Bordelle dürfen nicht öffnen. (Symbolfoto) Foto: mariesacha – stock.adobe.com

Etablissements werden regelmäßig von Polizei überwacht und gegebenenfalls auch kontrolliert.

Villingen-Schwenningen - Bordelle und weitere Etablissements dürfen während des Lockdown ihre Türen nicht öffnen. Daran müssen sich freilich auch die Betriebe in VS halten. Doch es gibt einen Fall, in dem die Polizei eingeschaltet wurde. Die Pressestelle des Präsidiums informiert über Details.

Aktuelle Informationen zur Corona-Lage in unserem Newsblog

Unberechtigt "Corona-Soforthilfe" eingestrichen habe eine Betreiberin eines Etablissements in VS. Die 42-Jährige sollte ihren Betrieb im aktuellen Corona-Lockdown schließen und hatte dies so auch behördlich angezeigt. Daraufhin habe sie Unterstützungsgelder in fünfstelliger Höhe erhalten, führte ihren Betrieb nach Angaben der Polizei jedoch unerlaubt weiter.

Betrieb lief weiter

Wie Polizeisprecher Jörg Kluge auf Anfrage unserer Zeitung berichtet, sei ausschließlich die Betreiberin und keine Freier in den Fokus geraten. "Der Besuch einer ›Dame‹ in einem angemieteten Zimmer – so stellt sich das hier dar – stellt per se keinen Verstoß gegen die Corona-Verordnung dar", erklärt Kluge.

Im Allgemeinen würden die Stätten hinsichtlich der Einhaltung der derzeit herrschenden Verordnung regelmäßig von der Polizei überwacht und gegebenenfalls auch kontrolliert.

Betrugsanzeige

Was die 42-jährige Betreiberin betrifft, so muss diese sich nun für ihr Handeln verantworten. "Neben einer Betrugsanzeige erwartet die Frau auch ein Verfahren wegen Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung. Und sie muss die zu Unrecht erhaltenen Gelder zurückbezahlen", zeigt die Polizei auf.