Gleich zweimal war über Tage hinweg kein Fernsehempfang möglich. Ärgerlich für die betroffenen Kunden: Sie fanden keine Stelle, an der sie Informationen zum Störungsverlauf bekommen hätte, oder die auch überhaupt nur ihre Beschwerde entgegen nahm.
Wenn Anita Leubin-Merker ihren Fernseher einschaltet, ist das immer mit einer gewissen Spannung verbunden - und das liegt nicht etwa am sonderlich aufregenden TV-Programm.
Vielmehr ist die Frage: Klappt’s überhaupt mit dem Empfang? Oder bleibt die Mattscheibe wieder einmal schwarz, und das dann gleich über mehrere Tage?
Die Seniorin wohnt in der Reutestraße in Schwenningen und ist Mieterin der städtischen Wohnungsbaugesellschaft (WBG). Ihr TV-Empfang erfolgt beim Anbieter Vodafone. Die Abwicklung läuft seit dem Sommer über den Dienstleister Cable 4, mit dem die WBG einen Vertrag geschlossen hat (siehe Infokasten).
Keine Infos bekommen
Und genau da liegt das Problem für Anita Leubin-Merker: Weil sie nämlich keinen direkten Vertrag mit Vodafone hat, hat sie dort auch keine Kundennummer - und bekommt daher auch keine Unterstützung vom Vodafone-Kundenservice und zudem noch nicht einmal eine Info.
Besonders ärgerlich war das für die Mieterin in letzter Zeit immer dann, wenn wieder eine Störung auftrat. Ihr Sohn Michael Merker berichtet im Gespräch mit der Redaktion, dass zum Beispiel Anfang November der Empfang komplett ausfiel. Funktioniert habe das Ganze dann erst wieder vier Tage später.
Das alleine sei ja schon ein Ärgernis, findet er. Noch schlimmer aber sei, dass sich einfach niemand zuständig gefühlt habe. Die Wohnungsbaugesellschaft habe in einem Telefonat an den Dienstleister Cable 4 verwiesen und im Übrigen erklärt, dass man selbst nicht zuständig sei. Der Anruf bei Cable 4 wiederum ergab: Man bekomme von Vodafone keine Auskunft, welche Maßnahmen gerade getroffen würden und wie lange es noch bis zur Behebung des Schadens dauere. Ohnmächtig fühlten sich die Anrufer da – und in gewisser Weise, ja, auch veräppelt.
„Bei Vodafone anzurufen, hatte überhaupt keinen Erfolg. Wenn Sie keine Vodafone-Kundennummer haben, bekommen Sie auch keine Auskunft”, berichtet Michael Merker weiter. Für die Betroffenen bedeutet das, dass sie in einem Störungsfall auf das Fernsehen verzichten müssen, ohne zu wissen, was dagegen getan wird und wie lange die Störung andauert.
„Was fürs Narrenblättle“
Ende November war’s dann übrigens wieder soweit: Abends gegen 18 Uhr gab es bei Michael Merkers Mutter wieder einen kompletten TV-Ausfall.
Auf der Homepage von Vodafone war da von einer Dauer von zwei Tagen die Rede.
„Dieses Mal habe ich gleich die Firma Cable 4 angerufen, die ja laut Wohnbau zuständig ist”, erzählt er weiter, dass er die Nummer der Störungshotline gewählt habe. Es tue ihr leid, habe ihm da eine spürbar überforderte Mitarbeiterin geantwortet, es sei kein Techniker mehr da und sie habe keine Einsicht in Meldungen – ein Unding, wie er findet. Sein Fazit: „Das ist was fürs Schwenninger Narrenblättle.”
Und was sagt man bei der WBG zu dem Vorgang? Prokuristin Helene Stang redet nicht drumherum: „Das ist ganz, ganz unglücklich abgelaufen“, sagt sie unumwunden auf Nachfrage der Redaktion. Man habe versucht, nachzuvollziehen, wo hier der Knackpunkt war, und zwar im Gespräch sowohl mit Vodafone als auch mit Cable 4. Dort habe man auch deutlich gemacht: Die Auskunft, die die Merkers erhalten haben, gehe gar nicht. Grundsätzlich habe man mit den Anbietern aber eigentlich ein gutes Einvernehmen.
Verärgerung verständlich
Für die Mieter, die Kabel-TV über das Angebot der WBG beziehen, sei es schon der richtige Schritt, bei einem Ausfall direkt die Störungshotline des Dienstleisters Cable 4 anzurufen. Ausfälle kämen schon hin und wieder vor, das könne man aber in aller Regel schon recht schnell lösen.
Den Ärger der Mieter im vorliegenden Fall könne sie absolut nachvollziehen. „Wir versuchen, das künftig zu vermeiden“, sagt sie und ergänzt, dass auf die Mieter in dem betroffenen Bereich auch noch einmal explizit zugegangen und darüber informiert werden soll, wie in einem solchen Fall die Abläufe sind.
Das änderte sich nach der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs
Änderung
Seit Juli darf Kabel-TV nicht mehr über die Nebenkosten abgerechnet werden. Das ist so im Gesetz zur Abschaffung des „Nebenkostenprivilegs“ für Kabelgebühren geregelt. Hausverwaltungen und Hauseigentümer dürfen die Kosten nicht mehr automatisch auf die Mietenden umlegen und mussten die alten Sammelverträge kündigen. Wer weiter Fernsehen über Kabel schauen wollte, musste also – jedenfalls theoretisch – selbst aktiv werden und einen eigenen Vertrag mit einem Anbieter abschließen.
WBG und Cable 4
Die städtische Wohnungsbaugesellschaft hat angesichts der Gesetzesänderung aber reagiert und sich einen besonderen Service ausgedacht: Sie bietet ihren Mietern nämlich an, seit 1. Juli Kabel-TV kostenlos zu empfangen. Die Gebühren an den Dienstleister entrichtet die WBG. Für den Anbieter Cable 4 habe man sich entschieden, weil dieser auch Glasfaser im Portfolio habe – hier habe man sich langfristig auf wachsende Bedarfe in diesem Bereich ausgerichtet; Cable 4 wiederum hat für Kabel-TV Verträge mit dem Anbieter Vodafone. Natürlich stehe es Mietern auch frei, selbst – dann eben kostenpflichtige Verträge mit anderen Anbietern abzuschließen.