Geschäftlich verreisen - Auszubildende können grundsätzlich einen Auslandsaufenthalt einlegen. Foto: dpa

Für viele Studenten gehört ein Auslandssemester zum Studium dazu. Doch auch für Auszubildende ist es möglich, Auslandspraktika zu absolvieren. Initiativen wie Go.for.europe unterstützen dabei.

Stuttgart - Sprachkenntnisse vertiefen, neue Arbeitsmethoden erwerben und Land und Kultur kennenlernen – mit einem Praktikum im Ausland zeigen Auszubildende, dass sie engagiert, lernbereit und flexibel sind, und verbessern ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt. „Go.for.europe“ fördert die Internationalisierung der dualen Ausbildung und stärkt interkulturelle Kompetenzen des Fachkräftenachwuchses. Es ist ein Gemeinschaftsprojekt der baden-württembergischen Wirtschaft – des Baden-Württembergischen Handwerkstags, des Baden-Württembergischen Industrie-und Handelskammertags und des Verbands der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg Südwestmetall.

Die rechtliche Grundlage für ein Praktikum im Ausland stellt das Berufsbildungsgesetz dar. Es schafft die Möglichkeit, einen Teil der Ausbildung im Ausland zu verbringen. Der Auslandsaufenthalt gilt dabei als integraler Bestandteil der Berufsausbildung. In dieser Zeit bleibt das Ausbildungsverhältnis bestehen. Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht, der Auslandsaufenthalt kann nur in Abstimmung mit dem Ausbildungsbetrieb erfolgen. „Jeder Auslandsaufenthalt ist als Ausbildungsmaßnahme außerhalb der Ausbildungsstätte in den Ausbildungsvertrag aufzunehmen, gegebenenfalls auch nachträglich“, rät Dr. Martin Frädrich, Geschäftsführer der Abteilung Beruf und Qualifikation der IHK Stuttgart. „Es empfiehlt sich außerdem, einen Vertrag zwischen dem entsendenden und dem aufnehmenden Betrieb sowie dem Auszubildenden zu schließen.“ Lehrgeld gibt es weiterhin. „Die Pflicht zur Zahlung der Ausbildungsvergütung bleibt auch während eines Auslandsaufenthaltes bestehen“, so Frädrich. „Es kann auch mit dem aufnehmenden Betrieb vereinbart werden, dass dieser einen Teil der Vergütung übernimmt.“

Freistellung von der Berufschule

Wer während der Ausbildungszeit ins Ausland geht, hat eine Freistellung bei der Berufsschule zu beantragen. „Im Ausland muss keine vergleichbare Schule besucht werden, der versäumte Berufsschulstoff ist jedoch nachzuholen“, erklärt Frädrich. „Dauert der Auslandsaufenthalt länger als vier Wochen, ist ein Ausbildungsplan mit der Kammer abzustimmen.“

Unterstützung bei der Organisation des Auslandsaufenthaltes gibt es bei Go.for.europe. Das Gemeinschaftsprojekt bietet Auslandsprogramme für Azubis aller Branchen an. „Bei den Gruppenentsendungen bleiben die Azubis vier Wochen im Ausland“, erklärt Franziska Panter, Projektleiterin bei Go.for.europe. „Der Aufenthalt setzt sich aus einem einwöchigen Sprachkurs und einer anschließenden dreiwöchigen Praktikumsphase in einem europäischen Unternehmen zusammen.“ Go.for.europe organisiert Entsendungen von Gruppen von mindestens fünf Teilnehmern in verschiedene Länder, darüber hinaus sind auch individuelle Aufenthalte möglich.

Für die Handwerksbranche gibt es das Teilprojekt „Be Europe“. „Im Frühjahr und Herbst organisieren wir Gruppenentsendungen für bis zu 30 Auszubildende aus dem Bereich des Handwerks“, stellt Franziska Panter das Angebot vor. „Die Zielländer für die vierwöchigen Praktika sind England, Irland und Polen, hier arbeiten wir seit vielen Jahren mit Partnern vor Ort zusammen.“ Eine Eigenbeteiligung von bis zu 550 Euro deckt alle Fixkosten ab, da die Praktika durch das EU-Programm „Erasmus+“ gefördert werden. Enthalten sind Flug, Unterkunft mit Halbpension bei einer Gastfamilie, der Sprachkurs und die Organisation eines passenden Praktikumsbetriebs. Teilnehmen können alle, die eine Ausbildung im Handwerk mit Vertrag bei der Handwerkskammer haben, mindestens 17 Jahre alt sind und eine Zusage von ihrem Ausbildungsbetrieb sowie der Berufsschule vorweisen können. „Die Chancen auf ein Auslandspraktikum sind sehr gut, tendenziell sind die Herbstentsendungen gefragter als die Termine im Frühjahr“, so Panter. In die Bewerbung gehört ein englisches Anschreiben, ein englischer Lebenslauf (Curriculum Vitae, CV) im Europass-Format und eine Beschreibung der täglichen Aufgaben im CV.

Wenn es mit der Gruppenentsendung nicht klappt oder die vorgegebenen Termine nicht passen, hilft Go.for.europe auch bei der Organisation individueller Auslandspraktika. „Wir unterstützen Auslandsaufenthalte in Europa, gerade habe ich eine Anfrage für ein Praktikum in Ungarn“, erzählt Franziska Panter. „Wir helfen dann bei der Suche nach dem passenden Partnerbetrieb und einer Gastfamilie im gewünschten Zielland.“ Auch individuelle Aufenthalte werden von Erasmus+ gefördert. „Derzeit haben wir nur ein knappes Dutzend solcher Auslandsaufenthalte organisiert und freuen uns auf weitere Anfragen der Auszubildenden.“