Unbeaufsichtigt lange Zeit am Handy – für Maren Hager von der Polizei ist das eine ungute Entwicklung. Foto: © insta_photos – stock.adobe.com

Cybergrooming, Mobbing, Hassbotschaften: Polizeihauptkommissarin Maren Hagel erklärt, warum Social Media für Kinder so gefährlich ist – und wie Eltern wirklich schützen können.

„Social Media ist der Abfall im Netz“, findet Maren Hagel. Sie ist als Polizeihauptkommissarin und Referentin in Sachen Kriminalprävention beim Polizeipräsidium in Konstanz aktiv. Was sie zu dieser Aussage bewegt und wie die Lage wirklich ist und Kinder und Jugendliche geschützt werden können, darüber spricht sie mit unserer Redaktion im Interview.

 

Frau Hagel, wie erleben Sie als Polizeihauptkommissarin den Umgang von Kindern und Jugendlichen mit digitalen Medien? Welche Entwicklungen beobachten Sie besonders kritisch?

Durch den schon sehr frühen Umgang mit digitalen Endgeräten scheinen die Kinder und Jugendlichen äußerlich als sehr „medienkompetent“ und sind ihren Eltern meist mit den technischen Abläufen schon früh überlegen. Das hat zur Folge, dass Eltern sich oftmals früh aus ihrer Erziehungsverantwortung schleichen und ihre Kinder mit „dem Internet“ alleine lassen. Das belegt auch eine Studie des Medienpädagogischen Forschungsverbunds Südwest, wonach beispielsweise 73 von hundert Kindern überwiegend alleine oder mit Freunden oder Geschwistern im Internet surfen, nur 21 tun dies mit den Eltern. Diese Entwicklung hat beispielsweise zur direkten, negativen Folge, dass jedes vierte Kind/Jugendlicher im Alter zwischen zwölf und 19 Jahren bereits Kontakt mit einem „Cybergroomer“ über das Internet hatte – der Begriff steht für die gezielte Manipulation Minderjähriger sowie junger Volljähriger über das Instrument Internet, mit dem Ziel eines sexuellen Übergriffes. Bei unbegleiteten Internetbesuchen besteht zu jeder Zeit die Gefahr, dass Kinder und Jugendliche Inhalte sehen, vorgeschlagen bekommen oder von Fremden zugespielt bekommen, die für sie verstörend, ängstigend und schädigend sind. Schon beim weltweit genutzten Messenger WhatsApp mit mehr als drei Milliarden Nutzern besteht jederzeit die Gefahr, dass eine fremde Person das Kind oder den Jugendlichen anschreibt. Auf Social Media werden durch die Algorithmen bewusst Inhalte zugespielt, die den Anwender „interessieren“ könnten, natürlich ungeprüft, ob es sich hierbei um altersgerechte Inhalte handelt. Eine zu frühe Teilhabe an Social Media wird als besonders kritisch und extrem gefährlich angesehen. Der Hirnforscher Manfred Spitzer ist seit langem für ein Handyverbot bis zum Alter von 14 Jahren. „Sie kriegen einen 14-Jährigen nicht zu einem verantwortlichen Umgang mit Medien, das geht einfach nicht“, sagt er und spricht aus Sicht der Hirnforschung und sieht tatsächliche Schädigungen eines noch nicht ausgereiften Gehirns. Welche Folgen dies auf unsere Kinder hat, bleibt hier nur „angerissen“.

Welche Arten von Straftaten oder Konflikten im digitalen Raum betreffen junge Menschen heute am häufigsten?

In Deutschland beginnt die Strafmündigkeit mit 14 Jahren. Demnach ist strafrechtlich relevantes Verhalten auch erst ab diesem Alter statistisch als Straftat erfasst. Die Situation im „echten“ Leben der Kinder ist jedoch die, dass unendlich viele schädigende Ereignisse schon vorher begangen werden und auch von Opfern ertragen werden müssen. Wir sprechen von Cybermobbing, Cybergrooming, Sexting, Hass und Hetze und vom Herstellen, Besitzen und ins Internet hochladen von verbotenen Inhalten – Gewaltverherrlichung, Volksverhetzung und Kinder- und Jugendpornografie. Dies führt, auch bei noch nicht eingetretener Strafmündigkeit zu nachhaltigen Störungen. Störungen an Körper und Seele, Störungen von schulischen Abläufen, Störungen in familiären Situationen. Es gibt einfach ganz viele Beteiligte, denen es richtig schlecht geht. Egal ob es der kindliche „Täter“ oder das „Opfer“ ist.

