Mehr als 100 Bedenken und Einwände gehen im Oktober bei der Offenlegung des Vorhabens ein. Im Bild bringt Dietrich Weller vom Naturschutzbund Nabu Bedenken vor. Jetzt steht die Entscheidung der Behörde kurz bevor. (Archivfoto). Foto: Roland Sprich 

Die Firma Solarcomplex kommt dem Bau eines Windenergieparks auf dem Höhenzug Länge mit großen Schritten näher. Nachdem im Oktober ein Erörterungstermin im Landratsamt stattgefunden hat, wäre der nächste Schritt die Genehmigung durch die Behörde.

Baar – Sofern diese dem Vorhaben auch stattgibt. Beim Termin im Oktober war die Rede davon, dass man hoffe, bis Ende 2022 eine endgültige Entscheidung treffen zu können. Hat das auch funktioniert? "Aufgrund des umfangreichen Abstimmungsbedarfs mit den beteiligten Parteien hat sich die Erteilung der Genehmigung geringfügig verzögert", erklärt Heike Frank, Pressesprecherin des Landratsamtes Schwarzwald-Baar.

 

Beim Erörterungstermin sind mehr als 100 offizielle Einwände zum Projekt eingegangen. Dafür habe man sich extra die Zeit genommen. Einige Punkte seien beim Termin zu klären gewesen, andere erst im Nachgang. Allerdings wagt das Landratsamt auch schon eine Prognose: "Es ist damit zu rechnen, dass die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Windpark Länge im Laufe der nächsten Wochen erteilt wird", sagt Heike Frank. Die im Vorfeld des Erörterungstermins vorgebrachten Einwendungen seien nicht nur mündlich während des Erörterungstermins besprochen, sondern auch als Anlage zur Genehmigung schriftlich aufgearbeitet worden.

Inhaltlich alles geklärt

"Inhaltlich sind alle Fragen geklärt", heißt es aus dem Landratsamt. Alle Einwendungen, aus denen sich ein Handlungsbedarf für Bau und Betrieb des Windparks Länge ergab, könnten durch Nebenbestimmungen der Genehmigung berücksichtigt werden. Mit dem bisherigen Verfahrensverlauf zeigt sich Solarcomplex-Chef Bene Müller zufrieden: "Da wir das sogenannte förmliche Verfahren mit dem größtmöglichen Maß an Öffentlichkeitsbeteiligung gewählt hatten, hat es eben über ein Jahr gedauert." Vor rund drei Jahren hat sich das Unternehmen Solarcomplex dazu entschieden, erneut einen Genehmigungsantrag im Landratsamt einzureichen. Dieser enthält die Ergebnisse einer freiwillig beauftragten, vollumfänglichen Umweltverträglichkeitsprüfung und eine Erneuerung der Vogelkartierungen.

Baustart im zweiten Quartal vorgesehen

Der bislang vorgestellte Zeitplan sieht vor, dass – eine positive Entscheidung vorausgesetzt – im zweiten Quartal 2023 der Baubeginn für das Vorhaben über die Bühne gehen kann. Im dritten Quartal 2024 sollen die sechs Windenergieanlagen dann ans Netz gehen. Mit ihnen soll Strom für 40 000 Einwohner erzeugt werden. Mit dem Batzen von über hundert Einwendungen, die jetzt gegen den Bau der sechs Anlagen abgearbeitet wurden, dürfte sich das weitere Vorgehen problemlos gestalten. Bislang ging Solarcomplex davon aus, dass es eine gerichtliche Überprüfung der Genehmigung geben wird – und hat dafür schon Geld beiseitegelegt.

Was sind die weiteren Schritte?

"Ich denke weiterhin, dass es eine Klage geben wird", erklärt Bene Müller. Auch wenn das Thema Energie gerade aktuell wieder in aller Munde sei, "entscheidend ist ja nicht das gesamtgesellschaftliche Meinungsbild." Das habe sich durch Ukraine-Krieg und Energiekrise sicherlich weiter zugunsten eines raschen Ausbaus der heimischen erneuerbaren Energien gewendet. "Entscheidend ist, dass man für eine Klage nur einen einzigen Kläger benötigt. Und der findet sich immer." Wie geht es mit dem Projekt weiter, wenn die immissionsschutzrechtliche Genehmigung schließlich vorliegt? "Wenn wir die Genehmigung vorliegen haben, werden wir die Teilnahme an der Ausschreibung der Bundesnetzagentur (BNetzA) vorbereiten. Man bekommt ja heute keine Festvergütung mehr, sondern muss eine im Rahmen einer Ausschreibung ersteigern", erklärt Müller.

Info: Das Projekt

Schon früher hätte ein Windpark auf der Länge entstehen sollen. Hier regte sich jedoch Widerstand. Das Vorhaben war 2019 gerichtlich gestoppt worden.

Die Begründung: Warum kam es zum Stopp? Weil die für den Standort nötigen Genehmigungen, die BImSch- und die Rodungsgenehmigung, nicht wie von einem Bundesgesetz vorgeschrieben von einer Behörde erteilt wurden, sondern von zweien. Zuständig gewesen wäre alleine die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis, sie hatte jedoch nur die Bundesimmissionsschutz-Genehmigung erteilt.

Die Klage: Die Naturschutz-Initiative hatte dagegen geklagt. Auch der Verein "Arten- und Landschaftsschutz Länge Ettenberg" hatte sich gegen das Projekt eingesetzt. Er hat sich mittlerweile aufgelöst. Weil für die Anlagen teilweise hätte gerodet werden müssen, entzündete sich Kritik: der Arten- und Landschaftsschutz sei nicht ausreichend berücksichtigt worden.

Der Petitionsausschuss: Sogar der Petitionsausschuss des Landtags beschäftigte sich mit der Angelegenheit. Der Schutz des Rot-Milans wurde von den Gegnern der Anlagen als Grund gegen den Bau angeführt.