner damaligen Aussage vor Gericht „sein Leben zerstört“, die Verurteilung 2016 habe sowohl privat als auch beruflich schlimme Konsequenzen für ihn gehabt.

Die beiden sind sich seither immer mal wieder in Lahrer Lokalen über den Weg gelaufen, im Biermichel, Wolkenkratzer, Zarko und Platzhirsch, war bei der Verhandlung nun zu hören. Beim Oktoberfest im „Platzhirsch“ eskalierte ihre Feindschaft – wofür der Ältere verantwortlich war, wie die Videoaufnahmen und auch Zeugenaussagen vor Gericht belegten.

„Platzhirsch“ stellte der Polizei Videoaufnahmen zur Verfügung

Der Mann, der in der Türkei geboren wurde und 1997 als Asylbewerber nach Deutschland kam, ging an dem Abend immer wieder zu dem 37-Jährigen, der friedlich an der Theke saß und laut Zeugenaussagen eigentlich nur seine Ruhe haben wollte. Trotzdem versetzte ihm der Ältere einen Schlag, er soll ihn auch mit Beleidigungen überzogen haben, die in einer Zeitung nicht zitierfähig sind.

Der eigentliche Angriff mit dem Messer ist auf den Videoaufnahmen, die der „Platzhirsch“ der Polizei zur Verfügung gestellt hatte, nicht richtig zu sehen, das Geschehen ist durch die Theke und andere Gäste verdeckt. Die Folgen des Stichs sind freilich durch einen Arztbrief aus der Notaufnahme des Klinikums dokumentiert.

Demnach erlitt der 37-Jährige einen zwei Zentimeter breiten sowie fünf bis sieben Zentimeter tiefen Stich in der linken Körperseite. Im Klinikum erhielt er eine Bluttransfusion und musste beatmet werden. Er sei zeitweise auch bewusstlos gewesen, erzählte der Mann als Zeuge und Nebenkläger.

Der Fall löste danach Wirbel in Lahr aus. Unsere Redaktion berichtete groß darüber, nachdem der 37-Jährige den Angriff auf seiner Facebookseite selbst öffentlich gemacht hatte.

Der Täter, der laut einem Atemalkoholtest der Polizei an dem Abend mehr als zwei Promille Alkohol im Blut hatte, reklamierte nun vor Gericht Erinnerungslücken, den Messerstich betreffend: „Das weiß ich nicht mehr“, ließ er seinen Dolmetscher übersetzen. Den Rest des Abends vermochte er aber zu schildern. Im Prozess wurde er nicht nur vom Opfer, sondern auch von weiteren Zeugen belastet. Außerdem stellte die Polizei kurz nach der Tat im Lokal sein Butterfly-Messer sicher, auf dem später DNA-Spuren von ihm und dem Opfer nachgewiesen wurden.

Der Verteidiger sagt, dass der Stich womöglich keine Absicht war

Verteidiger Sven Haas aus Offenburg stellte vor Gericht die Theorie auf, dass sein Mandant eventuell gestolpert war und deshalb auf das Opfer fiel, wobei sich das Butterfly-Messer in seiner Jackentasche geöffnet haben könnte. Somit wäre die Verletzung des 37-Jährigen keine Absicht und nur fahrlässige Körperverletzung gewesen.

Der Lahrer Anwalt Manuel Singler, der die Nebenklage vertrat, nannte dagegen in seinem Plädoyer das Verhalten des Angeklagten vor Gericht „eine absolute Frechheit“, da er keine Verantwortung für die Tat übernommen habe.

Der Vorsitzende Richter Tim Richter hatte keine Zweifel, dass der Angeklagte zugestochen hatte. Er verurteilte ihn wegen gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung und unerlaubtem Waffenbesitz (Butterfly-Messer sind in Deutschland verboten). Die Strafe: zehn Monate Haft, die drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt werden. Außerdem 50 Sozialstunden und 2000 Euro Schmerzensgeld, zahlbar in 50-Euro-Raten monatlich an das Opfer.

Eine Haft bleibt dem Angeklagten erspart, da er in gefestigten Verhältnissen lebe und eine günstige Sozialprognose habe, so Richter.

Aussage des Angeklagten lässt Richter erstaunen

Um die Höhe eines möglichen Schmerzensgeldes zu ermitteln, fragte Richter Tim Richter den Angeklagten nach seinem Gehalt. Er verdiene nur um die 550 Euro monatlich und könne deshalb höchstens 20 Euro im Monat zahlen, so die Antwort. Als Richter sich danach für das Haushaltseinkommen interessierte, gab der Angeklagte eine bemerkenswerte Antwort: Er wisse weder, was seine Frau verdiene, noch was sie beruflich mache. Die beiden sind seit 1997 verheiratet. Auf Richters erstaunte Rückfrage, ob in der Ehe seither nie über den Beruf der Frau gesprochen worden sei, versicherte der Angeklagte: „Nein, das haben wir nie gemacht.“