Wie groß ist das Problem von Cybermobbing, Sexting oder Cybergrooming in der Region – und wie geht die Polizei damit um?

Die bereits erwähnten Probleme stellen leider zu keinem Zeitpunkt lediglich ein regionales Problem dar. Die Polizei bearbeitet die Straftaten, im Jugendbereich mit besonders geschulten Beamten, mit Jugendsachbearbeitern und Jugendsachbearbeiterinnen. Um möglichst viele der erwähnten Übergriffe zu verhindern, geht die Polizei mit landeseinheitlichen Präventionsveranstaltungen in die Schulen. In den Klassenstufen 5 bis 7 werden die Schüler über die Gefahren aufgeklärt und bekommen Möglichkeiten und Handlungsanleitungen aufgezeigt, wie sie sich wehren können, sollte ein Übergriff stattfinden. Auch wie sie sich selbst verhalten sollen, um sich nicht strafbar zu machen, ist Inhalt der verhaltenspräventiven Veranstaltung. Im besten Fall kann die Schule als Abschluss eine Elterninformationsveranstaltung anbieten, bei dieser auch die Polizei als Referent auftritt.

Maren Hagel, Polizeihauptkommissarin und Referentin in Sachen Kriminalprävention beim Polizeipräsidium in Konstanz Foto: Michael Ilg

Gibt es spezielle Programme oder Kooperationen mit Schulen, um über Risiken im Netz aufzuklären?

Ja. Es gibt polizeiliche Präventionsprogramme im Bereich der Kriminalprävention beginnend ab Klasse 5. Das Schülerprogramm „Klasse im Netz“ ist das Standardprogramm der Polizei Baden-Württemberg in Sachen Prävention von Mediengefahren. Es ist als modulares Baukastensystem aufgebaut und umfasst minimal zwei und maximal sechs Unterrichtseinheiten mit je 45 Minuten zu den Themen Urheber- und Persönlichkeitsrechte, verbotene Inhalte, Cybermobbing, Cybergrooming, Hass und Hetze sowie Sexting. Das Präventionsangebot „Zivilcourage im Netz“ verfolgt das Ziel, einen zivilcouragierten Umgang junger Menschen im Kontakt mit „Hate Speech“ zu fördern und die Melde- beziehungsweise Anzeigebereitschaft zu steigern. „Gewaltig daneben“ ist ein Programm, das Teil der Gewaltprävention ist. Da es sich aber thematisch um Cybermobbing handelt, wird auch dieses Medienpaket oftmals eingesetzt.

Wie gut sind junge Menschen aus Ihrer Sicht auf die Gefahren sozialer Medien vorbereitet – und wo sehen Sie die größten Lücken in der Medienbildung?

Das kann leider nicht so einfach und pauschal beantwortet werden. Wenn Sie meine persönliche Meinung hören möchten sage ich: gar nicht. Auf Social Media kann nicht vorbereitet werden, da die Inhalte jederzeit neu kreiert werden und es zu jeder Zeit für den User schädigende Inhalte sein können. Da helfen keine „Triggerwarnungen“ oder Verbote. Social Media ist einfach der „Abfall“ im Internet. Es birgt immense Gefahren für sensible Inhalte, Hassbotschaften, lebensgefährliche Challenges und vieles Negative mehr. Social Media bedeutet einen schnellen Dopaminkick, ähnlich eines Drogenrausches, der auf lange Sicht antriebslos, lustlos und depressiv machen kann.

Wie kann auf so eine Gefahr „vorbereitet“ werden?

