Die Nationalität von Tatverdächtigen wird in Baden-Württemberg nicht generell genannt - anders als es künftig in NRW sein soll. (Symbolfoto) Foto: Thomas/ stockadobe.com

Keine generelle Veröffentlichung der Nationalität. Basis sind Datenschutzrecht und Pressekodex.

Düsseldorf/Oberndorf - Die Polizei in Nordrhein-Westfalen soll künftig in ihrer Öffentlichkeitsarbeit die Nationalität aller Tatverdächtigen nennen. Dieser Erlass wird derzeit laut Medienberichten im dortigen Innenministerium ausgearbeitet. Der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul ist sich sicher, dass dies das "beste Mittel gegen politische Bauernfängerei" sei. 

Keine generelle Nennung

Wie aber geht die Poizei im Südwesten mit der Nennung der Nationalität von Tatverdächtigen um?

In Presseauskünften der baden-württembergischen Polizei gebe es keine generelle Nennung der Nationalität von Verdächtigen, sagt Renato Gigliotti, Pressesprecher im Innenministerium. Basis der Pressearbeit seien die allgemeinen Vorgaben aus dem Datenschutzrecht. Die Polizei und Justizbehörden haben die Aufgabe, mit den sensiblen Daten, zu denen auch die Nationalität gehört, verantwortungsbewusst umzugehen.

Zugleich orientieren sich Polizei und Justizbehörden am Pressekodex. Der  Pressekodex des Deutschen Presserates als Selbstkontrollorgan der Medien  empfiehlt  in  Ziffer 12.1 die Zugehörigkeit von Verdächtigen oder Tätern zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten   dann zu erwähnen, wenn ein begründetes öffentliches Interesse besteht. Diskriminierende Verallgemeinerungen individuellen Fehlverhaltens sollten hingegen unterbleiben.

In Ausnahmefällen werde dann auch die Nationalität veröffentlicht, wenn sie bei der Beurteilung einer Straftat eine Rolle spiele - bespielsweise in der organisierten Kriminalität, die sich häufig auf eine gemeinsame ethnische Herkunft stützt, erklärt Gigliotti.

Große politische Dimension

"Wenn es erforderlich ist, dann nennen wir die Nationalität", sagt auch Michael Aschenbrenner, Leiter der Pressestelle des Polizeipräsidiums Tuttlingen. Er sei sich bewusst, dass die Frage nach der Nationalität inzwischen eine große politische Dimension angenommen habe. Der richtige Umgang mit den Informationen sei ein schmaler Grad, denn "wir wollen nicht stigmatisieren, wir wollen aber auch nichts verheimlichen", macht der Polizei-Pressesprecher deutlich.

Es werde im Einzelfall immer eine Bewertung und Abwägung getroffen. "Wenn die Nationalität zum Verständnis der Tat beiträgt, veröffentlichen wir sie", sagt Aschenbrenner und nennt als Beispiele ethnische Auseinandersetzungen oder auch Straftaten im Umfeld von Asylunterkünften. Spiele die Nationalität keine Rolle für die Tat - beispielsweise bei Ladendiebstählen oder anderen kleineren Delikten -, werde sie auch nicht genannt.