Wie viele Promille hatte der Angeklagte intus, als er zum Supermarkt fuhr? Und hat er direkt nach seinem Einkauf „nachgetankt“? Der Fall vor dem Horber Amtsgericht zeigt: Es kann alles fast genau nachgerechnet werden.
Tragik schützt vor Strafe nicht: Das Schicksal des 61-Jährigen Mannes aus einer Kreisgemeinde hat ihn schwer gebeutelt. Das wird schnell deutlich. Der Tod seiner Lebensgefährtin belastet ihn bis heute.
Einen Tag nach dem schweren Schicksalsschlag setzt sich der mittlerweile Arbeitslose ans Steuer seines Autos. Das Fatale: Er hat vorher getrunken. Anscheinend nicht wenig. Die Anklage spricht von 2,17 Promille.
Oder hatte er zum Zeitpunkt der Fahrt zum Supermarkt nach Schopfloch doch weniger Alkohol im Blut? Das behauptet der Mann zusammen mit seinem Rechtsanwalt zumindest. Er habe nach dem Einkauf noch einmal zur Flasche gegriffen.
Zeuge nimmt die Verfolgung auf
Allerdings: Einem Zeugen war schon bei der Hinfahrt im Bereich Dettlingen ein äußerst bedenklicher Fahrstil aufgefallen. Dem jungen Mann lässt das an diesem späten Nachmittag keine Ruhe. Er zeigt Zivilcourage und nimmt mit einem gewissen Abstand die Verfolgung auf. „Das waren deutliche Schlangenlinien, er ist auch immer wieder an den Rand gekommen.“ Der Angeklagte behauptet dagegen vor Gericht, dass er nur den Straßenschäden ausweichen wollte.
Der Zeuge bleibt am 61-Jährigen dran. Er parkt in der Nähe und stellt den Angeklagten zur Rede. „Ich habe gefragt: ‘Warum fährst Du betrunken?‘ Er hat dann gesagt, dass er nicht betrunken sei und irgendwas erzählt, dass seine Frau gestorben sei.“ Er habe sich dann rausgeredet und sei in den Supermarkt gelaufen. Richterin Jennifer Dallas-Buob und die Gutachterin fragen ihn, wie der Angeklagte gelaufen sei. Torkelte er? „Er ist sehr langsam und schwindelig gelaufen“, berichtet der Zeuge. Und er habe nach Alkohol gerochen. Sein allgemeines Erscheinungsbild sei schlecht gewesen. Der Mann habe sehr undeutlich gesprochen.
Angeklagter will weiterfahren, wird aber daran gehindert
Als der 61-Jährige aus dem Supermarkt kommt und sich wieder ans Steuer setzen will, handelt der Zeuge filmreif. „Ich habe schnell mein Auto so hingestellt, dass er nicht mehr rausfahren konnte.“ Im Anschluss rief er die Polizei. Diese sei auch sehr zügig erschienen.
Zunächst gibt der Angeklagte am Tatort an, dass er nach dem Einkauf 0,1 Liter Schnaps getrunken habe – also einen Flachmann – und dann gar nicht weiterfahren wollte. „Ich wollte mich abholen lassen.“
Vor Gericht gibt er dann schließlich an, dass es sogar 0,4 Liter Schnaps gewesen seien. Der 61-Jährige meldet sich unter Tränen im Gerichtssaal zu Wort und gibt seine Begründung für sein Auftreten damals an: „Ich hatte 24 Stunden nichts gegessen. Ich hatte Stress ohne Ende.“ Außerdem habe er eine kaputte Hüfte, womit er den unsicheren und langsamen Gang erklärt.
So zerlegt die Gutachterin die Angaben des Angeklagten
Ist das alles plausibel? Die Gutachterin rechnet im Anschluss vor, was möglich ist und was nicht. 0,4 Liter Schnaps in kurzer Zeit? „Dann hätte der Angeklagte zur Zeit der Hinfahrt 0,53 Promille gehabt.“ Bei der ersten Blutentnahme hatte er 1,87 Promille.
Das wäre also schon deutlich weniger, sei aber nicht plausibel, so die Gutachterin. Denn bei der Blutabnahme hätte der 61-Jährige schon deutlich stärkere Ausfallerscheinungen bei so viel Alkohol in so kurzer Zeit haben müssen – auch wenn die Gutachterin von einem „Alkoholgewöhnten“ spricht. Doch bei den üblichen Tests (zum Beispiel Nasenspitze berühren) habe er 15 von 15 Punkten erzielt.
Ein „Flachmann“ lässt sich nicht ausschließen
Die 0,1 Liter Schnaps sei dagegen laut Gutachten nicht auszuschließen. „Dann hätte er zum Zeitpunkt der Fahrt zumindest schon 1,3 Promille gehabt.“ Der Zeuge hatte zuvor auf Nachfrage erklärt, dass er keine Flaschen beim Angeklagten gesehen habe. Der Staatsanwalt sagt: „Ich halte es nicht für undenkbar, dass er einen Flachmann getrunken und ihn anschließend direkt in den Mülleimer geworfen hat.“
Nach dem Gutachten ziehen sich Anwalt und Angeklagter kurz zur Besprechung zurück. Es bleibt kein Ausweg mehr. Sie lassen den Einspruch gegenüber dem Vorwurf der Höhe der Promille fallen. Im Endeffekt ein Geständnis.
So fällt das Urteil aus
Nun kann der Angeklagte nur noch auf ein gnädiges Urteil hoffen. Neben dem schweren Schicksalsschlag ist er auch noch durch einen Arbeitsunfall und anschließender Infektion mit einem Krankenhauskeim schwer gebeutelt. Dadurch habe er auch seinen Job als Bauarbeiter verloren. In seinem Plädoyer betont sein Anwalt, dass sein Mandant mittlerweile eine erfolgreiche Entziehungskur hinter sich gebracht habe.
Der Staatsanwalt fordert 40 Tagessätze à 40 Euro und eine Wiederteilungssperre für den Führerschein von sieben Monaten. Die andere Seite hofft dagegen, dass schon nach fünf Monaten der Führerschein wiedererlangt werden könnte. „Es wird die größte Schwierigkeit für den Angeklagten sein, den Führerschein wiederzuerlangen.“
Richterin Dallas-Buob folgt aber dem Staatsanwalt. Bei der Trunkenheitsfahrt handele es sich nicht um ein Kavaliersdelikt. „Er hatte die Ansprache durch den Zeugen und wollte sich trotzdem noch ans Steuer setzen. Das wäre die Möglichkeit gewesen zu denken: ‘Hoppla, was mache ich hier eigentlich?‘“ Bei der Prognose folgte sie dem Verteidiger nicht: „Die sieben Monate Sperre – das braucht er noch.“
Der in sich zusammengesunkene Angeklagte akzeptiert sofort das Urteil. Sein Verteidiger erklärt: „Wir verzichten auf einen Widerspruch.“