Kinder und Jugendliche sind besonders vulnerable Gruppierungen. Entwicklungsbedingt reichen die kognitiven Fähigkeiten noch nicht aus, um sich selbst zu schützen. Menschen mit körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung haben zusätzlich eine mindestens zehnfache Vulnerabilität, möchten aber selbstredend gleichberechtigt an der Digitalen Welt beteiligt sein. Es sollte also auch die zehnfache Intensität an Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen ergriffen werden. Die größten Lücken sehe ich im Elternhaus. Von dort bekommen die Kinder und Jugendlichen die digitalen Endgeräte und das WLAN zur Verfügung gestellt. Dort sehe ich die allererste und eigentliche Pflicht zur Unterstützung. Unterstützung und Anleitung im Umgang mit dem Internet, altersgerechte Einschränkung der schädigenden Inhalte und ständiger, vertrauensvoller Austausch mit dem Kind und deren Interessen. In erster Linie sind Eltern für das Heranwachsen medienkompetenter Kinder verantwortlich, denn Medienkompetenz wird von den zwei Säulen verantwortungsvollem Umgang und kritischem Urteilsvermögen getragen. Hier kann und darf man die Kinder nicht alleine lassen. Bei Eintritt in die Schule sollte das Thema Medienbildung im Schulalltag eine Rolle spielen. Ebenso sollten auch von schulischer Seite die Eltern in dieser schwierigen Aufgabe unterstützt werden. Hierbei übernimmt die Polizei Vortragstätigkeiten bei Elternveranstaltungen und bietet Multiplikatorenschulungen an. Als Handreichung für den schulischen, pädagogischen Input wird unter anderem auf die Handreichung „Flizzy in Gefahr“ und auf die Internetseite www.klicksafe.de verwiesen.

Wie verändert sich die Polizeiarbeit durch die Zunahme digitaler Kommunikation unter Jugendlichen – etwa in der Strafverfolgung?

Berge von Strafanzeigen im Bereich Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung von kinderpornografischen Schriften!

Was raten Sie konkret Jugendlichen, um sich sicher im Netz zu bewegen – und was sollten Eltern unbedingt wissen oder tun?

Wie erwähnt, kann der Standardvortrag „Klasse im Netz“ altersabhängig und themenspezifisch individuell gestaltet werden. Dies ist durch den modularen Aufbau sehr gut möglich. Als „gemeinsamen Nenner“ und Hauptessenz der einzelnen Module kommen diese Sätze zum Vorschein, die für wirklich jedes Thema im Zusammenhang mit dem Internet gelten. Diese werden an die Kinder und auch an die Eltern weitergegeben. Wer diese Punkte beachtet verhält sich demnach „Klasse im Netz“ und hat auch sofort den Ausweg vor Augen: sich Hilfe zu holen. Die einzelnen Punkte werden erarbeitet und mit Beispielen zum Leben erweckt, damit es in der eigenen Lebenswelt Anwendung finden kann. Konkrete Beispiele sind etwa: Schütze Deine persönlichen Daten und gehe vorsichtig mit Deinem digitalen Ich um; rede mit einem Erwachsenen über Probleme und Schwierigkeiten im Internet; nur weil etwas technisch möglich ist, darf man es rechtlich noch lange nicht; respektiere die Privat- und Intimsphäre anderer.

Welche Ziele verfolgt das Polizeipräsidium Konstanz in den kommenden Jahren im Bereich Prävention und Aufklärung zur digitalen Sicherheit junger Menschen?

In allen vier Landkreisen, für die unser Präsidium zuständig ist – Tuttlingen, Rottweil, Schwarzwald- Baar und Konstanz – bestehen verschiedene Kooperationen, die zum Ziel haben, die Medienkompetenz bei Kindern zu stärken. Oftmals sind hier Landratsamt, Polizei, Kinder- und Jugendreferat der Stadt, Oberschulamt und auch weitere Protagonisten vereint. Als weiterer Akteur stellt die AOK Finanzmittel für Präventionsmaßnahmen im Grundschulbereich zur Verfügung. Krankenkassen sind verpflichtet einen bestimmten Prozentsatz ihrer Einnahmen für Präventionszwecke auszugeben. Durch die AOK wurde mittlerweile in allen Landkreisen für alle Grundschulen ein Präventionstheater der Theaterwerkstatt „Mach wieder Was“ mit dem Stück „@Ed und ich“ flächendeckend finanziert. Dies ist ein wertvoller Ansatz, um auch in den Grundschulen das Thema schon spielerisch einzubringen. Ich habe selbst schon ein Kind in der fünften Klasse mit Medienbildung unterrichtet, das mir erzählt hat, dass sie das in der Grundschule schonmal besprochen hatten, nach einem Theater. Das Kind war auffällig gut informiert.

Zur Person

Maren Hagel
ist 51 Jahre alt, Polizeihauptkommissarin beim Präsidium in Konstanz und seit 2019 beim Referat Prävention tätig.