Zwei Polizeikontrollen fanden am Ortseingang Herrenzimmern, von Villingendorf kommend, statt. Foto: Weingand

Gleich zweimal innerhalb einer Woche bezog die Polizei am Ortseingang Herrenzimmern Posten, um Kontrollen durchzuführen.

Mehrere Streifenwagen am Ortseingang von Villingendorf kommend, ein weißer Lieferwagen, der kontrolliert wird, und ein Polizeibeamter, der die Autos nach und nach durchwinkt: Dieses Bild zeigte sich am Abend des 8. April (Dienstag). Wenige Tage später, am 11. April (Freitag) ist die Polizei wieder vor Ort und beobachtet den Verkehr. Wonach wurde da gesucht?

 

Wir fragen beim Polizeipräsidium Konstanz nach, in dessen Zuständigkeitsbereich auch der Kreis Rottweil fällt. Es habe sich dabei um Verkehrskontrollen in Zusammenhang mit der Geschwindigkeitskontrollwoche („Speedweek“) gehandelt, erfahren wir von einem Pressesprecher der Polizei.

Beliebte Schnell-fahr-Strecke

Überraschend ist die Kontrolle an diesem Standort nicht, lädt die Strecke von Villingendorf nach Herrenzimmern doch zum zügigen Fahren ein. Und wohl die wenigsten Verkehrsteilnehmer haben – trotz erstmaliger Beschränkung auf 70 bei der Einmündung zur Ruine – am Ortseingang nur noch 50 Kilometer pro Stunde auf dem Tacho.

Ladungsverstöße und zu hohe Geschwindigkeit

Die Bilanz vom 8. April: zwei Ladungsverstöße. Ein Verstoß dieser Art liegt beispielsweise vor, wenn die Ladung unzureichend gesichert ist, so dass sie bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung verrutschen, umfallen, hin- und herrollen oder herabfallen könnte, oder wenn eine Ladung hinten zu weit aus dem Fahrzeug herausragt.

„Bei einer nicht vorschriftsmäßig gesicherten Ladung muss der Verkehrsteilnehmer mit einem Verwarngeld in Höhe von 35 Euro rechnen“, teilt der Pressesprecher der Polizei bezüglich der Folgen mit.

Am 11. April wurden derweil drei Geschwindigkeitsverstöße von der Polizei festgestellt. Der Schnellste überschritt die Höchstgeschwindigkeit um 17 Kilometer pro Stunde, was ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro nach sich zieht. Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot droht dem Verkehrsteilnehmer jedoch nicht.