Über das soziale Netzwerk Instagram hat der Angeklagte zwei Kinderporno-Fotos verschickt. Foto: Pixabay/Webster2703

"Schockierende Bilder" von nackten Kindern in aufreizenden Posen oder bei sexuellen Handlungen hatte ein junger Schiltacher auf seinem Handy und hat sie teils auch weiter verschickt. Nun stand er dafür vor Gericht.

Schiltach - "Ich bin jetzt 30 Jahre bei der Polizei. So etwas habe ich noch nie gesehen", sagte die ermittelnde Beamtin am Dienstag vor dem Amtsgericht Oberndorf zu den kinder- und jugendpornografischen Fotos, die auf dem Smartphone des angeklagten Schiltachers entdeckt worden waren. Ein Jahr lang sei sie in diesem Bereich bei der Kriminalpolizei tätig gewesen, habe sich monatelang durch die Bilder "gearbeitet". Was sie schilderte, lässt einem die Übelkeit aufsteigen. Fotos von Säuglingen, die von erwachsenen Penissen penetriert werden; Kleinkinder, deren Körper komplett mit Sperma bedeckt sind; Kinder, die in aufreizenden Posen die Geschlechtsteile zeigen.

Mehr als 250 Fotos dieser Art und noch mal 60 Bilder mit jugendpornografischem Inhalt – dort sind die Gezeigten älter als 14 Jahre – haben die Ermittler bei dem Anfang 20-Jährigen entdeckt. Auf ihn aufmerksam geworden waren sie durch einen Hinweis aus den USA. Der Mann soll im Frühjahr 2019 zwei verbotene Fotos über das soziale Netzwerk Instagram verschickt haben. Über die IP-Adresse und die Handynummer sei die Polizei ihm auf die Schliche gekommen, habe sämtliche elektronischen Endgeräte beschlagnahmt und diese untersucht.

Teils mehrfach vorhanden

In dem Datenwust – insgesamt waren auf den Geräten und in der Cloud fast 122 000 Fotos und Videos gespeichert – sei eben jenes strafbare Material entdeckt worden. Teils seien Fotos mehrfach vorhanden gewesen, "was darauf hindeutet, dass sie mehrmals verschickt wurden", so die Beamtin. Das habe sich aber nicht mehr im Detail herausfinden lassen.

Die meiste Zeit saß der Angeklagte mit hängendem Kopf und verschränkten Armen auf der Anklagebank. Zuvor hatte er sich spärlich zu den Vorwürfen geäußert, sie als "dumme Aktion" bezeichnet. "Ich bereue, dass ich das gemacht habe", sagte er. Verschickt haben will er die zwei verbotenen Fotos in einem Privatchat über Instagram. "An wen, weiß ich nicht mehr." Auch an den Grund könne er sich nicht erinnern.

Polizei muss Angeklagten holen

Die vielen anderen Fotos seien ihm "einfach so" von "wildfremden Leuten" zugeschickt worden. Er gab zu, dass kinder- und jugendpornografische Inhalte damals seinen sexuellen Vorlieben entsprochen hätten. "Heute ist das nicht mehr so", sagte er. Er konsumiere solches Material inzwischen nicht mehr.

Dass die Verhandlung überhaupt stattfinden konnte, stand zunächst auf der Kippe. Denn am Abend vorher hatte der junge Schiltacher dem Gericht per E-Mail mitgeteilt, erkrankt zu sein, nicht kommen zu können. Weil er kein ärztliches Attest vorlegte, schickte die Richterin am Dienstag die Polizei bei ihm vorbei – die den Mann bei der Arbeit antraf und zum Gericht chauffierte.

"Relativ naiver" junger Mann

Ihre Einschätzung zu dem Angeklagten, der bei den Taten noch keine 20 Jahre alt war, gab eine Expertin der Jugendgerichtshilfe ab. Sie beschrieb ihn als jungen Mann, der kaum Hobbys habe, in keinem Verein sei und seine Freizeit meist zuhause verbringe. Die Fotos und Videos will er, so habe er es ihr gegenüber geschildert, aus Neugier angeschaut haben. "Es sei ihm nicht bewusst gewesen, dass die Fotos strafbar sind", sagte sie. Der Angeklagte habe 2019 noch bei den Eltern gewohnt, habe "relativ naiv gewirkt" und sei deshalb zur damaligen Zeit noch als Jugendlicher einzustufen, riet sie dem Gericht.

Diesen Eindruck verstärkte der Mann durch seine Aussage offenbar. Das Verhältnis zu seinen Eltern sei damals wie heute gut. Er habe sich schon damals beispielsweise um seine Wäsche gekümmert; einkaufen und kochen hätten jedoch seine Eltern übernommen.

Mobbing in der Grundschule

Er erzählte von Mobbing in der Grundschule und Frust, den er in sich hineingefressen und mit Süßigkeiten kompensiert habe. "Dadurch bin ich gefühlsmäßig kühler geworden", gab er ein einziges Mal Einblick in sein Inneres. Auch während seiner Ausbildung habe es Ärger im Betrieb gegeben, er sei nicht übernommen worden. Sein aktuelles Arbeitsverhältnis laufe demnächst aus – der Arbeitgeber sei der Meinung "ich sei nicht selbstständig genug und mache meine Arbeit nicht gut genug". Um einen neuen Job "muss ich mich noch kümmern".

Staatsanwaltschaft will Jugendstrafrecht

Nach diesen Schilderungen beantragte die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht. Der Angeklagte sei "bis heute unselbstständig" – zum Zeitpunkt der Tat sei von einer gewissen "sozialen Unreife" auszugehen. Ernsthafte Reue sei zwar nicht zu erkennen, eine gewisse "Reflexion und die Bereitschaft zu einer Therapie" aber sehr wohl. Die Staatsanwältin forderte daher eine Geldstrafe von 4000 Euro und eine "heilerzieherische Behandlung".

Geldstrafe und Expertengespräch

Die Richterin teilte in ihrem Urteil den Eindruck über den Angeklagten als einen "noch nicht wirklich gereiften Menschen". Sie verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 3000 Euro, die an die Bürgerstiftung Schramberg zu bezahlen sind. "Die Geldstrafe soll Ihnen das Unrecht der Taten verdeutlichen", erklärte sie. Außerdem muss der Schiltacher fünf Gespräche mit einem Psychologen oder Psychiater führen. "Vielleicht laufen diese ja auf eine Therapie hinaus", gab sie dem jungen Mann mit auf den Weg.