Bei den geplanten acht Windenergieanlagen in Besenfeld gehen die Meinungen auseinander. Foto: © Anselm - stock.adobe.com

Zwischen Besenfeld und Freudenstadt sollen acht Windräder gebaut werden. Doch das Genehmigungsverfahren zieht sich in die Länge. Schon einmal musste ein Gericht entscheiden, und jetzt sorgt das Projekt erneut für Ärger.

Seewald - Bereits 2018 hatte die Windpark Seewald GmbH & Co.KG einen Antrag zum Bau von acht Windkraftanlagen entlang der B 294 auf Gemarkung Besenfeld gestellt – sieben von ihnen mit einem Rotordurchmesser von 150 Metern, eines mit 136, allesamt mit einer Nabenhöhe von 166 Metern. Bei dem geplanten Gebiet zwischen Besenfeld und Freudenstadt auf der Anhöhe im Bereich Schernbach/Göttelfingen auf der einen sowie Röt-Schöne-gründ auf der anderen Seite handelt es sich nicht um eine Vorrangfläche für Windkraft.

Das Landratsamt Freudenstadt hatte deshalb 2019 den Antrag des Bauherrn abgelehnt. Durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe wurde diese Entscheidung im vergangenen Jahr ebenso aufgehoben wie der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe. Das Projekt stand wieder auf Anfang.

Windräder am Dienstag Thema im Gemeinderat

Jetzt gibt es erneut Kritik: gegen die Entscheidung des Landratsamts, nach der auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) verzichtet werden kann. Uwe Hellstern, Landtagsabgeordneter und Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion im Kreistag, hat sich, wie er unserer Redaktion in einem Schreiben mitteilt, mit einer Anfrage an das Ministerium für Landentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg gewandt.

Aber auch der Gemeinderat Seewald, der sich am kommenden Dienstag in seiner Sitzung mit dem Thema zu befassen hat, wird das Vorhaben nicht einfach so durchwinken. Da ist sich Bürgermeister Gerhard Müller sicher. Vor einer Entscheidung seiner Gemeinde über das Einvernehmen zum Bau der acht Windkraftanlagen werde sie sich genauer mit dem Thema befassen und sich auch rechtlich beraten lassen, sagte Müller auf Nachfrage unserer Redaktion.

Zwei geschützte Waldbiotope nicht beeinträchtigt

Für das Landratsamt Freudenstadt ist die Sachlage dagegen klar. Hier sieht man nach der Vorprüfung durch die Untere Immissionsschutzbehörde des Landratsamts in Sachen Umweltverträglichkeit keinen Grund für eine UVP-Pflicht. Die Behörde kam deshalb zu dem Ergebnis, "dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf Umwelt, Natur und Landschaft verursacht werden".

In der amtlichen Bekanntmachung vom 9. November werden die Gründe dafür ausführlich erläutert. Die Fläche liegt im Geltungsbereich des Naturparks Schwarzwald Mitte/Nord. Hier befinden sich zwei geschützte Waldbiotope, die aber, so die Behörde, "durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt werden". Auch die Wildtierkorridore würden aufgrund der Lage der Windenergieanlagen und der geringen Flächeninanspruchnahme sowie des hohen Anteils an Wald ringsum nicht durchschnitten. Zwei der Windräder sollen im Wasserschutzgebiet Schwarzbrunnen gebaut werden. Negative Auswirkungen werde es keine geben, da die Fundamente nicht im Grundwasser stehen werden, heißt es.

Untersuchungen in der Auerhuhn-Restriktionszone

Untersuchungen gab es auch in der betroffenen Auerhuhn-Restriktionszone. Da keine Balzplätze gefunden wurden und es auch keine Hinweise auf Brut- und Aufzuchtgebiete gibt, hat die Behörde auch hier keine Bedenken. Für den Bau der Windkraftanlagen muss auf Gemarkung Besenfeld auf einer Fläche von 9,6 Hektar zudem eine Waldumwandlung vorgenommen werden – auf 5,6 Hektar dauerhaft, auf den restlichen vier Hektar befristet.

"Nun geht es Schlag auf Schlag", schreibt Uwe Hellstern in seiner Pressemitteilung. Was dem Umwelt- und Energiepolitischen Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag überhaupt nicht gefällt: dass ein Großteil der Flächen in den Planhinweiskarten für Wind- und Photovoltaikanlagen "für solche Projekte grün gekennzeichnet sind und deshalb Windenergieanlagen nicht ausschließt". Hellstern hat deshalb den Eindruck, "als ob man hier die Bevölkerung bewusst im Dunkeln tappen lässt". Planungssicherheit gibt es mit diesen Karten nach seiner Auffassung jedenfalls nicht.

Durch die Umwandlung wird Wald verschwinden

Im Fall der geplanten acht Windenergieanlagen in Besenfeld, da ist er sich sicher, sollten ganz einfach schnell Tatsachen geschaffen werden. Der Abgeordnete glaubt auch, dass in der Gemeinde Seewald durch die Waldumwandlung 5,6 Hektar Wald "wohl dauerhaft verschwinden".

Angesichts einer erst jüngst geführten Debatte im Landtag über den "besorgniserregenden Rückgang des Bestands des Auerhuhns im Schwarzwald" könne er, so Hellstern weiter, den Bau eines Windparks mit acht Windrädern in einer Auerhuhn-Restriktionszone nicht nachvollziehen. Dass das Landratsamt hier keine artenschutzrechtlichen Konflikte sieht, bezeichnet Hellstern als "erstaunliche Aussage". Er dagegen befürchtet "deutlich negative Auswirkungen auf Natur- und Tierwelt."

Im weiteren Verfahren muss viel geprüft werden

Auf seine Anfrage an das Ministerium in Bezug auf die Planhinweiskarten hat der Abgeordnete auch eine Antwort bekommen. Bei deren Vorstellung Mitte September diesen Jahres sei darauf hingewiesen worden, so steht es in dem Schreiben, "dass es jenseits dieser regionalplanerischen Festlegungen zusätzlich eine Vielzahl an fachrechtlichen Voraussetzungen und Restriktionen gibt, die im weiteren Verfahren noch zu prüfen sind".

Die Karten sollten lediglich einen ersten Eindruck vermitteln, um "nicht bis zum Abschluss der Regionalfortschreibungen im Jahr 2025 zu warten, um neue Windenergie- und Freiflächen-Photovoltaikanlagen in den Blick zu nehmen".