Der Weg ins Brand-Haus ist versperrt. Foto: Klormann

Nach dem Brand in der Calwer Torgasse hat das THW die Türen mit Spanplatten gesichert. Wer trotzdem versucht, hineinzugelangen, muss mit einer empfindlichen Strafe rechnen.

Brandgeruch liegt am Tag nach dem Feuer noch in der Luft. Ansonsten ist kaum zu erkennen, dass hier in der Nacht auf Fronleichnam ein Großaufgebot der Feuerwehr zugange war, um Schlimmeres zu verhindern und die Flammen im Gebäude mit der Adresse Torgasse 5 zu löschen.

 

Die Zugänge in das leerstehende Haus sind mit Spanplatten verschraubt, ein Polizeisiegel klebt an einer dieser Platten, ein Absperrband des Technischen Hilfswerks macht klar, dass hier der Zutritt verboten ist. Das hat Gründe. Sogar mehrere, wie Benjamin Koch, Leiter der Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit beim Polizeipräsidium Pforzheim, erklärt.

Bruch des Siegels ist kein Kavaliersdelikt

„Derzeit führt das Polizeirevier Calw ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Brandstiftung gegen unbekannt“, berichtet Koch auf Anfrage unserer Redaktion. Das THW sei daher gebeten worden, die Zugänge zu versperren. „Der Brandort wurde von uns sichergestellt. Somit soll analog zur Eigentumssicherung und Gefahrenabwehr (sicheres Begehen des Gebäudes nicht abschließend gewährleistet) ein Betreten durch Unberechtigte verhindert werden“, führt der Leiter der Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit weiter aus.

Das Siegel der Polizei macht zusätzlich deutlich, dass hier niemand etwas zu suchen hat, der das nicht von Amts wegen tut. Und der Bruch des Siegels wäre auch kein Kavaliersdelikt. Laut Paragraf 136 des Strafgesetzbuches kann das sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe nach sich ziehen.

Konkrete Hinweise auf einen oder mehrere Täter gebe es aktuell nicht. Doch ein Anwohner will in der Vergangenheit bereits beobachtet haben, wie Menschen in dem leeren Haus aus- und eingegangen seien und dabei auch etwas hinein- oder herausgetragen hätten.

Zeugen gesucht

Ob das jedoch etwas mit dem Fall zu tun hat, ist fraglich. Fest steht: „Im Zuge der ersten Maßnahmen ergaben sich keine Anhaltspunkte für ein gesondertes Strafverfahren, welches im Zusammenhang mit dem Auffinden von Gegenständen im Gebäude stehen könnte“, berichtet Koch.

Die Polizei bittet Zeugen, die im Vorfeld verdächtige Wahrnehmungen im Bereich des Brandobjektes gemacht haben, sich beim Polizeirevier in Calw unter der Telefonnummer 07051/1 61 35 11 zu melden.