Rückenkennung von Polizisten: bereits heute identifizierbar. Foto: Lichtgut/Julian Rettig

In Baden-Württemberg sollen Polizisten in geschlossenen Einheiten so gekennzeichnet werden, dass sie identifizierbar sind. Einziges Argument des Innenministeriums dafür: „beschleunigte Sachverhaltsaufklärung“.

Stuttgart - Einen sachlichen Grund kann Innenminister Thomas Strobl (CDU) dafür nennen, warum er künftig alle Polizisten geschlossener Einheiten individuell so kennzeichnen will, dass sie zweifelsfrei zu identifizieren sind: Durch die anonymisierte Kennzeichnung, in der Regel ein Zahlcode, könne „eine beschleunigte Sachverhaltsaufklärung erfolgen“. Das für die Bereitschaftspolizei bei ihren Einsätzen im gesamten Bundesgebiet zuständige Polizeipräsidium Einsatz meldet zwar, es sei noch jede Beamtin, jeder Beamter ermittelt worden, denen ein Fehlverhalten vorgeworfen wurde. Den Polizeiminister schert das aber nicht. Trotz der 58 060 Einsätze, zu denen er die Bereitschaftspolizei des Landes zwischen Jahresbeginn 2018 und Jahresmitte 2020 beorderte. Bei denen waren und sind die Polizisten heute schon durch ihre Rückenkennzeichen bis auf die Ebene der Gruppe, also acht Beamtinnen und Beamte, eindeutig zu identifizieren.

Die Schlüsselinformation nach dem wahren Grund für die Maßnahme dürfte denn auch in dem Halbsatz der ministeriellen Antwort auf eine FDP-Anfrage stecken, der auf der zweiten Seite unten steht: Nämlich dass sich „Bündnis 90/Die Grünen und die CDU Baden-Württemberg im Rahmen der Koalitionsverhandlungen auf die Einführung einer anonymisierten Kennzeichnungspflicht“ verständigt haben. Mit dieser Vereinbarung dürften vor allem die Wünsche der „Grünen Jugend“ befriedigt worden sein, die die „Polizei neu aufstellen“, „jährlich Tausende Fälle brutaler Polizeigewalt“ erlebt haben und deshalb Polizisten entwaffnet, viele von ihnen durch Sozialarbeiter ersetzt sehen will. Die CDU habe in den Koalitionsverhandlungen nach der verlorenen Landtagswahl aus reinem Machterhalt einer Kennzeichnungspflicht und der angekündigten Verabschiedung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes zugestimmt, wetterte der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft Ralf Kusterer: „wie Prostituierte auf dem Straßenstrich“.

Jetzt also werden Bereitschaftspolizisten in Baden-Württemberg gekennzeichnet. Jene Polizisten, die morgens die Wohnungen von Drogendealern und Rechtsradikalen durchsuchen. Am Wochenende vor Fußballstadien prügelnde Fans trennen oder sich bei Demonstrationen von Berlin über den Hambacher Forst bei Köln bis zu den Querdenkern und der Party- und Eventszene in Stuttgart mit Urin- und Kotbeutel beschmutzen, sich als „Hurensöhne“ beschimpfen und Flaschen bewerfen lassen. Dafür bekommen sie aktuell keinen Cent Zulage. Monatlich 200 Euro für sie und 250 Euro für Angehörige der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten (BFE) wären angemessen. Aber für solche Investitionen ist im klammen Landeshaushalt kein Platz, zumal das Land ökologisch erneuert werden soll.

Dass Strobl und seine Ministerialen jetzt als einzigen Nutzen der individualisierten Kennzeichnung nun die „beschleunigte Sachaufaufklärung“ nennen, muss in den Ohren junger Beamtinnen und Beamten der Bereitschaftspolizei wie Hohn klingen. Denn die „Grüne Jugend“ fordert in ihrem Papier auch, das Vermummungsverbot für Demonstrierende gänzlich aufzuheben. Im Moment muss mit einer Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr rechnen, der mit einer Sturmhaube oder Karnevalsmaske zu an einer Demonstration teilnimmt.

Wäre es Strobl, seinen Unterhändlern und grünen Gesprächspartnern in den Koalitionsgesprächen wirklich darum gegangen, Rahmenbedingungen für friedliche Demonstrationen zu schaffen, hätten sie die Kennzeichnungspflicht der Polizisten an härtere Strafen für jene gekoppelt, die vermummt demonstrieren. Die auch viel zu oft die sind, die Polizisten mit Flaschen, Steinen und Feuerwerkskörpern bewerfen und verletzen. Und unerkannt verschwinden. Dafür hätte sich Baden-Württemberg stark machen können in Bundestag und -rat. So aber drückt das Land sein Misstrauen gegenüber jenen aus, die es beauftragt, den Rechtsstaat, seine Werte zu schützen. Eine Erkenntnis übrigens, die auch Thomas Strobl schon einmal zu eigen war: Im September 2020 – fünf Monate vor der Landtagswahl, sechs vor den Koalitionsgesprächen.