Porsche-Aufsichtsrat Uwe Hück kommt vorerst um eine Aussage herum. Foto: dpa

Insgesamt 21 Zeugen sollten bei einer der Milliarden-Klagen gegen die Porsche-Dachgesellschaft in Hannover aussagen. 15 von ihnen beriefen sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht, darunter auch Uwe Hück. Dagegen wehrten sich die Kläger - nun hat die Kammer entschieden.

Hannover/Stuttgart - Porsche-Betriebsratschef Uwe Hück darf in dem milliardenschweren Schadenersatzprozess gegen die Porsche-Holding PSE von einem umfassenden Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen. Das entschied das Landgericht Hannover am Dienstag per Zwischenurteil (18 O 159/13). Hücks Auftritt als Zeuge bei dem Zivilverfahren ist umstritten, weil er zu den Porsche-Aufsichtsräten zählt, gegen die in der Porsche-Heimat Stuttgart strafrechtliche Ermittlungen laufen.

Fraglich war, ob sich Hück überhaupt in dem Zivilverfahren äußern kann, ohne dass dabei das Zeugnisverweigerungsrecht greift, das er wegen eines möglichen Straftatbestandes im selben Zusammenhang hat. Die Kläger wollen Hück im Zivilverfahren in Hannover Fragen stellen, die zeitlich nur wenige Tage hinter den Vorwürfen liegen, um die es in inhaltlich ganz ähnlichen Sache strafrechtlich in Stuttgart geht.

Der Vorsitzende Richter am Landgericht Hannover, Heinrich-Ullrich Kleybolte, erläuterte, dass die Kammer inhaltliche Aspekte wie in einer Kette verknüpft sehe. „Das ist derart miteinander verschränkt, dass uns keine Fragen eingefallen sind, die er (Hück) unbefangen hätte beantworten können.“

Prozessbeobachter und auch Kleybolte selber rechnen damit, dass die in Hannover klagenden Investoren gegen die Entscheidung vom Dienstag vorgehen. Sie können eine sofortige Beschwerde beim Oberlandesgericht einlegen. Ein Sprecher des Klägeranwalts Josef Broich sagte, es werde nun zunächst die Begründung der Kammer geprüft. In Hannover stehen noch weitere Zeugen ohne ein Zeugnisverweigerungsrecht auf der Liste, deren Befragung teils schon lief - etwa die des PSE-Chefjustiziars.

Mit der weiteren Vernehmung dieser insgesamt sechs Zeugen wird nicht vor Herbst gerechnet. Das Verfahren kreist um 1,8 Milliarden Euro Schadenersatz (plus Zinsen). Hintergrund ist der Übernahmeversuch der PSE beim viel größeren VW-Konzern vor sieben Jahren. Anleger wähnen sich dabei fehlinformiert.

Klägeranwalt Broich will zeigen, dass die PSE damals beim Aufbau ihrer VW-Beteiligung „vor der Insolvenz stand“ und zur eigenen Rettung den VW-Kurs beeinflusste. Die PSE bestreitet das. In Hannover liegen noch fünf ganz ähnliche Klagen gegen die PSE.

Hück teilte am Dienstag mit, dass er die Entscheidung der Kammer begrüße. „Ich habe ein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht und nie verstanden, warum ich davon nicht Gebrauch machen soll. Wir leben ja schließlich in einem Rechtsstaat. Deshalb habe ich es auch in Anspruch genommen.“ Das Gericht habe ihn nun „eindeutig“ bestätigt.