Aus der Neueröffnung des neues Fitnessstudios in der Oberen Torstraße zum 31. Januar wird wahrscheinlich nichts. Wir haben nachgefragt, was die Hintergründe sind.
Der Januar ist traditionell der Monat der guten Vorsätze. „Jetzt melde ich mich aber wirklich im Fitnessstudio an“, wird sich der eine oder andere bestimmt schon gesagt haben. Und hätte dabei gute Chancen gehabt, denn in Dornhan sollte – neben dem Medi-Well-Fitness Burkhardt – ein zweites Studio bald seine Pforten öffnen. Eigentlich. Denn am 10. Januar teilt dessen künftiger Inhaber in der Facebook-Gruppe „Schwarzes Brett Dornhan“ mit: „Wir müssen die Baustelle stoppen. Heißt: Die geplante Eröffnung am 31.01. klappt leider nicht.“
Was ist passiert? Großen Zuspruch für das Vorhaben gibt es jedenfalls seitens der Community. „Bitte weitermachen nach dem Motto ‚Ich mach mein Ding‘!“, schreibt eine Nutzerin. Aus ihrer Sicht sei es traurig, dass, wenn sich jemand seinen Traum erfüllen wolle, ihm ständig Steine in den Weg gelegt würden. „Freuen uns auf den neuen Eröffnungstermin“, schiebt sie noch nach.
Ein anderer Kommentar lautet: „Wir würden uns sehr freuen wenn ihr unsere Nachbarn werdet. Alles, was die Innenstadt belebt, ist gut.“
Warum die Unterbrechung?
Doch was hat es mit der ungeplanten Bauunterbrechung auf sich? „Die Bauarbeiter haben schon angefangen. Streichen dürfen wir noch weiterhin“, skizziert der Inhaber die Situation.
Seitens der Stadt heißt es auf Nachfrage unserer Redaktion, dass es keine Einwände gegen die Vermietung der ehemaligen Drogerieräume als Fitnessstudio gab. Bestehende baurechtliche Bedenken des Landratsamts zu Stellplätzen hätten dadurch gelöst werden können, dass zusätzliche öffentliche Stellplätze auf städtischer Fläche bereitgestellt werden, die finanziell abgelöst wurden.
„Die Unterstützung von Seiten der Stadt für die Ansiedlung von neuen Geschäften in der Innenstadt ist selbstverständlich, und wir freuen uns, wenn neue Geschäfte unsere Innenstadt beleben“, heißt es weiter von der Stadt.
Der „verfahrensfreie Umfang“
Für die baurechtliche Bewertung des geplanten Fitnessstudios sei das Landratsamt Rottweil zuständig.
Nachgefragt bei Andrea Schmider, Pressesprecherin des Landratsamts, heißt es: „Die Bauarbeiten wurden nicht offiziell gestoppt, allerdings erhielt der Bauherr am 9. Januar die Aufforderung, vorerst keine weiteren baulichen Maßnahmen durchzuführen“. Der Grund liege darin, dass er mit den Arbeiten vom ursprünglich sogenannten „verfahrensfreien Umfang“ abgewichen sei.
Bauantrag einreichen
Schmider erklärt: „Ursprünglich waren nur Arbeiten innerhalb der bestehenden Ladenfläche geplant, so dass kein Bauantrag nötig war – zum Beispiel das Herrichten der Räume oder der Rückbau der Einrichtung.“ Da das Studio nun jedoch in die Nebenräume des Drogeriemarkts erweitert werden soll, sei dafür jetzt ein Bauantrag erforderlich.
Und wie geht es jetzt weiter? Grundsätzlich sehe die Baurechtsbehörde keine baulichen Hindernisse. „Die Genehmigung kann erteilt werden, sobald der Bauherr alle notwendigen Unterlagen und den Bauantrag einreicht und nachweist, dass alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden“, erläutert Schmider weiter.
Die Chancen stehen also gut, dass die Dornhaner ihre Neujahrsvorsätze doch noch umsetzen können – notfalls eben einfach etwas später im Jahr.