Bei einer Polizeikontrolle in Calw ist ein Mann im Dezember plötzlich geflüchtet. Dabei brachte er auch zwei Menschen in Gefahr. Foto: Daniel Karmann/dpa

Eine Flucht durch Calw, bei der im Dezember ein Polizist verletzt wurde, sorgte für Aufsehen. Nun kommt der Fall vor Gericht. Der Antrag der Staatsanwaltschaft ist aufschlussreich.

Es war ein Fall, der Rätsel aufgab: Mitte Dezember lief in Calw eine Polizeikontrolle aus dem Ruder. Zwei Menschen gerieten in potenzielle Lebensgefahr, eine wilde Flucht durch die Stadt endete mit einer Festnahme.

 

Nun wird der Fall in Kürze vor dem Landgericht Tübingen verhandelt. Und die Prozessankündigung scheint das wohl größte Geheimnis der Ereignisse zu lösen: Wie konnte es dazu kommen?

Mutmaßlich bei der Fahrt am Handy und nicht angeschnallt

Zugetragen hatte sich das Ganze am 16. Dezember vergangenen Jahres. Ein zur Tatzeit 29-jähriger Mann war am Vormittag von Hirsau kommend durch Calw gefahren, als er offenbar die Kontrollstelle der Polizei vor dem Gebäude Bahnhofstraße 2, dem früheren Café „Demian“, bemerkt hatte.

Dort sollte er kontrolliert werden, weil er mutmaßlich bei der Fahrt am Handy war und den Sicherheitsgurt nicht angelegt hatte. Das hatten bereits am 19. Dezember Polizei und Staatsanwaltschaft mitgeteilt.

Statt anzuhalten, wendete der Mann jedoch im Bereich des ZOB plötzlich an der roten Ampel und fuhr über die Marktbrücke in Richtung Fußgängerzone davon.

Dabei, so der Vorwurf, soll er direkt auf einen Polizisten zugefahren sein, der sich durch einen Sprung zur Seite retten musste und dabei trotz seiner Ausweichbewegung eine Prellung am Bein zuzog.

Im Bereich des Stadtgartens klickten die Handschellen

Im Bereich der Marktstraße habe er außerdem einen Passanten gefährdet, der dem Fahrzeug ebenfalls ausweichen musste.

Im Bereich des Stadtgartens klickten schließlich die Handschellen: Der Polizei gelang es, den Mann zu Fuß nahe der Altburger Straße festzunehmen. Sein Fahrzeug wurde in der Innenstadt aufgefunden.

Im Bereich des Calwer Stadtgartens wurde der Mann schließlich verhaftet. Foto: Klormann

Der Tatverdächtige mit kroatischer Staatsbürgerschaft kam wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und wegen Fluchtgefahr in Haft.

Doch was hatte den Mann überhaupt zur Flucht veranlasst? Das blieb lange unklar. Hinweise auf Alkohol- oder Drogeneinfluss lagen nach Angaben der Polizei nicht vor – allerdings, so hieß es Anfang dieses Jahres, bestehe der Verdacht, dass der Mann keinen Führerschein besitzt.

Aufgrund psychischer Erkrankung schuldunfähig

Ein Verdacht, der sich offenbar bestätigt hat. Allerdings war wohl auch das nicht der Grund für das merkwürdige Verhalten des Mannes.

Tatsächlich, so ist in der Ankündigung des Landgerichts zu lesen, geht die Staatsanwaltschaft davon aus, „dass der Beschuldigte aufgrund einer psychischen Erkrankung im Zustand der Schuldunfähigkeit einen Pkw führte, obwohl er über keine gültige Fahrerlaubnis verfügte“.

Die Anklage geht darüber hinaus nicht davon aus, dass der Beschuldigte die Absicht hatte, den Beamten zu töten, als er auf ihn zufuhr.

Allerdings soll der Angeklagte zudem „eine andere Person über mehrere Tage hinweg bedroht, in ihrem Büro randaliert und sie schließlich unter dem Ausstoßen von Todesdrohungen geschlagen haben“.

Es gilt die Unschuldsvermutung

Die Staatsanwaltschaft stellt den Antrag, den Mann in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Darum wird es in der Verhandlung gehen.

Es gilt die Unschuldsvermutung. Ob die von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, soll im anstehenden Sicherungsverfahren geklärt werden.

Der Prozessauftakt ist für den 10. Juni angesetzt, vier weitere Termine sind eingeplant. Das Urteil dürfte demnach, Stand heute, spätestens am 22. Juni fallen.