Wie gut ist die Post im Landkreis aufgestellt? (Symbolbild) Foto: dpa/Thomas Banneyer

Wo ist die nächste Postfiliale? Einer staatlichen Regel zufolge darf sie nicht allzu weit weg sein. Wir haben für den Kreis Rottweil nachgefragt.

In ländlichen Gebieten wird die Postversorgung zunehmend schwieriger. Dies zeigt sich auch im Landkreis Rottweil.

 

Ab dem 31. Oktober schließt die Filiale in Sulz, und in Dornhan wird bereits nach einem neuen Standort gesucht. Diese Entwicklungen spiegeln ein bundesweites Problem wider: Es gibt aktuell immer weniger Postfilialen auf dem Land, als es gesetzlich vorgeschrieben ist. Im Juli 2024 gab es 141 unbesetzte sogenannte Pflichtstandorte – 16 mehr als noch im Februar.

Postversorgung im Landkreis stabil

Doch wie sieht es im Landkreis Rottweil konkret aus? Unsere Redaktion hat bei der Bundesnetzagentur nachgefragt. Eine Sprecherin erklärt, dass es zum Ende des zweiten Quartals 2024 insgesamt 29 Postfilialen der Deutschen Post AG (DPAG) im Landkreis gibt. Diese Zahl ist in den letzten sieben Jahren konstant geblieben und entspricht sogar einer Filiale mehr als im Jahr 2017.

Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen

Der Bundesnetzagentur zufolge entspricht das Filialnetz im Kreis Rottweil den gesetzlichen Vorgaben zur Erreichbarkeit von Postdienstleistungen. Defizite bei der Versorgung sind der Behörde aktuell nicht bekannt. Sie weist aber darauf hin, dass es keine tagesaktuellen Auswertungen zur Anzahl der unbesetzten Pflichtstandorte gibt. Solche Auswertungen werden immer nur zu einem Stichtag durchgeführt.

Die letzte Erhebung vom 1. Juli 2024 ergab, dass 141 Standorte unbesetzt sind, an denen nach den postrechtlichen Vorgaben eine Postfiliale oder -agentur eingerichtet sein müsste.

Im Jahr 2023 war die Zahl unbesetzter Pflichtstandorte in Deutschland zunächst stark gesunken, von 174 im Januar auf 73 im Oktober. Doch seit Anfang 2024 stieg sie wieder an: von 125 im Februar auf 141 im Juli. Dabei sind 27 der 141 unbesetzten Standorte in Deutschland bereits mit einer automatisierten Poststation ausgestattet, die weitgehend dieselben Dienstleistungen wie herkömmliche Filialen anbieten. Allerdings galt bis zum 18. Juli 2024, dass diese Automaten nicht als Ersatz für eine Filiale ausreichen. Mit dem neuen Postgesetz können automatisierte Stationen jedoch künftig im Einzelfall zugelassen werden.

Prüfung durch Bundesnetzagentur

Wenn die Bundesnetzagentur von einem unbesetzten Pflichtstandort erfährt, werde geprüft, ob die Versorgung den gesetzlichen Anforderungen entspricht, heißt es. Sollte dies nicht der Fall sein, werde die Deutsche Post aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um die Versorgung wiederherzustellen. Die Gründe für die Schließung würden dabei detailliert abgefragt.

Automatisierte Stationen als Lösung

Ein möglicher Ansatz zur Sicherstellung der Postversorgung könnte der verstärkte Einsatz von sogenannten Poststationen sein. Diese Automaten sollen wesentliche Postdienstleistungen bieten und rund um die Uhr nutzbar sein.

Die Deutsche Post AG kann grundsätzlich frei entscheiden, wo sie solche Automaten aufstellt. Soll ein Automat jedoch als Ersatz für eine Filiale angerechnet werden, müsse dies von der Bundesnetzagentur genehmigt werden. Dabei werde auch die betroffene Kommune einbezogen, um die örtlichen Bedürfnisse zu berücksichtigen.

Ersatz für Filialen?

Ob automatisierte Stationen einen vollwertigen Ersatz für klassische Filialen bieten, ist umstritten. Zwar gewährleisten sie die Grundversorgung und bieten den Vorteil, rund um die Uhr verfügbar zu sein, doch gerade in ländlichen Gebieten wird der persönliche Service einer klassischen Filiale oft geschätzt.

Die Deutsche Post betont jedoch, dass sie weiterhin daran arbeitet, an allen Pflichtstandorten präsent zu sein und gemeinsam mit den Kommunen Lösungen zu finden, um die Versorgung mit Postdienstleistungen auch in ländlichen Gebieten sicherzustellen.