Was tun, wenn man einen Strafzettel bezahlen muss, aber die Kontoverbindung nicht lesbar ist? Diese Frage stellten sich einige Parksünder in Balingen. Unsere Redaktion fragte beim Ordnungsamt nach.
DE96 6535 1260 0024... und weiter? Das haben sich einige Parksünder in Balingen dieser Tage gefragt, als sie ihr Knöllchen bezahlen wollten. Das Problem: Der Ausdruck war nur eingeschränkt lesbar. Auf der rechten Seite des Zettels schien die Farbe auszugehen. Wieso das? Wir haben nachgefragt bei der Stadt.
„Beim Vollzugsdienst gab es beim Ausdruck für einen kurzen Zeitraum Ende letzter Woche ein technisches Problem mit einem Gerät, dessen Drucker das Blatt nur unvollständig bedruckt hat“, wurde uns dort mitgeteilt.
Muss die Strafe dann überhaupt bezahlt werden?
Die Zahl der Beschwerden in dieser Angelegenheit lagen demnach im unteren einstelligen Bereich. Aber was tun als pflichtbewusster Bürger, der sein Bußgeld überweisen möchte, aber nicht weiß wohin?
Muss die Strafe dann überhaupt bezahlt werden?, mag sich der ein oder andere Betroffene gefragt oder viel mehr gehofft haben. Diese Hoffnung begräbt die Stadt sofort: „Grundsätzlich hat die Unvollständigkeit des Ausdrucks keinerlei Rechtsfolgen.“ Eine schriftliche Anhörung folge sowieso noch. Und in dieser ist die Bankverbindung vollständig angegeben.
Die nur teils bedruckten Strafzettel gehören auch schon wieder der Vergangenheit an. „Die neuen Drucker sind schon in der Installation und kommen in der nächsten Woche zum Einsatz. Kurzfristig konnte eine provisorische Lösung gefunden werden, so dass das Problem nicht mehr besteht.“