Die Polizeireform in Baden-Württemberg soll korrigiert werden. (Symbolbild) Foto: dpa

Bis Ende Juli will Grün-Schwarz über die Korrekturen an der Polizeireform einig sein. Ein Blick in die Vergangenheit bei diesem Thema zeigt: Die Politik entscheidet sich nicht immer für die fachlichen Vorschläge. Wie groß sind dadurch jetzt die Nachteile für die Bürger?

Stuttgart - In der Frage, wie viele regionale Polizeipräsidien in Baden-Württemberg nötig und welche Zuschnitte sinnvoll sind, kommen neue brisante Details ans Licht. Anfang 2012 schlugen das Landespolizeipräsidium (LPP) und die damals für die Polizeistrukturreform verantwortliche Projektgruppe zwei fachlich begründete Modelle vor, deren Zuschnitte der Präsidien von den später gewählten, aktuellen Gebieten teils erheblich abweichen. Das geht aus internen Papieren des Innenministeriums hervor, die unserer Zeitung vorliegen.

Aus polizeifachlicher Sicht sei es „vorteilhaft, geografisch möglichst ‚runde Gebilde‘ anzulegen, weil dadurch besonders die polizeitaktische Ausrichtung der Ermittlungseinheiten der Kriminalpolizei günstiger ausfällt und Entfernungen reduziert werden können“, heißt es in einem Vermerk vom Februar 2012. In anderen Worten: Runde Gebietszuschnitte erleichtern der Polizei die Arbeit. Die Wege sind kürzer – was den Beamten bei ihren Einsätzen und damit auch den Bürgern zugutekommt. In beiden damals vorgeschlagenen Modellen sind die Landkreise Ludwigsburg und Rems-Murr zusammengelegt, der Bodenseeraum getrennt.

2011 hatte der damalige Innenminister Reinhold Gall (SPD) entschieden, die vier Landespolizeidirektionen mit 37 Polizeipräsidien und -direktionen zu zwölf neuen regionalen Präsidien und drei Spezialpräsidien zu verschmelzen. Ziel war es, den Aufbau der Polizeiorganisation zu straffen, die Präsenz der Polizei in der Fläche zu erhöhen, die operativen Einheiten zu stärken und die Verkehrsunfallaufnahme zu verbessern. Bei den Gebietszuschnitten folgte Grün-Rot jedoch weder dem einen noch dem anderen polizeifachlichen Rat.

„Wirtschaftliche Aspekte gewichtiger“

Die damalige Landesregierung legte den Landkreis Ludwigsburg mit dem Landkreis Böblingen zu einem geografisch eher schlauchförmigen Polizeipräsidium (PP) mit Sitz in Ludwigsburg zusammen, schlug Waiblingen und Umgebung dem PP Aalen zu, bildete ein PP Tuttlingen und integrierte den oberschwäbischen Raum ins PP Konstanz, um den Bodenseeraum in einem PP zu bündeln.

Weil auch das Finanzministerium mit Bewertungen von Liegenschaften in den Entscheidungsprozess eingebunden wurde, seien bei der Wahl der Standorte „wirtschaftliche Aspekte gewichtiger“ als polizeifachliche Argumente gewesen. Das geht aus einem internen Aktenvermerk aus dem Innenministerium vom März 2012 hervor. So habe man sich etwa für Konstanz als Präsidiumsstandort am Rand des Zuschnitts entschieden, wo das direkt am Bodensee gelegene Gebäude kurz zuvor aufwändig saniert worden war. Damit vermied man einen teuren Neubau an einem zentraleren Ort. Für den Standort Ravensburg wurde das Geld zum Killerargument.

Seit Januar 2014 wird die Struktur mit zwölf regionalen Präsidien im Südwesten umgesetzt. Im Abschlussbericht eines Lenkungsausschusses, der die Reform vor wenigen Monaten bewertet hat, heißt es nun, die Polizeistrukturreform habe „zu entscheidenden Verbesserungen“ beigetragen und sich als „grundsätzlich richtig und wichtig“ für die künftige Polizeiarbeit erwiesen. Ausgerechnet bei den Gebietszuschnitten sieht die Expertengruppe unter der Leitung des ehemaligen bayerischen Polizeipräsidenten Waldemar Kindler jedoch Verbesserungsbedarf. Sie empfiehlt mit deutlicher Mehrheit, die Zahl der regionalen Polizeipräsidien von zwölf auf 14 aufzustocken. Sie spricht sich für ein Modell aus, das vorsieht, das PP Tuttlingen zu schließen und neue Standorte in Ravensburg für den oberschwäbischen Raum, Pforzheim für den Nordschwarzwald und Waiblingen oder Esslingen einzurichten.

