Am Montag, 17. Februar, rückten die Polizei und die Feuerwehr ans BSZ nach Hechingen aus. Foto: Roth

Die Polizei ermittelt weiter gegen Unbekannt nach dem Brand in einer Toilette am Beruflichen Schulzentrum in Hechingen. Nun informiert die Polizei, welche Strafe dem Täter drohen würde.

Etwas mehr als eine Woche ist es her, als die Feuerwehr zum Beruflichen Schulzentrum (BSZ) in Hechingen gerufen wurde. Der Grund: Rauch drang aus einer Toilettenanlage, die nur über die Gebäudeaußenseite erreicht werden kann.

 

Zwar gelang es der Feuerwehr, die mit zahlreichen Kräften vor Ort war, schnell den Brand in der Toilette zu löschen. Im Inneren bot sich aber nach dem Feuerwehreinsatz ein Bild der Zerstörung. Schulleiter Arndt Bayer sprach kurz darauf von einem „erheblichen Renovierungsbedarf“. Die Polizei beziffert den Sachschaden auf rund 20 000 Euro und ermittelt seither gegen Unbekannt wegen des Verdachts der schweren Brandstiftung.

Polizeiliche Ermittlungen gegen unbekannten Täter dauern an

Auf Anfrage unserer Redaktion berichtet Martin Raff, Pressesprecher im Polizeipräsidium Reutlingen: „Die polizeilichen Ermittlungen wegen des Verdachts der schweren Brandstiftung zum noch unbekannten Täter dauern an.“ Und Raff informiert weiter: „Im Zuge dieser Ermittlungen wird unter anderem geprüft, ob ein Zusammenhang mit dem Brand am 9. Dezember 2024 besteht beziehungsweise ob hierfür ein und derselbe Täter in Betracht kommt.“

Zum Hintergrund: Bereits am 9. Dezember hatte es in einer Toilette auf dem Schulgelände gebrannt. Auslöser für die Taten könnten Mutproben auf der Videoplattform TikTok sein. Auch zuvor soll es laut Schulleiter Bayer zu einem ähnlichen Vorfall am BSZ gekommen sein, der aber glimpflich und ohne Feuerwehreinsatz ausging.

Was würde dem Täter als strafrechtliche Konsequenz drohen? Das Strafgesetzbuch sieht im Falle einer „schweren Brandstiftung“ eine Freiheitsstrafe „nicht unter einem Jahr“ vor; in minder schweren Fällen ist eine Freiheitsstrafe ab sechs Monaten vorgesehen.