Die Verkaufspreise für das Baugebiet „Steigäcker“ in Neuweiler stehen fest. Auch Rückkehrer-Regelungen und die Straßenbenennung sorgten für Diskussionen im Gemeinderat.
Nicht zu billig, nicht zu teuer und möglichst ohne Belastung für die Gemeindekasse. So soll die Vergabe der Bauplätze im Neuweiler Neubaugebiet „Steigäcker“ im besten Fall ablaufen. Mit den Beratungen des Gemeinderates in der jüngsten Sitzung wurden nun die Bauplatzpreise festgelegt. Grundlage der Entscheidung war eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH, die von René Brzezinski vorgestellt wurde.
Die Kalkulation umfasst sowohl die innere als auch die äußere Erschließung des Gebiets. Dazu gehören unter anderem Straßenbau, Entwässerung, Wasserversorgung sowie Anpassungen am Auchhalder und Zwerenberger Weg. Auch Planungskosten, Grunderwerb, Vermarktung und Finanzierung flossen in die Berechnung ein.
Kosten sollen gedeckt werden
Die Gesamtkosten für das Gebiet belaufen sich laut Brzezinski auf rund 4,277 Millionen Euro. Umgerechnet auf die Kosten ergibt sich so ein Bauplatzpreis von 206 Euro pro Quadratmeter Nettobauland. Ziel sei es, dass die Verkaufserlöse die Kosten decken und die Gemeindekasse nicht zusätzlich belastet wird.
Als Unsicherheitsfaktoren nannte Brzezinski die Entwicklung der Baukosten, Inflation und die Frage, wie schnell sich die Grundstücke vermarkten lassen.
Verkaufspreis über oder unter 200 Euro pro Quadratmeter?
Im Zuge dessen beriet der Gemeinderat über die richtige Preisgestaltung. Bürgermeister Martin Buchwald beginnt: Der Preis müsse hoch genug sein, sodass die Gemeinde nicht viel drauflegen muss, aber dennoch so attraktiv, dass bis 2030 so viele Grundstücke wie möglich verkauft werden können. Denn: Je länger sich der Verkauf zieht, desto höher das Saldo bei den Zinsen. Er spricht sich für einen Preis unter 200 Euro aus.
Auch Micha Stockinger sprach sich aufgrund des finanziellen Risikos einer langen Verkaufsphase für einen Preis unter 200 Euro aus.
Für Gemeinderat Jonathan Stockinger muss der Verkauf primär die Kosten decken und nicht die Gemeindekasse belasten. „Wir sind nicht der Aldi dahanne“, betont er. Daher spricht sich Stockinger für die von der LBBW empfohlenen 210 Euro pro Quadratmeter aus. Er denkt nicht, dass bis 2030 alle Bauplätze verkauft sein müssen – sonst stehe man in fünf Jahren wieder ohne Bauplätze da. Das sei keine nachhaltige, moderate Entwicklung.
Ähnlich sieht das auch Anton Höschle. Man solle die Bauplätze „nicht mit Gewalt raushauen“.
Auch die Frage, ob Bauplätze für Ein- und Mehrfamilienhäuser unterschiedlich bepreist werden, wurde Thema. Letztlich wurden für Einfamilienhäuser der empfohlene Preis von 210 Euro pro Quadratmeter und für Mehrfamilienhausbauplätze ein Preis von 263 Euro pro Quadratmeter festgelegt. Um die voranschreitende Inflation auszugleichen, sollen die Preise ab dem 1. Januar 2028 jährlich um zwei Prozent erhöht werden. Dieser Zuschlag werde laut Beschluss alle drei Jahre durch den Gemeinderat geprüft.
Änderungen bei der Punktevergabe
Neben den Bauplatzpreisen beschäftigte sich der Gemeinderat auch mit den Bauplatzvergaberichtlinien. Diese orientieren sich an Musterkriterien des Gemeindetages und sollen eine transparente und rechtssichere Vergabe der Bauplätze gewährleisten. Zugrunde liegt ein Punktesystem, nach dem der Bewerber mit den meisten Punkten bei der Bauplatzvergabe bevorzugt wird. Punkte erhalten Bewerber etwa für ehrenamtliches Engagement oder die Dauer des Wohnens in der Gemeinde.
Die Rückkehr in den Ort erleichtern
Diskutiert wurde insbesondere über die Situation von Rückkehrern, also Menschen, die früher in Neuweiler gelebt haben und nun wieder zurückziehen möchten. Mehrere Gemeinderäte sprachen sich dafür aus, sie durch eine geänderte Punktevergabe zu bevorzugen. Buchwald hingegen verwies auf rechtliche Risiken.
Letztlich beschloss der Gemeinderat mehrheitlich, frühere Erstwohnsitze in Neuweiler zusätzlich zu berücksichtigen. Voraussetzung dafür ist ein früherer ununterbrochener Aufenthalt von fünf Jahren in der Gemeinde.
So soll die Straße heißen
Einstimmig beschlossen wurde zudem eine Anpassung der Bauverpflichtung. Künftig gilt diese erst als erfüllt, wenn die Käufer nach Bezugsfertigkeit ihren Erstwohnsitz in Neuweiler anmelden.
Auch die Straßenbenennung im neuen Baugebiet stand auf der Tagesordnung. Um eine unlogische oder uneinheitliche Vergabe der Hausnummern zu vermeiden, muss ein neuer Straßenname her. Die Vorschläge reichen von Sonnenblickweg über Hohenäcker bis hin zu Steigäcker. Am Ende fiel die Entscheidung mehrheitlich auf die Straßenbezeichnung „Steigäcker“.