Die neue Kreisstraße ist aktuell im Bau. Für den Fischerbacher Gemeinderat ist klar, dass der begleitende Radweg beleuchtet werden muss – allerdings stößt ihnen auf, dass die Gemeinde die Kosten komplett allein tragen soll. Foto: Rothe

Unterschiedlicher Meinung ist man seitens der Gemeinde und des Ortenaukreises, was die Beleuchtung des Radwegs entlang der neuen Kreisstraße zwischen Fischerbach und Haslach betrifft. Das Thema wurde im Gemeinderat erneut debattiert.

Die Beleuchtung des Radwegs entlang der neuen Kreisstraße zwischen Fischerbach und Haslach sorgte am Montagabend für einige Diskussionen unter den Gemeinderäten. Bereits in der Dezember-Sitzung hatte sich die Mehrzahl der Gemeinderäte für eine Beleuchtung des Radwegs ausgesprochen, vor allem auch, weil dieser künftig von Schülern genutzt werden wird, die in Haslach die weiterführenden Schulen besuchen.

 

Schon damals hatte Bürgermeister Thomas Schneider angekündigt, dass Fischerbach wohl allein auf den Kosten sitzenbleiben wird. Ein Zuschuss über das Landegemeindeverkehrs-Finanzierungsgesetz sei nach den aktuellen Förderrichtlinien nicht möglich. Allerdings werde die Förderrichtlinie derzeit überarbeitet und es sei denkbar, dass eine Landesförderung dann doch möglich wird, erklärte Schneider.

Kosten könnten mehr als 120 000 Euro betragen

In der Sitzungsvorlage heißt es, dass das E-Werk auf eine Preisanfrage mitgeteilt habe, dass für die 13 benötigten Leuchten Kosten in Höhe von rund 53 000 Euro inklusive Mehrwertsteuer entstehen. Hinzu kämen geschätzte Kosten von rund 70 000 Euro inklusive Mehrwertsteuer für die Verlegung der Stromkabel. Für die drei Leuchten, die auf dem Brückenbauwerk erforderlich werden, müssen in der Betonkonstruktion Leerrohre verlegt sowie Ankerkörbe und Masthülsen eingelassen werden. Die Kosten hierfür habe die Firma Rendler Bau in einem Angebot vom Februar mit rund 7000 Euro inklusive Mehrwertsteuer beziffert. Alternativ biete sich der Einsatz von Solarleuchten mit Bewegungssensoren an. Hier würden sich die Gesamtkosten für alle 13 Leuchten und drei Masthülsen an der Brücke auf rund 57 000 Euro belaufen.

Am Montag ging es zunächst um die Vergabe des Auftrags für die Arbeiten am Brückenbauwerk für 7000 Euro sowie den Einbau der Leerrohre für rund 4700 Euro, um sich die Variante der netzgebundenen Leuchten offen halten zu können. „Mit der Entscheidung zur Beauftragung der Leuchten zwischen der Brücke und dem Gewerbegebiet Mühlegrün sollte auch noch abgewartet werden, welche Regelungen die überarbeitete Förderrichtlinie vorsieht“, heißt es in der Vorlage. „Ich bin nicht damit einverstanden, dass wir es bezahlen sollen“, sagte Gemeinderätin Silvia Faißt. „Es ist ein Unding.“ Stefan Heizmann gab ihr recht: „Ich bin auch dafür, dass wir es machen, aber der Kreis ist der Bauherr. Warum zahlt der nicht mal anteilig?“

Schneider erklärte, dass der Kreis eine Beleuchtung nicht für erforderlich halte. Im Gegenteil, wie die Stellungnahme gegenüber unserer Redaktion nahelegt, lehnt der Kreis eine Beleuchtung sogar ab (siehe Info). Tanja Schonhard fragte Schneider, ob er mit dem Haslacher Bürgermeister gesprochen habe, zwecks einer Beteiligung. Schneider antwortete, dass die Zuständigkeit bei Fischerbach liege, wie auch bei der übrigen Straßenbeleuchtung auf Fischerbacher Gemarkung. „Es ist ein Muss, das zu tun“, sprach sich Michael Kohmann grundsätzlich für eine Beleuchtung des Radwegs aus, „aber ich bitte die Verwaltung, nochmal Druck zu machen“. Es könne nicht sein, dass alle Kosten an Fischerbach hängen bleiben sollen.

Das sagt das Landratsamt

Sprecher Kai Hockenjos erklärt: „Der Ortenaukreis hat im Januar 2023 mit Haslach und Fischerbach eine Vereinbarung über den Neubau eines Rad- und Gehwegs entlang der neuen Kreisstraße abgeschlossen. In der Vereinbarung ist unter anderem geregelt, dass die Kommunen auf ihrer Gemarkung die betriebliche Unterhaltungslast des angelegten Rad- und Gehweges sowie von Aufstellflächen der Querungshilfen am Kreisverkehr übernehmen. Zu dieser betrieblichen Unterhaltungslast gehört unter anderem die Beleuchtung. Grundsätzlich ist jedoch außerhalb von geschlossenen Ortslagen eine Beleuchtung aufgrund der negativen Auswirkungen auf nachtaktive Tierarten nicht vorzusehen.“