Die Kübel, die einst für den Allmannsweierer Herrenweg vorgesehen waren, stehen nicht mehr bei Herrenknecht. Der Weg zurück zur Gemeinde ging über einen Polizeieinsatz.
Der W irbel um die Blumenkübel, die für den Herrenweg in Allmannsweier als verkehrsberuhigende Maßnahme angedacht waren, bricht nicht ab.
Hinter der Pflanzkübel-Affäre steckt eine Aktion des Schwanauer Unternehmers Martin Herrenknecht: Er hatte sich in den vergangenen Wochen so sehr an den aufgestellten 20 Kübeln gestört und diese für verkehrsgefährdend gehalten, dass er zehn davon kurzerhand ans Schwanauer Rathaus bringen ließ.
Zehn weitere hat er auf sein eigenes Gelände stellen lassen – in Reih und Glied und sichtbar für jeden, der vorbeifuhr. Die provokante Aktion hat es bundesweit in die Medien geschafft – und als sei dies nicht schon aufregend genug, hat das Ganze nun eine weitere kuriose Richtung eingeschlagen – diesmal ohne Herrenknechts Zutun.
Unbekannter stellt Inserat ins Internet
„Ein noch Unbekannter hat auf einer Verkaufsplattform ein Inserat zu den Pflanzkübeln, die auf dem Herrenknecht-Gelände standen, aufgegeben und erklärt, sie könnten dort kostenlos abgeholt werden“, sagt ein Sprecher des Polizeipräsidiums Offenburg im Gespräch mit unserer Redaktion.
Zwei Interessenten ließen nicht lange auf sich warten: „Kurz vor 12 Uhr sind dort am Samstag zwei Personen aufgetaucht und wollten die Kübel abtransportieren“, so der Sprecher weiter. Beobachtet wurde dies von einer Zeugin, die letztlich die Polizei verständigte. „Wir konnten die beiden vor Ort stellen. Nun laufen Ermittlungen gegen sie, wegen des Verdachts auf versuchten Diebstahls“, so der Polizeibeamte.
Die Pflanzkübel wurden von den beiden Personen dann an den Schwanauer Bauhof gebracht – sie sind also wieder im Besitz der Gemeinde. Auch gegen den Verfasser des Inserats werde ermittelt. In diesem Fall wegen der öffentlichen Aufforderung zu einer Straftat, so der Pressesprecher.
Strafrechtlich gibt es womöglich keine Konsequenzen für Herrenknecht
Und wie sieht es mit einer Strafverfolgung gegenüber Herrenknecht selbst aus? Liest man sich durch die Kommentare unter den Medienberichten dazu, finden sich etliche kritische Stimmen, die die Aktion des Schwanauer Unternehmers als Diebstahl ansehen.
„Die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache eines anderen in der Absicht, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, würde einen Diebstahl nach Paragraf 242 Absatz 1 Strafgesetzbuch verwirklichen. Das Gesetz sieht hierfür Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor“, erklärt Christian Schmitz, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Offenburg.
In Bezug auf das Vorkommnis mit Herrenknecht ergeben sich aber „nach derzeitiger Sachlage keine zureichenden Hinweise auf das Vorliegen eines strafbaren Diebstahls“, fügt Schmitz hinzu. Denn eine strafrechtlich Zueignungsabsicht setze voraus, dass der Eigentümer dauerhaft enteignet werden soll. Und bei den Schwanauer Pflanzkübeln sei es nicht ersichtlich, dass sie „der Gemeinde dauerhaft vorenthalten werden sollten“.
Unternehmer nennt Verwaltungsmitarbeiter „Sesselfurzer“
Während Herrenknecht vergangene Woche noch weiter gegenüber verschiedener Medien wetterte und ankündigte, es würden wieder Blumenkübel entfernt werden, sollte die Gemeinde weitere aufstellen – als neuen ausgewählten Ort dann das Landratsamt ins Spiel brachte – und die Mitarbeiter gar als „Sesselfurzer“ bezeichnete – schweigt er seit dieser Woche.
„Es laufen weiterhin Gespräche mit der Gemeinde und den zuständigen Ämtern. Wir bitten um Verständnis, dass wir keine weiteren Äußerungen in dieser Angelegenheit machen werden“, antwortet dessen Pressesprecherin Anja Heckendorf auf Anfrage. Auch die Gemeinde Schwanau schließt sich der Zurückhaltung an: „Wir stehen weiterhin im Austausch mit den zuständigen Behörden und Herrenknecht“, sagt Bürgermeister Marco Gutmann unserer Redaktion.
Gemeinde und Herrenknecht führen weiter Gespräche
Ein wenig Distanz zu der Sache wollte der Pressesprecher des Landratsamts, Kai Hockenjos, gewinnen. Er wisse darum, dass das Landratsamt bei den nach Lösung suchenden Gesprächen zwar ins Spiel gebracht wurde, „ein solch angekündigtes großes Gipfeltreffen wird es aber nicht geben. Zumindest nicht mit uns, denn wir sind in erster Linie kein Entscheidungsträger.“ Die Straßenverkehrsbehörde sei lediglich dafür zuständig zu prüfen, ob die angebrachten Mittel den Anforderungen entsprechen.
Zum Ende des Gesprächs konnte Hockenjos es sich nicht verkneifen, Bezug auf Herrenknechts Landratsamt-Gepoltere zu nehmen: „Sesselfurzer können wir im Übrigen gar keine sein, denn hier im Landratsamt gibt es keine Sessel.“
Warum Pflanzkübel?
Die Straßen Herrenweg und Stubenstraßen in Allmannsweier wurden 2021 zu Gemeindestraßen abgestuft. Die Gemeinde hat daraufhin beschlossen, beide Straßen in die bestehende umliegende Tempo-30 Zone zu integrieren. „Im Rahmen der Planungen zur Einrichtung der Zone haben wir gemeinsam mit der Gemeinde Schwanau eine Möblierung der Straße – hierzu zählen auch Pflanzkübel – als geeignetes Mittel zur Verkehrsberuhigung erachtet“, erklärt Pressesprecher des Landratsamts Kai Hockenjos auf Nachfrage. Solche Gestaltungselemente tragen dazu bei, das Straßenbild im Sinne der angeordneten Verkehrsregelung klar zu strukturieren und das Geschwindigkeitsniveau zu senken. In Tempo-30 Zonen müssen Verkehrsteilnehmer jederzeit mit Fuß- und Radverkehr, Querungen oder Elementen zur Verkehrsberuhigung rechnen, so Hockenjos. Die Begrenzung von Parkflächen durch Pflanzkübel sei dabei ein bewährtes und häufig eingesetztes Gestaltungselement. Die konkrete Ausgestaltung und Verkehrssicherungspflicht der Möblierung liegt in der Verantwortung des jeweiligen Straßenbaulastträgers, hier der Gemeinde Schwanau. „Zur Verkehrsberuhigung regen wir weiterhin eine Möblierung der Straße an, das haben wir der Gemeinde auch mitgeteilt – ob und wann eine Möblierung der Straße nun wieder erfolgt, obliegt aber Schwanau.“