„Let’s Dance“-Star Motsi Mabuse – die auch in England eine Berühmtheit ist – traf nun am Landgericht Offenburg erstmals im Prozess wieder auf ihren Ex-Mann. Foto: Vennenbrand

Der Streit zwischen Motsi Mabuse und Ex-Mann Timo Kulczak ist in die nächste Runde gegangen. Nun war auch „Bild“-Chefredakteurin Marion Horn zugeschaltet – als Zeugin.

Hitzige Wortgefechte, der Auftritt der „Bild“-Chefredakteurin und erstmals ein öffentliches Aufeinandertreffen der beiden Ex-Ehepartner – die Fortsetzung des Promi-Klinschs am Donnerstag hatte es in sich. Fast genau ein Jahr tobt der Rechtsstreit bereits – doch worum geht es eigentlich?

 

Tanzsport-Bundestrainer Kulczak – seit 2015 von Mabuse geschieden – wirft seiner Ex-Frau vor, ihn für die Vermarktung ihrer 2022 erschienenen Biografie „Finding My Own Rhythm“ öffentlich „durch den Dreck gezogen“ zu haben.

Überdies soll sie auch für einen Artikel, in dem Kulczak so gar nicht gut wegkommt – von „Ehe-Hölle“ war die Rede – mit der „Bild“ gesprochen haben. Kulczak streitet für eine Unterlassung und Schmerzensgeld. Mabuse ließ beim Prozessauftakt durch ihren Anwalt dementieren, mit der „Bild“ gesprochen zu haben – erschienen war sie damals nicht.

Kulczak-Anwälte erstreiten Aussage der „Bild“-Redakteurinnen

Seither erstritt Kulczaks Anwaltsduo Sammy Hamad und Jesus Valdes Reyes zunächst, dass Mabuse selbst – zumindest virtuell – an der Verhandlung teilnehmen muss.

Später prozessierten die Klagevertreter, damit „Bild“-Chefredakteurin Marion Horn sowie die Verfasserin des strittigen Artikels am Landgericht aussagen müssen. Die Journalistinnen beriefen sich auf ein aus der Pressefreiheit und dem Informantenschutz abgeleitetes Zeugnisverweigerungsrecht.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied Ende 2024 im Sinne des Klägers – in engen Grenzen: Die Journalistinnen müssten sich lediglich dazu äußern, ob die Berichterstattung in der „Bild“ vom Oktober 2022 mit Mabuse abgesprochen gewesen und ob der Inhalt des Artikels ihr bekannt gewesen sei.

Fragen zu „redaktionellen Interna“ werden nicht beantwortet

Beide Fragen verneinten die aus Berlin zugeschalteten Redakteurinnen nun. „Ich war zu dem Zeitpunkt gar nicht beim Axel-Springer-Verlag tätig“, betonte Horn. Die Verfasserin des Textes habe ihr jedoch erklärt, dass der Artikel nicht mit Mabuse abgesprochen gewesen sei. Das bestätigte die Autorin selbst später auch. Der Artikel sei Mabuse vor der Veröffentlichung auch nicht zugegangen.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte entschieden, dass „Bild“-Chefredakteurin Foto: Armbruster

Am Widerstand gegenüber weitergehender Fragen bissen sich Kulczaks Anwälte die Zähne aus. Die Rechtsbeistände der Zeuginnen – vier Stück waren zugeschaltet – wiegelten Nachfragen zu „redaktionellen Interna“ vehement ab.

Wilde Diskussionen, Sitzungspausen und gerichtliche Entscheidungen über einzelner Fragen waren die Folge. Unterm Strich brauchten die beiden Zeuginnen keine weiteren Fragen zu beantworten.

Emotionale Aussprache zwischen Mabuse und Kulczak

Emotional wurde es im Gerichtssaal, als Kulczak sich an seine per Video zugeschaltete Ex-Frau wandte. Die hatte zuvor ihre Aussage, mit dem strittigen „Bild“-Artikel nichts zu tun zu haben, nun auch persönlich bestätigt. „Ich bin morgens aufgewacht und war auch überrascht von diesem Artikel. Das ist auch überhaupt nicht mein Stil“, so Mabuse.

„Motsi, du schreibst in deinem Buch ja eigentlich, dass es eine harmonische Ehe war – mit Schwierigkeiten“, so Kulczak sichtlich angefasst. Es habe ihn zutiefst getroffen, dass seine Ex-Frau die „Bild“-Berichterstattung auf seine Bitte hin nicht öffentlich richtigstellen wollte. „Das hätte mir geholfen. Wieso stellst du das nicht klar?“

„Es gab so viele Zeitungsanfragen“, erläuterte der „Let’s Dance“-Star, den die Konfrontation mit ihrem Ex-Mann augenscheinlich ebenfalls nicht kalt ließ. „Mein Anwalt und mein Management hatten mir geraten, erstmal nichts zu sagen, erstmal alles vorbeigehen zu lassen. Ich war genauso betroffen und hatte mit meinen eigenen Gefühlen zu kämpfen.“ Später habe sie die Berichterstattung nicht neu anfachen wollen.

Gütliche Einigung?

Für Kulczaks Anwälte schien der Knoten nach der Aussprache der Ex-Partner geplatzt. „Das Wichtige für unseren Mandanten ist, dass die Darstellung im Artikel korrigiert wird“, so Hamad. Mabuse habe sich entsprechend geäußert – „vielleicht reicht das aus“. Er bot an, nochmals nicht-öffentlich zu sprechen. Gibt es keine Einigung, ist für den 28. Juli die Urteilsverkündung terminiert.