Noch gilt Langenschiltach ab hier, auf Höhe der Gaststätte Adler, als verkehrsrechtlich geschlossene Ortschaft. Doch das wird sich ändern. Foto: Moser

Wer als Ortsfremder auf der Kreisstraße 5725, der Hornberger Straße, durch Langenschiltach fährt, kann sich schon wundern: Ist man hier wirklich innerhalb einer geschlossenen Ortschaft? Noch lautet die Antwort: Ja. Aber das soll sich bald ändern.

St. Georgen-Langenschiltach - Gegenüber der Einfahrt zum Gasthaus Adler, kurz nach der Einmündung der Kreisstraße 5725 oder Hornberger Straße in die Landstraße 175, besser bekannt als "Föhrenbächle" steht das Ortsschild von Langenschiltach. Doch diesem Standort soll es in Kürze an den Kragen gehen. Wie Heike Frank, Pressesprecherin des Landratsamts des Schwarzwald-Baar-Kreises auf Anfrage des Schwarzwälder Boten bestätigt, soll sich die Position des Ortsschilds am Langenschiltacher Ortsausgang in Richtung St. Georgen ändern.

 

Wie kommt es dazu? Der Grund liegt im Verkehrsrecht. Denn die Hornberger Straße ist in ihrem weiteren Verlauf zwischen dem derzeitigen Standort des Ortsschilds bis zur Einmündung der Straße "Im Täle" nicht durchgehend bebaut. Eine solche durchgehende Bebauung, die sich zum Beispiel dadurch zeigt, dass auf mindestens einer Seite der Straße Häuser stehen, deren Einfahrten in die Straße einmünden, ist aber eine der Voraussetzungen dafür, dass eine Straße zur verkehrsrechtlichen geschlossenen Ortschaft gehört.

Drei Schilder statt einem

Frank teilt hierzu mit: Nach dem Ortsschild von Langenschiltach "stehen auf der rechten Seite einzelne Wohngebäude, allerdings besteht keine geschlossene Bebauung. Diese beginnt erst nach der zweiten Zufahrt zur Ortsmitte Langenschiltach."

Die Ortstafel muss also vom angestammten Ortseingang aus Richtung St. Georgen gesehen deutlich nach hinten verlegt werden. Und zwar bis dahin, wo die geschlossene Bebauung entlang der Hornberger Straße beginnt, auf Höhe Hornberger Straße 1. "Weiter werden an beiden Zufahrten zur Ortsmitte Langenschiltach Ortstafeln aufgestellt", teilt Frank zudem mit. Dies betrifft die Straße "Im Tal". Aus Fahrtrichtung Hornberg wird es hingegen keine Veränderung am Standort der Ortstafel geben; diese kann an ihrem gewohnten Platz verbleiben.

Festgelegt wurde diese Beschilderung bei einer Verkehrsschau am 23. Juni. Dass diese überhaupt stattfand, liegt daran, dass sich in der Sache auf eine Beschwerde hin das Regierungspräsidium eingeschaltet hatte. Dieses beauftragte dann Frank zufolge die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises, "die bestehende Beschilderung rechtlich zu prüfen".

Umsetzung "zeitnah"

Derzeit stehen die Ortsschilder nach wie vor an ihrem angestammten Platz. Doch wie lange noch? Dazu macht Frank keine konkrete Angabe. Nur so viel: "Die verkehrsrechtliche Anordnung wird im Laufe der kommenden Woche erlassen. Die Ortstafeln werden zeitnah umgesetzt."

Info: Rechtliches

Dass das Langenschiltacher Ortsschild umgesetzt werden muss, liegt an der Verwaltungsvorschrift zu Paragraf 42 der Straßenverkehrsordnung. Zur Ortstafel ist darin folgendes geregelt: "Die Zeichen sind ohne Rücksicht auf Gemeindegrenze und Straßenbaulast in der Regel dort anzuordnen, wo ungeachtet einzelner unbebauter Grundstücke die geschlossene Bebauung auf einer der beiden Seiten der Straße für den ortseinwärts Fahrenden erkennbar beginnt. Eine geschlossene Bebauung liegt vor, wenn die Grundstücke von der Straße aus erschlossen sind."