Let’s-Dance-Star Motsi Mabuse wird vor dem Landgericht Offenburg von ihrem Ex-Mann Timo Kulczak auf Schadensersatz und Unterlassung verklagt. Foto: / Banneyer

Überraschende Entscheidung des OLG Karlsruhe: Chefredakteurin Marion Horn und eine Autorin dürfen die Aussage im Prozess von Timo Kulczak gegen den Let’s-Dance-Star in Offenburg nicht verweigern.

Die Entscheidung hat der 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe in der Außenstelle Freiburg getroffen. Darüber informiert Kulczaks Anwalt Samy Hammad auf Anfrage unserer Redaktion. Damit änderte das OLG eine Entscheidung des Landgerichts in einem sogenannte Zwischenstreit ab.