Gundula Roßbach beim Besuch unserer Redaktion: Die Westfälin ist seit sechs Jahren Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Gehen immer mehr Babyboomer in den Vorruhestand? Das kann die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, Gundula Roßbach, nicht bestätigen. Die sogenannte Rente mit 63 könnte allerdings auch weiterhin gut genutzt werden.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund sieht mit Blick auf die von der Wirtschaft geforderte Erhöhung des Renteneintrittsalters keinen akuten Handlungsbedarf – es gebe einen ausreichenden Zeitpuffer für Veränderungen nach 2031, sagt die Präsidentin Gundula Roßbach während eines Besuchs unserer Redaktion.

 

Frau Roßbach, in Frankreich wird eine erbitterte Kontroverse um die Rentenreform geführt. Könnte die Auseinandersetzung atmosphärisch zu uns herüberschwappen und dem Image der Rente hierzulande schaden?

Frankreich hat ein sehr nach Berufsgruppen und Branchen ausdifferenziertes und im Detail unterschiedliches Rentensystem. Eine solche Ausdifferenzierung haben wir im deutschen Rentensystem nicht. Auch ist das Rentensystem in Deutschland sehr konsensorientiert: Die Sozialpartner in der Selbstverwaltung der Rentenversicherung arbeiten hier eng zusammen. Die Regierungen haben es bei uns in der Regel gut geschafft, große Rentenreformen mit einer breiten politischen Mehrheit zu verabschieden. Die eigene Rente oder die der zukünftigen Generationen ist ein emotionales Thema, das die Menschen sehr beschäftigt. Ich erlebe bei uns aber eine andere Debattenkultur, als wir sie im Moment auf den Straßen in Frankreich sehen.

Die Konflikte dort können Misstrauen auch bei uns schüren?

Das glaube ich eher nicht. Wir geben regelmäßig Bevölkerungsbefragungen in Auftrag, da merken wir: Das Vertrauen in die Rentenversicherung als ideale Form der Altersvorsorge ist gestiegen. Daher bin ich optimistisch, dass wir hier weiterhin gute Debatten führen werden, selbst wenn sie gegebenenfalls kontrovers verlaufen.

Aber auch hier haben wir eine Unsicherheit, wie es mit der Rente weitergeht. Bis 2026 sind wir bei der Finanzierung im grünen Bereich – aber was kommt dann?

Wir erleben einen unglaublich robusten Arbeitsmarkt – da sind die umlagefinanzierten Sozialversicherungssysteme auf einem guten Pfad. Bis 2026 gehen wir sogar vom heutigen Beitragssatz aus. Wir haben dann seit 2018 über einen langen Zeitraum den gleichen Beitragssatz in der Rentenversicherung – auf einem Niveau, das deutlich niedriger ist als in den 90er Jahren. Es kommen weitere demografische Herausforderungen auf uns zu, aber nach den Vorausberechnungen des Statistischen Bundesamts wird die Lebenserwartung nicht mehr so stark steigen, und es wird auch mit einer stärkeren Zuwanderung gerechnet. Der Anstieg des Beitragssatzes sollte daher deutlich geringer ausfallen, als das in den vergangenen Jahren in prognostiziert wurde. Zudem müssen wir sehen, wie die Betroffenen auf die veränderten Rahmenbedingungen – wie den Anstieg des Rentenalters auf 67 Jahre bis 2031 oder den Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen für die vorgezogene Altersrente – reagieren.

Die Bundesregierung will bald ihr Rentenpaket II mit wichtigen Weichenstellungen vorlegen. Wissen Sie mehr?

Es gibt intensive Diskussionen in der Koalition. Da geht es etwa um ein langfristiges Halten des Rentenniveaus von 48 Prozent. Daneben kommt die Idee des Generationenkapitals, das außerhalb der Rentenversicherung angelegt werden soll. Noch ist nicht genau absehbar, wo die Reise hingeht.

Wann erwarten Sie denn Konkreteres?

Das erwarten wir im Sommer. Ich gehe davon aus, dass es jetzt besprochen und dann auch vorgelegt wird.

