Seit März ist Uli Grötsch Polizeibeauftragter des Bundes. Große Skandale sind durch seine Arbeit bisher nicht aufgedeckt worden. Einige strukturelle Probleme hat er aber schon identifiziert.
Den Polizeibeauftragten des Bundes, Uli Grötsch, haben in den ersten 100 Tagen seit seiner Ernennung etliche Beschwerden von Mitarbeitern und Mitarbeitern der Polizei erreicht, bei denen es um Sexismus und Chauvinismus in der Polizei ging. „Sexismus gegenüber Frauen ist der absolute Großteil, aber es betrifft eben auch Männer“, sagte Grötsch am Donnerstag bei der Vorstellung einer ersten Zwischenbilanz.
Zu den Themen, die von Bürgerinnen und Bürgern am häufigsten adressiert würden, gehörten Fälle von vermutetem Racial Profiling sowie der Gebrauch von Schusswaffen durch Polizeibeamte gegenüber verhaltensauffälligen und aggressiven Tatverdächtigen. Von „Racial Profiling“ spricht man, wenn Menschen allein aufgrund ihres physischen Erscheinungsbildes oder ethnischer Merkmale von der Polizei kontrolliert werden. Eine solche Ungleichbehandlung verstößt gegen das verfassungsrechtlich verbriefte Diskriminierungsverbot.
109 untersuchte Fälle auf Bundesebene
Zwei Eingaben zu rechtsextremistischen Verdachtsfällen würden aktuell noch untersucht, sagte Grötsch, der vor seiner Vereidigung SPD-Bundestagsabgeordneter und früher Polizist in Bayern war. In einem Fall habe eine Parlamentarierin die Vermutung geäußert, ein Bundespolizist gehöre einer rechtsextremistischen Gruppierung an. In dem zweiten Fall gehe es um die Auswertung eines Fotos, auf dem eine Tätowierung zu sehen sei, bei der es sich um ein rechtsextremes Symbol handeln könnte. Hier sei aber noch nicht klar, ob der Tätowierte tatsächlich, wie vermutet, Bundespolizist ist.
Insgesamt hat Grötsch bislang 24 Eingaben von Beschäftigten der Polizeibehörden sowie 109 Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern entgegengenommen. Im Januar hatte das Parlament mit den Stimmen der Ampel-Koalition und der Linken die gesetzliche Grundlage für das Amt des Polizeibeauftragten geschaffen. Es soll Polizisten und Bürgern gleichermaßen als Anlaufstelle dienen, um Fehlverhalten oder mögliche strukturelle Missstände anzuzeigen.
Die Zuständigkeit des für fünf Jahre gewählten Bundespolizeibeauftragten beschränkt sich auf Bundespolizei, Bundeskriminalamt und die Polizei beim Deutschen Bundestag. Ansonsten sind die Bundesländer für die Polizei zuständig, weshalb es deutschlandweit schon mehrere Landespolizeibeauftragte gibt.