Nach dem gescheiterten Übernahmeversuch bei VW werden die Ex-Porsche-Vorstände Wendelin Wiedeking und Holger Härter wegen Aktienkursmanipulation angeklagt. Foto: dpa

Nach dem gescheiterten Übernahmeversuch bei VW werden die Ex-Porsche-Vorstände Wendelin Wiedeking und Holger Härter wegen Aktienkursmanipulation angeklagt.

Stuttgart - Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat Anklage gegen den ehemaligen Porsche-Chef Wendelin Wiedeking und den früheren Finanzvorstand Holger Härter wegen Marktmanipulation erhoben. „Den Angeschuldigten wird vorgeworfen, in von ihnen im Jahr 2008 veranlassten öffentlichen Erklärungen des Unternehmens in Bezug auf den Beteiligungserwerb an der Volkswagen AG unrichtige Angaben gemacht zu haben“, heißt es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft vom Mittwoch. Über ihre Anwälte wiesen Wiedeking und Härter die Vorwürfe als unbegründet zurück.

Härter muss sich bereits seit September vor dem Landgericht Stuttgart wegen Kreditbetrugs verantworten. Wiedeking und Härter hatten in den Jahren 2008 und 2009 versucht, mit dem Sportwagenbauer den Wolfsburger Volkswagen-Konzern zu übernehmen. Das Vorhaben scheiterte, am Ende wurde Porsche von VW geschluckt. Porsche hatte die geplante Übernahme mit komplizierten Aktiengeschäften vorbereitet. Den beiden ehemaligen Vorständen wird vorgeworfen, nicht korrekt über die Pläne informiert zu haben.

Porsche habe im Zeitraum vom 10. März 2008 bis 2. Oktober 2008 in mindestens fünf öffentlichen Erklärungen eine bereits bestehende Absicht zur Aufstockung seiner Beteiligung an der Volkswagen AG auf 75 Prozent dementiert, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Nach Ansicht der Behörde hatten die Beschuldigten jedoch spätestens im Februar 2008 die Absicht gefasst, ein Jahr später über eine 75-Prozent-Beteiligung einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag durchzusetzen.

Die Ermittlungen wegen des Anfangsverdachts der Untreue seien dagegen fallengelassen worden. Auch die Vorwürfe der handelsgestützten Marktmanipulation wurden nach Angaben von Wiedekings Anwälten bereits vor zwei Jahren fallengelassen.

Die Anwälte betonten deswegen in einer Stellungnahme, das Verfahren sei „massiv zusammengeschmolzen“. Die verbliebenen Vorwürfe bezeichneten sie „in tatsächlicher wie rechtlicher Hinsicht als unbegründet“.

Das Landgericht Stuttgart muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Verhandlungstermine entscheiden.