Der Druck der Wirtschaft, das Renteneintrittsalter nach 2031 zu erhöhen, hält an. Sehen Sie eine Notwendigkeit?

2007 wurde die Einführung der Rente mit 67 entschieden – fünf Jahre später hat die Eintrittsalterstreppe angefangen zu wirken. Aus meiner Sicht hat man gegenwärtig noch genügend Zeitpuffer, um sich die Auswirkungen genau anzusehen und dann zu überlegen, wie es nach 2031 weitergehen soll.

Unter den Babyboomern gibt es eine Bewegung zum vorzeitigen Ausstieg vor Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters. Macht Ihnen das Sorgen?

Derzeit gehen die Beschäftigten mit 64,1 Jahren im Durchschnitt in Altersrente – das ist relativ stabil. Zudem gehen heute 58 Prozent in Frührente – im Jahr 2000 waren wir noch bei 67 Prozent. Das ist ein deutlicher Rückgang. Von den Zahlen her sehen wir keinen Run auf die Frührente.

Dennoch wird die Rente mit 63 für Versicherte mit mindestens 45 Beitragsjahren wieder stark in Frage gestellt. Wäre eine Abschaffung überlegenswert?

Mit der Rente ab 63 wurden die besonders langjährig Versicherten privilegiert. Auf längere Sicht verteilt das System um von allen Beitragszahlern auf diejenigen, die lange Jahre eingezahlt haben. Das war eine politische Entscheidung. Die Inanspruchnahme ist in etwa so hoch, wie damals im Gesetzgebungsverfahren prognostiziert wurde. 2022 haben 255 000 Menschen erstmals eine solche Rente beantragt; dies ist gegenüber 2021 mit 257 000 Anträgen ein leichter Rückgang.

Arbeitgeberverbände sprechen von der größten sozialpolitischen Fehlentscheidung der Großen Koalition – zurecht?

Wir haben in der Rentenversicherung immer ein Austarieren zwischen denjenigen, die lange ins System eingezahlt haben und denjenigen, die das nicht so lange getan haben. Darüber kann man trefflich diskutieren.

Die Chefin der Bundesagentur für Arbeit, Andrea Nahles, meint, dass der Kreis derjenigen, die es in Anspruch nehmen können, immer kleiner wird – damit auch das Problem?

Das sehen wir nicht – wir sehen eher steigende Beitragsjahre bei uns in der Rentenversicherung. Es gibt eine große Gruppe von Menschen, die auf 45 Beitragsjahre kommen. Das sind vielleicht nicht die Akademiker, aber unter denjenigen mit einer dualen Ausbildung sind viele mit mindestens 45 Beitragsjahren. Gerade in einem gut funktionierenden Arbeitsmarkt haben wir die Vermutung, dass weniger Unterbrechungen durch Arbeitslosigkeit erfolgen. Bei den Frauen haben wir in den vergangenen 20 Jahren bei neuen Renten einen Anstieg der Versicherungsjahre von durchschnittlich 27 Jahren auf jetzt 37 Jahre erlebt – also deutlich mehr Versicherungsjahre, auch wenn das nicht immer Vollzeitarbeit ist.

So bleibt die Rente mit 63 ein Kostenfaktor – und der Streit darüber hält an?

Das Rentenalter steigt hier schrittweise wieder auf 65 Jahre an. Aktuell sind wir schon bei 64 Jahren. Die Diskussion zu dem Thema wird sicherlich weitergehen, wenn es um die mittel- bis langfristige Entwicklung geht. Ob es da konkrete Vorschläge geben wird, wird man sehen.

Aber noch nicht im Rentenpaket II?

Ich glaube nicht, dass es hier eine Regelung geben wird.

Wie steht die Rentenversicherung zu den Plänen für das Generationenkapital?

Das Generationenkapital hat noch mal eine ganz andere Facette als die ursprünglichen FDP-Pläne für eine Aktienrente. Es soll ja ein staatlicher Kapitalfonds gegründet werden, der nicht in der Rentenversicherung angelegt werden soll, dessen Erträge aber in die Rentenversicherung fließen.

