Polizisten in Baden-Württemberg können tätowiert sein - die Tattoos dürfen aber nicht sichtbar sein. Diese Leitlinie gilt seit dem 1. Februar. Foto: dpa/Archivfoto

Piercings, große Ohrringe und offene lange Haare sind bei Polizisten in Baden-Württemberg problematisch - sichtbare Tätowierungen gehen gar nicht: Diese Leitlinien zum Erscheinungsbild der Polizei hat Innenminister Gall nun in Kraft gesetzt.

Piercings, große Ohrringe und offene lange Haare sind bei Polizisten in Baden-Württemberg problematisch - sichtbare Tätowierungen gehen gar nicht: Diese Leitlinien zum Erscheinungsbild der Polizei hat Innenminister Gall nun in Kraft gesetzt.

Stuttgart - Baden-Württembergs Polizisten dürfen keine sichtbaren Tattoos tragen. Unproblematisch sind aber Tätowierungen, die von der Dienstkleidung abgedeckt sind. Das geht aus neuen Leitlinien zum Erscheinungsbild der Polizei hervor, die Innenminister Reinhold Gall (SPD) zum 1. Februar in Kraft gesetzt hat.

Ende 2013 hatte es eine längere Diskussion über ein Tattoo-Verbot bei der Polizei gegeben. Nach Angaben des Ministeriums werden auch Base-Caps und Polo-Shirts zur Uniform nicht eingeführt.

Zum Schutz vor Verletzungen gibt es weitere Einschränkungen: So sollten die Polizisten lange Haare nicht offen tragen. „Auch Piercings oder große Ohrringe können deswegen problematisch sein“, hieß es.