Bislang entschied der Gemeinderat, welche Anträge aus den Fraktionen in welchem Ausschuss beraten werden. Künftig will dies Diana Stöcker festlegen.
Wie wird mit Anträgen verfahren, die aus den Reihen des Gemeinderates gestellt werden? Diese Frage wollte Bernhard Scharf in einer der vergangenen Sitzungen geklärt wissen.
Anträge im Gemeinderat
Hauptamtsleiterin Annette Huber führte im Gemeinderat nun die Sachlage näher aus und erläuterte den vorgesehenen Beratungsweg: Laut Gemeindeordnung Baden-Württemberg können eine Gemeinderatsfraktion oder ein Sechstel der Gemeinderäte beantragen, dass ein Thema beraten werden solle, erklärte Huber. Dieses Thema müsse dann spätestens in der übernächsten Gemeinderatssitzung auf der Tagesordnung erscheinen.
Nicht eindeutig geregelt
Die Hauptsatzung der Stadt, die das interne Prozedere regelt, war bislang allerdings nicht eindeutig: Zum einen empfiehlt sie, dass Angelegenheiten, die eine Abstimmung im Gemeinderat erfordern, in einem der Ausschüsse vorberaten werden sollen, zum anderen ist aber auch davon die Rede, dass eine solcher Verweis in einen Ausschuss erfolgen müsse.
Gemeinderat entschied bislang
Bislang war gängige Praxis, dass der Gemeinderat per Beschluss entschied, in welchen Ausschuss ein Antrag verwiesen wird. Dies solle künftig nicht mehr so gehandhabt werden. Denn die Oberbürgermeisterin werde nach Eingang eines Antrages sofort selbstständig entscheiden, in welchem Ausschuss er beraten werde. Der Gemeinderat werde dann nur noch über diese Entscheidung informiert, sagte Huber. Ulrike Froehlich von den Grünen bedankte sich für die Klärung dieser Frage.
„Movers“ kommt in den KSVA
Konkreter Anlass war ein Antrag der CDU-Fraktion, dass sich die Stadt am Landesprogramm „Movers – aktiv zur Schule“ beteiligen soll. Diesen habe Diana Stöcker an den Kultur-, Sport- und Verwaltungsausschuss (KSVA) verwiesen, informierte die Hauptamtsleiterin.
Unabhängig von dieser Frage hat die Stadt 2025 auf Vorschlag der Grünen digitale Register eingerichtet, in denen der Bearbeitungsstand von zurückliegenden Anträgen und auch von Anfragen eingesehen werden kann.