Im Rentenpaket müsste mindestens die Anschubfinanzierung von zehn Milliarden Euro enthalten sein – das ist perspektivisch doch viel zu wenig?

Ein Beitragssatzpunkt in der Rentenversicherung sind heute ungefähr 17 Milliarden Euro. Um die Beitragszahler bei den Beitragssätzen und die Steuerzahler beim Bundeszuschuss an die Rentenversicherung nennenswert zu entlasten, braucht man deutlich höhere Summen als zehn Milliarden Euro, weil man ja aus der Rendite des Kapitalstocks die Entlastung finanzieren möchte. Das politische Ziel muss die Bundesregierung formulieren. Dann lässt sich ausrechnen, wie viel Geld zur Finanzierung nötig ist. Dazu muss man aber auch den Anlagehorizont kennen – und ab wann die Entlastung greifen soll.

Ist es nicht eine unglaublich hohe Hürde, weil die Regierung sich im Grunde auf hohe Milliardenausgaben über einen langen Zeitraum festlegen muss – dies vor dem Hintergrund einer kritischen Haushaltslage?

Wir sind eine älter werdende Gesellschaft und politisch liegen die Fragen auf dem Tisch – sie gilt es nun auszutarieren. International betrachtet sind wir in Deutschland bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt, das für die Altersversorgung ausgegeben wird, nicht an der Spitze, sondern im guten Mittelfeld. Der Weg, einen Staatsfonds zu bilden, um aus der Rendite die Rentenversicherung zu entlasten, ist nicht neu. Es bleibt die Frage, ob sich nachher die Renditeerwartung in dem nicht so einfachen Umfeld auch realisieren lässt. Zudem fragt sich: Was passiert mit der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge, um für die Menschen ein bestimmtes Niveau der Alterssicherung zu erreichen?

Könnten später auch Beitragsgelder in die Finanzierung des Generationenkapitals fließen?

Wir brauchen die vorgesehenen Beitragsmittel für die Finanzierung der laufenden Rentenausgaben. Bei der Aktienrente der FDP war die Verwendung von Beitragsmitteln noch vorgesehen, aber durch das Generationenkapital hat es sich in eine andere Richtung entwickelt.

Wir haben es mit einer großen Diskrepanz bei der Altersversorgung zu tun: einerseits die gut situierten Rentner und Pensionäre, teils auch mit Betriebsrenten und weiteren Einkünften im Alter – andererseits die relativ große Gruppe mit Niedrigeinkünften auf dem Weg in die Altersarmut. Besorgt Sie diese gesellschaftliche Spaltung?

Die Renteneinkünfte waren schon immer unterschiedlich, denn die Rente ist letztlich der Spiegel des Erwerbslebens. In der Vergangenheit, als viele Frauen nicht erwerbstätig waren, wurde eine Familie häufig über die Rente des Mannes ernährt. Dann haben die Frauen bei der Erwerbsbeteiligung deutlich aufgeholt und sind in Richtung eigenständige Alterssicherung gegangen. Auch kann die Rente bei Menschen, die lange Zeit im Niedriglohnbereich gearbeitet haben, flankiert werden von anderen Leistungen im Alter – wie etwa dem Grundrentenzuschlag, dem Wohngeld oder der Grundsicherung im Alter.

Die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung

Laufbahn
 Gundula Roßbach ist seit Januar 2017 Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund. Geboren wurde sie 1964 in Siegen (Nordrhein-Westfalen). Zunächst schlug sie eine Verwaltungslaufbahn ein und absolvierte ein Jura-Studium, bevor sie zur damaligen Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und später zur Rentenversicherung Berlin-Brandenburg gelangte.

Kommission
 Von 2018 bis 2020 war sie Teil der Kommission „Verlässlicher Generationenvertrag“, die noch von der alten Bundesregierung berufen worden war und sich auf einen groben Fahrplan für die Rente geeinigt hat.