Die erste Jugendkammer des Landgerichts Rottweil mit dem vorsitzenden Richter Karlheinz Münzer (Mitte). Foto: Lück

Ein 19-Jähriger hat in Alpirsbach einen Polizisten überfahren. Die Anklage lautete auf versuchten Mord. Jetzt hat die Jugendkammer des Landgerichts Rottweil das Urteil gesprochen.

Versuchter Mord oder nicht? Eine mildere Jugendstrafe oder nicht? Über zwei Stunden lang beriet die Jugendkammer des Landgerichts Rottweil, wie der 19-jährige Angeklagte zu bestrafen ist. Die Anklage lautete: Versuchter Mord. Er hatte am 24. November in Alpirsbach einen Polizisten überfahren.

 

Um 12.50 Uhr verkündet der Vorsitzende Richter Karlheinz Münzer das Urteil: „Drei Jahre Jugendstrafe. Im Vordergrund steht die schwere Tat gegen einen Polizisten.“ Die Kammer sei zunächst von versuchtem Mord ausgegangen. „Zum Glück für den Polizisten ist es so glimpflich ausgegangen.“

Staatsanwalt Julian Mang hatte in seinem Plädoyer auf fünf Jahre und acht Monate bestanden, weil er den versuchten Mord bestätigt sah. Mang: „Er hatte laut den Zeuginnen den Kopf gesenkt, als er auf den Polizisten losfuhr. Der Angeklagte ist deshalb davon ausgegangen, dass er die Tat durch das Umfahren noch verdecken konnte.“

Staatsanwalt Julian Mang vor Prozessbeginn. Nach der Beweisaufnahme fordert er fünf Jahre und acht Monate wegen versuchten Mordes. Foto: Jürgen Lück

Verteidiger Stephan Fischer: „Die Musik spielt beim Tötungsvorsatz, wie die Staatsanwaltschaft richtig sagt. Mein Mandant wusste, als der Polizist seinen Namen mit Stopp ausrief, er hat ihn erkannt. Das belegen auch die Whatsapp-Chats nach der Tat mit seiner damaligen Freundin.“ Deshalb falle der versuchte Mord weg.

Und das Gericht? Der Vorsitzende Richter erklärte, wie die Kammer die Video- und Unfallanalyse von KfZ-Gutachter Frank Rauland einordnet: „Wer mit dem Polizisten frontal vor der Motorhaube Vollgas gibt, nimmt in Kauf, dass er den Polizisten noch trifft. Wir schließen aus dem Bewegungsvorgang des Polizisten auf den Videobildern und den 18 Stundenkilometern bei der Kollision zugunsten des Angeklagten, dass er den Tod des Polizisten nicht billigend in Kauf genommen hat. Aber die Verletzung.“ Deshalb sei im wesentlichen damit der Vorwurf des versuchten Mordes vom Tisch.

Am ersten Prozesstag: Der 44-Jährige Angeklagte sitzt vorne und der 19-Jährige rechts. Daneben die Verteidiger Michael Doll und Stephan Fischer. Foto: Jürgen Lück

Aus diesem Grund gebe es drei Jahren Jugendstrafe. Staatsanwalt Mang: „Er muss ins Gefängnis, hat dort aber mehr Freiheiten und Möglichkeiten als ein Erwachsener. Dort kann er beispielsweise eine Berufsausbildung machen.“

Richter Münzer: „Jugendstrafe ideal für die Zukunft des Angeklagten“

Das empfiehlt auch Karlheinz Münzer: „Wir haben neulich die entsprechende JVA besucht. Die Kammer ist der Überzeugung, es gibt keine bessere Möglichkeit für den Angeklagten als dort eine berufliche Zukunft aufzubauen.“

Der Vorsitzende Richter verkündet für den 44 Jahre alten mitangeklagten Besitzer des Unfallautos eine Strafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung.

„Wir haben nicht den Eindruck, dass er sich der unterlassenen Hilfeleistung schuldig gemacht hat. Er war laut den Zeugen stinksauer auf den 19-Jährigen. Aufgrund des Ablaufs haben wir nicht feststellen können, dass er dem Polizisten hätte helfen können.“

Angeklagter erkennt Urteil an

Weil beide Verfahren (der 19-Jährige saß im Auto des 44-Jährigen) im Landgericht zusammengefasst wurden, sagt Richter Münzer: „Er hatte sich vor dem Landgericht und der Jugendkammer zu verantworten. Man hat den Eindruck, dass er davon beeindruckt ist.“

Münzer: „Wir haben die Hoffnung, dass er die Finger vom Fahrzeug lässt und wieder regulär arbeiten geht.“ In Phasen, in denen der Angeklagte Arbeit gehabt habe, habe er dies immer durchgehalten. „Das Potenzial ist da – er sollte es jetzt nutzen“, so der Richter.

Der 44-Jährige: „Ich erkenne das Urteil an.“