Wer im nationalen Reiseverkehr eine Verspätung von mehr als 60 Minuten hat, hat einen Anspruch. Ein Beispiel aus Südbaden.
Wie lässt sich eigentlich ein Antrag auf Entschädigung bei erheblichen Verspätungen bei der Deutschen Bahn im nationalen Reiseverkehr am besten stellen? Unsere Redaktion hat sich das einmal praktisch angeschaut.
Der ICE 1171 am Sonntag hatte auf der Strecke von Mannheim nach Freiburg eine Verspätung von gut 80 Minuten eingefahren, kam also statt um 22.15 Uhr erst um 23.38 Uhr an seinem Ziel an. Das bedeutet, dass eine Entschädigung von 25 Prozent des Fahrpreises möglich ist. Die Nutzer können den Antrag auf unterschiedliche Weise spätestens innerhalb von zwölf Monaten nach der Reise stellen.
Navigator-App: Wer das Ticket digital in der App gekauft hat, kann über die Navigation den Antrag mit ein paar Klicks ausfüllen. Der Vorteil daran ist, dass die Fahrkarte nicht extra eingereicht werden muss, sondern bereits hinterlegt ist.
Wer allerdings zusätzliche Belege (Taxi oder Hotel) hat oder einen komplizierten Fall, hat nur wenige Möglichkeiten, diese Informationen online zu hinterlegen. Das Ticket war im vorliegenden Beispiel ein Super-Sparpreis, sodass bei 20 Euro vermutlich nur etwa fünf Euro herauskommen werden. Das liegt knapp oberhalb der Bagatellgrenze von vier Euro, die Bearbeitungszeit beträgt laut App vier Wochen.
Der Nutzer hat zudem die Wahl, ob er einen Gutschein erhalten möchte oder eine Überweisung auf eine Bankverbindung seiner Wahl.
Über das Formular im Internet: Die Bahn bietet das Entschädigungsformular sowohl als PDF als auch auf Papier an. Darin müssen die Angaben dann eben händisch oder online eingetragen werden und per Post an den Fahrgast-Service der Bahn übersandt werden. Beträgt die Verspätung mehr als 120 Minuten, steigt die Entschädigung auf maximal 50 Prozent des Fahrpreises. Entscheidet sich der Fahrgast für einen Gutschein, kann dieser bei nächsten Fahrkartenkauf als Coupon vom Gesamtpreis abgezogen werden.
Servicepoint oder Reisezentrum: Wer zum Service-Point an einem größeren Bahnhof geht, bekommt auch einen Freiumschlag dazu. Verpasst der Reisende zum Beispiel einen Anschluss auf einen Nahverkehrszug oder auf Bus/Straßenbahn, besteht kein eigener Anspruch – es sei denn, der Kunde reicht Nachweise über Zusatzkosten wie zum Beispiel eine Taxiquittung ein. Außerdem kann eine Verspätung nur beim jeweiligen Reiseunternehmen geltend gemacht werden – zum Beispiel bei den Nightjet-Zügen der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) oder im Flixtrain gibt es keine Gutscheine, die bei der Deutschen Bahn eingelöst werden können. Da der Andrang am Servicepoint an Tagen mit größeren Betriebsproblemen enorm sein kann, sollte überlegt werden, vielleicht einige Tage zu warten, wer persönlich vorbeischauen will.
Weitere Informationen: www.bahn.de/service