Die Liste der Verstöße ist lang, die in der Nacht zum Sonntag bei einer großen Verkehrskontrolle aufgenommen wurden. Foto: Lichtgut/Jan Reich

Ein Autofahrer, der den Katalysator seines Wagens ausgebaut hat, macht sich des Steuerbetrugs schuldig. Außerdem muss er den Wagen jetzt wieder umbauen lassen, nach dem er in einer Kontrolle am Wochenende erwischt worden war. Eine Bilanz der Gesetzesverstöße.

Stuttgart - Bei einer nächtlichen Großkontrolle hat die Polizei am Wochenende eine ganze Reihe von Verstößen festgestellt. Darunter waren auch 17 Straftaten. Was steckt hinter diesen Zahlen?

Die hohe Zahl der Straftaten klingt zunächst verwunderlich, schließlich handelt es sich bei den meisten Verstößen um Ordnungswidrigkeiten. Doch einige Fälle werden nicht nur mit einem Bußgeld geahndet. Dazu zählt zum Beispiel eine Szene, welche auf die umstehenden Personen bedrohlich wirkte: Ein Autofahrer, der sich nicht rauswinken ließ, soll auf einen Polizisten zugefahren sein. „Er machte dann aber einen Schlenker“, sagte ein Sprecher der Polizei. Der Vorfall werde als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gewertet und kann für den Fahrer erhebliche Folgen haben. Es sei damit zu rechnen, dass der Mann für mehrere Monate keine Fahrerlaubnis mehr habe. Außerdem sieht das Strafgesetzbuch für diesen Tatbestand je nach Einschätzung der Richter einen Strafrahmen von einer Geldstrafe oder einer Haftstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren vor. Wobei für die empfindlichen Haftstrafen nachgewiesen werden muss, dass der Fahrer einen Menschen durch sein Verhalten im Straßenverkehr gefährdet hat.

Ein unerlaubter Umbau muss korrigiert werden

Zu den Straftaten kann auch der Umbau eines Autos gerechnet werden, der dazu führte, dass ein Mann ohne Katalysator in der Stadt unterwegs war. Das wird als Steuerhinterziehung gewertet. „Bisher ist das aber nur der Verdacht einer Straftat“, sagte der Sprecher der Polizei. Denn der Wagen müsste noch von einem Sachverständigen in Augenschein genommen werden. Erst nach dessen Gutachten könnte man dann den Straftatbestand genau benennen. Bis zur Erstellung des Gutachtens bleibt das Fahrzeug beschlagnahmt. Der Besitzer bekommt es dann mit einem Mängelbericht zurück – so, wie ihn Fahrzeugbesitzer von der Hauptuntersuchung kennen. Dann kann er den Wagen in eine Werkstatt bringen und danach wieder bei der zuständigen Behörde, der Zulassungsstelle, oder bei der Polizei vorführen, um zu beweisen, dass das Auto nun den Vorschriften entspricht. Tut er das nicht, verliert der Wagen die Zulassung.

Zu den Straftaten hatten neben dem ausgebauten Katalysator noch ein weiterer Fall eines Steuervergehens gezählt, sowie drei Fahrer, die ohne Führerschein am Steuer saßen. Auch ein Autofahrer, der mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut hatte und sogenannte Ausfallerscheinungen zeigte – dazu gehört etwa das Fahren in Schlangenlinien oder auch das Torkeln nach dem Aussteigen. Aufgefallen waren den Beamten auch mehrere Fahrer, die verdächtigt werden, Betäubungsmittel konsumiert zu haben. Da man davon ausgehen muss, dass sie diese zuvor illegal besessen hatten, fällt auch das unter die festgestellten Straftaten. Ebenso der Besitz von mehreren Gramm Marihuana, die bei einem Verkehrsteilnehmer festgestellt worden sind.

Was sich unter der „unerlaubten Abfallverbringung“ verbirgt, die ebenfalls vermerkt wurde, konnte der Polizeisprecher bei seinen Kollegen nicht in Erfahrung bringen. Nur so viel steht fest: Auch dies ist ein Straftatbestand. Die Fahrer, die zum Zwecke der unerlaubten Sperrmüllsammlung in der Stadt unterwegs waren und ebenfalls in die Großkontrolle gerieten, begingen hingegen lediglich eine Ordnungswidrigkeit.