Die Ruhezeiten gelten auch für Haus- und Gartenarbeiten.Foto: Pixabay Foto: Schwarzwälder Bote

Gemeinderat: Polizeiverordnung angepasst / Leinenpflicht auch am "Schanzenblick"

In Schönwald wurde die Polizeiverordnung angepasst. Mittagsruhe ist nun von 12.30 bis 13.30 Uhr, nicht mehr bis 14 Uhr.

Schönwald (hjk). Über eine Anpassung der aktuell gültigen Polizeiverordnung hatte der Gemeinderat Schönwald in der letzten Sitzung vor der Sommerpause zu entscheiden. Nur wenige Punkte wurde gegenüber der aktuellen Fassung angepasst.

So wurde – auch weil man bei entsprechenden Baumaßnahmen eine Verlängerung der Bauzeit feststellen musste – die mittägliche Ruhezeit verkürzt – von ehemals 12.30 bis 14 Uhr auf nun 12.30 bis 13.30 Uhr – was generell begrüßt wurde. Bestehen bleibt die nächtliche Ruhezeit von 21.30 bis 7.30 Uhr. Die Ruhezeiten gelten auch für Haus- und Gartenarbeiten, und – was tatsächlich nicht geändert war – auch für den Einwurf in Glassammelbehälter.

Dirk Fehrenbach (FLS) fände 12 bis 13 Uhr generell besser, fragte zugleich aber, ob die Ruhezeit für das Prädikat Kurort relevant sei. Dies sei nicht der Fall, so Bürgermeister Christian Wörpel.

Johannes Fattler (FLS) wollte dagegen wissen, ob eine Aussetzung der Ruhezeit zum Beispiel für den Straßenbau möglich sei, da es fatal wäre, eine Pause einzulegen, wenn der Asphalt gekommen sei. Auf Antrag sei das möglich, erfuhr er vom Bürgermeister.

Ebenso geändert wurde die Leinenpflicht, und zwar dahingehend, dass auch in der neuen Wohnstraße "Schanzenblick" Leinenpflicht für Hunde besteht. Adalbert Oehler (CDU) sagte, dass er in jüngster Zeit immer wieder ortsfremde Hundehalter beobachte, die ihre Hunde in den Teichen im Landschaftsgarten baden ließen. "Wenn man die Leute dann auf die Leinenpflicht anspricht, können die richtig patzig werden", wusste er. Einstimmig wurde die Änderung der Polizeiverordnung beschlossen.