Durch die Protestfahrt der Traktoren bildete sich ein langer Stau. Foto: Baiker

Die Protestfahrt von Landwirten am Dienstag auf der A81 wird jetzt für viele Fahrer ein Nachspiel haben. Wir haben bei der Polizei nachgehakt: Wie viele Traktorfahrer sind betroffen? Und welche Strafe droht?

Diese Bilder sorgten in der weiten Region für Aufsehen: Eine schier unendliche Reihe von Traktoren – auf einer Autobahn. Bei der Protestfahrt von Landwirten nach Stuttgart am Dienstag nahmen viele Teilnehmer ab Rottweil den Weg über die A81. Und damit nicht über die laut behördlicher Auflage festgelegte Route.

 

Doch nicht nur darum hatte es jede Menge Verwirrung gegeben. Etliche Teilnehmer waren wohl davon ausgegangen, dass die Fahrt auf der A81 genehmigt sei. Eine Info, die fälschlicherweise in Whatsapp-Gruppen geteilt wurde.

Auf die Autobahn geleitet?

Und auch Tage später kursieren weitere Annahmen im Netz. So habe die Polizei, schreiben viele Kommentatoren in den Sozialen Medien, die Traktoren „auf die Autobahn gewunken“. Deshalb sei es völlig unverständlich, dass der Konvoi später angehalten worden sei und die Personalien aufgenommen wurden.

Jörg Kluge von der Pressestelle der Polizei im Präsidium Konstanz kann da nur den Kopf schütteln. „Das, was da kursiert, gehört ins Reich der Fantasie“, sagt er. Die Polizei werde alles tun, aber sicher nicht langsame Fahrzeuge bewusst auf die Autobahn lenken. „Das ist hochgefährlich, und gerade das wollten wir ja an diesem Tag verhindern“, sagt er. Leider könne man derartige Gerüchte, ebenso wie jenes der angeblichen genehmigten Fahrt, nur schwer einfangen, wenn sie erst einmal im Netz die Runde machen.

Straßenverkehrsordnung ist eindeutig

Fakt ist: Eben aufgrund der großen Gefahren dürfen Autobahnen und Kraftfahrstraßen laut Paragraf 18 der Straßenverkehrsordnung „nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt.“ Darüber hinaus dürfen Fahrzeug und Ladung zusammen maximal vier Meter hoch und 2,55 Meter breit sein. Auch wenn es Traktoren gibt, die eine Geschwindigkeit von 60 km/h überbieten: Rechtlich gesehen ist der Ausflug auf die Autobahn nicht erlaubt.

Wie Kluge erklärt, sei das Ziel der Polizei deshalb gewesen, die Auffahrt auf jeden Fall zu verhindert – was durch die Masse an Fahrzeugen, die ausscherten, aber dann nicht gelang.

200 Teilnehmer erwartet ein Verfahren

Letztlich war die Strecke zwischen Sulz und Empfingen gesperrt worden – die Fahrzeuge wurden ausgeleitet. Und viele Teilnehmer werden nun belangt? „Wir haben von 200 Personen die Personalien festgehalten“, informiert Kluge. Eben von denjenigen, die unerlaubt aufgefahren sind. Sie erwarte nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige. Derzeit werde geprüft, ob die Fahrer wegen des Verstoßes gegen die Versammlungsauflagen oder wegen des Auffahrens auf die Autobahn belangt werden.

Die besonderen Umstände machen hier eine besondere Betrachtung notwendig. Die reine Tatbestandsnummer 118106 – „Sie benutzten die Autobahn, obwohl die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des von Ihnen geführten Fahrzeugs/mitgeführten Anhängers 60 km/h oder weniger betrug“ – hat laut Bußgeldkatalog überraschenderweise zur eine Strafe von 20 Euro zur Folge. Insgesamt reicht die Spanne bei Verstößen gegen Paragraf 18 von 10 Euro bis mehr als 200 Euro.

Weitaus happiger sieht es bei Verstößen gegen Versammlungsauflagen aus – vor allem die Organisatoren des Ganzen könnten hier noch in die Pflicht genommen werden.

Wer waren die Organisatoren?

Doch wer hat die Protestfahrt angemeldet? Pressesprecherin Andrea Schmider vom Landratsamt erklärt, dass es sich um „zwei Privatpersonen“ gehandelt habe, deren Namen man aus Datenschutzgründen nicht nennen könne.

Auch im Landratsamt ist das Geschehen auf der Autobahn weiter Thema, wie sie auf Nachfrage berichtet. Unter anderem habe es Nachfragen zur angeblichen Genehmigung gegeben, ein weiterer Landwirt war der Meinung, das Polizeiauto sei auf die Autobahn vorausgefahren – „was definitiv nicht stimmt“, wie auch Schmider klarstellt. Auf Nachfrage habe der Landwirt seine Aussage auch nicht verifizieren können, zumal er selbst gar nicht teilgenommen hatte, wie sich dann im Gespräch herausgestellt habe.

Gewerbetreibender will Anzeige erstatten

Und: Es gab laut Schmider eine Nachfrage von einem Gewerbetreibenden, der gegen die Veranstalter Anzeige erstatten wollte, weil seine Mitarbeitenden bei der Anfahrt zur Arbeit behindert worden waren.

Nachfragen von Teilnehmern bei der Polizei

Bei der Polizei gehen laut Kluge ebenfalls Nachfragen und Stellungnahmen ein, dass die Fahrt doch genehmigt gewesen sei. Auch hier muss die Polizei erklären, dass dies nicht stimmt. Das Landratsamt hatte unserer Redaktion den Wortlaut der Auflagen am Dienstag mitgeteilt, die eine klare Streckenführung abseits der Autobahn beinhalten.

In den Sozialen Medien geht derweil die Debatte weiter. Einige erklären, sie hoffen sehr, dass die Fahrer wie alle anderen Verkehrsteilnehmer auch für ihren Verstoß – und den verursachten riesigen Stau – zur Rechenschaft gezogen werden. Viele andere begrüßen die Aktion und betonen, dass sich Aktivisten nun mal oft nicht an Regeln halten – Stichwort Straßenkleber.