Auch Grün-Schwarz stellt sich die Kostenfrage

Laut einer Kostenrechnung, die Innen-, Finanz- und Staatsministerium gemeinsam erstellt haben, würde das 14er-Modell bei einer gleichzeitigen Umsetzung zum 1. Januar 2019 einmalig 143,7 Millionen Euro (für Liegenschaften und Technik) und jährlich 19,1 Millionen Euro (für Personal) kosten. Die grün-schwarze Koalition ringt derzeit, ob sie der Empfehlung der Expertenkommission trotz der hohen Kosten folgen soll. Im Gespräch sind auch zwei andere Varianten, um die Zuschnitte der Präsidien zu verbessern – ein modifiziertes 12er-Modell, das den Raum Oberschwaben vom PP Konstanz herauslösen würde, und ein 13er-Modell, bei dem zusätzlich dazu das PP Nordschwarzwald eingerichtet würde. Das modifizierte 12er-Modell würde einmalig 34 Millionen Euro und jährlich 1,5 Millionen Euro, das 13er-Modell einmalig 72 Millionen Euro und jährlich 10,5 Millionen Euro kosten.

Die Landtagsfraktionen von Grüne und CDU haben allerdings noch Fragen zu den aufgeführten Kosten: welche sind reformbedingt, welche kommen auf das Land ohnehin zu, zum Beispiel wegen Sanierungen? Zudem wollen die Grünen wissen, welche „Effizienzgewinne“ es durch mehr Präsidien gäbe, etwa, weil Revierleiter kürzere Wege zu Besprechungen haben. An diesem Mittwoch treffen sich die Innenpolitiker beider Fraktionen erneut, um die bis dahin vorliegenden Antworten auf ihre Fragen zu diskutieren. Spätestens bis zum Beginn der Sommerpause Ende Juli wollen sie entscheiden.

Interessanter Aspekt am Rande: Auch die Projektgruppe von 2012 hatte zwischenzeitlich über 14er-Modelle nachgedacht. Vor allem aus wirtschaftlichen, aber auch fachlichen Gründen entschied sie sich dagegen, sie überhaupt in die politische Diskussion einzubringen. „Diese Alternativen wurden verworfen, da besonders ein erheblicher personeller Mehraufwand für zusätzliche Leitungs-/Stabsebenen und Administration sowie Kostenaufwände für Führungs- und Lagezentren sowie Spezialtechnik dem gegenüber stehen“, heißt es in einem Vermerk vom März 2012.

Wie groß sind die Nachteile für die Bürger?

Das LPP rechnete in diesem vor, dass bei zwei weiteren Präsidien rund 150 Vollzugsstellen von der Führungs- und Verwaltungsebene geschluckt würden. Die Fachabteilung befürchtete zudem, dass die regionale Verteilung der Präsidien „in erhebliche Unwucht“ geraten und der vorgegebene Korridor von 1500 bis 2200 Polizisten pro Präsidium gesprengt würde. Ein Mehrwert für den ländlichen Raum sei indes „nicht zu erwarten“. Kurzum: Die 14er-Variante wurde schon damals als zu ineffizient und teuer bewertet. Vor diesem Hintergrund ist es auch plausibel, dass Landespolizeipräsident Gerhard Klotter als einziges Mitglied der Expertengruppe zur Bewertung der Polizeireform in diesem Jahr gegen das 14er-Modell gestimmt hat.

Angesichts der grün-roten Entscheidung von damals, den fachlichen 12er-Vorschlägen nicht zu folgen, stellt sich für Grün-Schwarz nun gleichwohl die Frage: Sind die Nachteile für Polizei und Bürger so gravierend, dass sie mit viel Geld durch ein fachlich auch nicht unumstrittenes 14er-Modell ausgeglichen werden müssen?