Der Neckarpark steht im Fokus des Kommunales Ordnungsdienstes, kann aber nicht so häufig bestreift werden, wie es nötig wäre. Foto: Pohl

Bürgeramtsleiter Ralf Glück hat in der Gemeinderatsitzung am Mittwochabend einen Überblick der Einsätze des Kommunales Ordnungsdienstes gegeben. Dabei wurde deutlich, dass der Schwerpunkt in Grünanlagen in Schwenningen liegt. Mal wieder stehen Neckar- und Mauthepark im Fokus.

VS-Schwenningen - Allein im laufenden Jahr sei die städtische Polizeibehörde bisher 406 Mal im Neckarpark in Schwenningen präsent gewesen. Was in erster Linie viel klingt, ist für Ralf Glück zu wenig. "Umgerechnet auf die Zeit, in der regelmäßige Streifen in den Grünanlagen wetterbedingt notwendiger sind, sind wir gerade zwei Mal am Tag im Neckarpark. Das ist zu selten." Vielmehr müssten die Mitarbeiter des Kommunales Ordnungsdienstes (KOD) insgesamt vier Mal – also zwei Mal tagsüber und zwei Mal in der Nachtschicht – dort vor Ort sein.

Verschiedene Plätze im Fokus

Ähnlich sieht es im Schwenninger Mauthepark aus, der ebenfalls als Hotspot der Neckarstadt gilt. Glück erinnerte an eine vergangene Gemeinderatsitzung, als gerade in diesem Bereich stärkere Präsenz vonseiten des Gremiums gefordert wurde. Die Vorfälle in diesen Bereichen würden meist eine sogenannte polizeiliche Tätigkeit des Ordnungsdienstes erforderlich machen. Wie der Bürgeramtsleiter verdeutlichte, bedeuten dies Ruhestörungen und ähnliche Verstöße, die meist von Anwohnern und Bürgern gemeldet werden und worauf die Polizeibehörde dann ausrücke.

Polizei ist ebenfalls gefordert

In Sachen Ruhestörung berichtete auch der Schwenninger Polizeirevierleiter Alexander Türschmann von zahlreichen Einsätzen im Jahr 2020. Er führte den "Treffpunkt" BSV-Parkplatz auf, der nicht nur durch die Tuning-Szene in den Mittelpunkt rückte. "Als die anderen Freizeitangebote aufgrund von Corona weniger wurden, traf sich dort nicht nur die Tuning-Szene oder Autoposer, sondern viele verschiedene Gruppen." Laut Türschmann habe sich die Situation durch das Park- und Aufenthaltsverbot in den Abendstunden deutlich verbessert.

Ein zusätzlicher Ort, der durch den KOD seit geraumer Zeit bestreift werden muss, ist der Hochschulcampus – "insbesondere der Innenhof der Dualen Hochschule", wie Ralf Glück berichtete. Dieser sei zunehmend ein beliebter Aufenthaltsort für Jugendliche. Auch komme es vereinzelt in diesem Bereich zu Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, gab Glück einen Einblick.