Im Rosenkrieg zwischen Let’s-Dance-Star Motsi Mabuse und ihrem Ex-Mann Timo Kulczak war für Dienstag in Offenburg eine Konfrontation geplant: Beide sollten per Videoschalte aufeinandertreffen – doch es kam anders.
Für das virtuelle Zusammentreffen des ehemaligen Ehepaars Motsi Mabuse und Timo Kulzcak war alles vorbereitet: Mikrofone und Kameras waren im Gerichtssaal aufgebaut, die Richterbank war verkabelt, Bildschirme im Saal übertrugen Bilder der Videoschalte.
Die ehemalige Profi-Tänzerin, Show-Jurorin und Autorin Mabuse erschien zu Beginn des Verhandlungstermins auch auf dem Bildschirm. Sie hatte sich – augenscheinlich aus einer Privatwohnung – aus Kelkheim im Taunus zugeschaltet. In einen Pulli gekleidet, mit zusammengebundenen Haaren grüßte sie scheinbar heiter in die Runde. Ihr Berliner Anwalt Christian Moser nahm ebenfalls virtuell teil. Die Kulczak-Vertreter Samy Hammad und Jesus Valdes Reyes waren dagegen im Saal anwesend – nur der Kläger fehlte.
„Der gesundheitliche Zustand unseres Mandanten hat sich unvermittelt zugespitzt heute Nacht“, erklärte Hammad. Kulczak sei in Frankfurt am Main in die Notaufnahme gekommen und habe not-operiert werden müssen. Näher wolle er nicht auf den Gesundheitszustand seines Mandanten eingehen. Kulczak könne sich jedenfalls nicht wie geplant zuschalten. Damit platzte das vom Kläger verlangte Aufeinandertreffen der beiden Parteien vor dem Landgericht.
Kläger sieht sich von „Bild“-Artikel diffamiert
Der Tanzsport-Bundestrainer Timo Kulczak – seit 2015 von Mabuse geschieden – wirft seiner Ex-Frau vor, ihn für die Vermarktung ihrer 2022 erschienenen Biografie „Finding My Own Rhythm“ öffentlich „durch den Dreck gezogen“ zu haben. Überdies soll seine Ex-Frau auch für einen Artikel, in dem Kulczak so gar nicht gut wegkommt, mit der „Bild“ gesprochen haben (siehe Info). Den Vorwurf hatte Mabuse bereits zum Prozessauftakt im Juli dementieren lassen.
Kulczaks Gengenbacher Anwalt Hammad hatte vor der eigenen Haustüre in Offenburg Klage eingereicht – darum wird der Promi-Fall auch dort verhandelt. Sein Mandant sieht sich von Mabuse öffentlich diffamiert und fordert eine Unterlassungserklärung seiner Ex-Frau sowie 75 000 Euro Schmerzensgeld.
Anders als Kulczak war Mabuse beim Prozessauftakt nicht erschienen. Hammad und Valdes Reyes bestanden jedoch auf ihrer Teilnahme. Mabuse-Anwalt Moser wiederum warf dem Kläger vor, seine Mandantin vor Gericht in die Öffentlichkeit zu zerren. Schließlich einigte man sich auf eine „virtuelle Vernehmung“ – zu der es aber nun auch in Abwesenheit Kulczaks nicht kam.
Kulczak-Anwälte beantragen Verlegung
„Für uns ist essenziell, dass Herr Kulczak dabei ist“, erklärte Hammad am Dienstag gegenüber dem Gericht. Es handele sich um einen „höchstpersönlichen Sachverhalt“. Dazu müssten dann auch beide anwesend sein. „Sonst würde der Termin nur eine abstrakte Form der Unterhaltung hergeben. Das reicht uns nicht.“
Hammad und Valdes Reyes beantragten daher eine Verlegung der Vernehmung. Die Anwälte beider Seiten lieferten sich daraufhin ein kurzes Wortgefecht – „Ehrlichgesagt überspannen Sie den Bogen hier“, kritisierte Mabuse-Anwalt Moser –, bevor das Gericht die Verhandlung kurz unterbrach, um sich zu beraten.
„Wir kommen um die Verlegung nicht herum“, konstatierte der vorsitzende Richter Dietmar Hollederer schließlich. Kulczak habe das Recht, an der Beweisaufnahme teilzunehmen und gegebenenfalls Fragen zu stellen. „Frau Mabuse, das tut uns leid. Wir sehen, dass sie sich freigeschaufelt haben“, erklärte er an die Beklagte gewandt. Eine mögliche Fortsetzung der Verhandlung steht für Mitte Februar im Raum, die Parteien müssen sich jedoch erst abstimmen.
„Bild“-Chefredakteurin muss nicht vor Landgericht erscheinen
Neben der Vernehmung Motsi Mabuses stand am Dienstag die Entscheidung in einem „Zwischenstreit“ auf dem Programm. Timo Kulczak und seine Anwälte bestehen darauf, dass die „Bild“-Chefredakteurin Marion Horn und die Autorin des strittigen Artikels als Zeugen vor Gericht erscheinen. Sie sollen klären, ob die kritischen Aussagen nicht doch von Mabuse selbst stammten.
Beide Journalistinnen beriefen sich auf ein aus der Pressefreiheit abgeleitetes Zeugnisverweigerungsrecht – das wollte die Klägerseite nicht gelten lassen. Das Landgericht hat am Dienstag jedoch die Zeugnisverweigerung für rechtmäßig erklärt. „Wir wollen das Urteil erstmal prüfen“, erklärte Hammad am Dienstagnachmittag im Gespräch mit unserer Redaktion. Gegebenenfalls werde man dann Rechtsmittel einlegen. Dann müsste das Oberlandesgericht den „Zwischenstreit“ entscheiden.