Der Bundestag hat erstmals über den Antrag der CDU/CSU auf Einsetzung eines Atom-Untersuchungsausschusses beraten.
Der Bundestag hat am Freitag erstmals über den Antrag der CDU/CSU auf Einsetzung eines Atom-Untersuchungsausschusses beraten. Die Unionsparteien wollen die Entscheidungsfindung im Vorfeld der im April 2023 erfolgten Abschaltung der drei letzten deutschen Atomkraftwerke (AKWs) überprüfen lassen. Sie werfen den verantwortlichen Ministerien für Wirtschaft und Umwelt vor, bei der Entscheidungsfindung nicht sachgerecht vorgegangen zu sein - was diese zurückweisen.
„Es steht der Verdacht im Raum, dass Bundestag und Öffentlichkeit getäuscht wurden“, sagte der CDU-Abgeordnete Patrick Schnieder. Es stelle sich die Frage, ob seitens der beiden Grünen-geführten Ministerien „alle Optionen unvoreingenommen geprüft“ worden seien. Zweifel äußerte Schnieder besonders an der Glaubwürdigkeit von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), dem er mangelnde Transparenz vorwarf.
Redner von SPD und Grünen stellten dagegen klar, es habe sich um begründete Abwägungen und Entscheidungen der Beteiligten angesichts der durch Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine drohenden Energiekrise gehandelt. Die SPD-Abgeordnete Nina Scheer wies darauf hin, das deswegen auch eine Verlängerung der Laufzeiten der verbleibenden AKWs um gut drei Monate in Form eine Streckbetriebes tatsächlich von der Koalition beschlossen worden sei. Es sei aber berechtigt gewesen, dies gegen „spezifische Sicherheitsrisiken der Atomenergie-Nutzung“ abzuwägen.
Die Entscheidung gegen einen längeren Weiterbetrieb der AKWs habe „nicht ideologische sondern sachliche Gründe“, betonte auch Grünen-Parlamentsgeschäftsführerin Irene Mihalic. Diese Technologie „ist nicht nur teuer, sondern auch gefährlich“, hob sie hervor. Um festzustellen, dass die Grünen aus guten Gründen für den Atomausstieg seien, sei allerdings kein Untersuchungsausschuss erforderlich. Die beiden beteiligten Ministerien hätten hierzu „abgewogene Entscheidung getroffen“, so wie es ihre Aufgabe sei.
Der Unions-Antrag wurde mehrheitlich an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. CDU und CSU hatten eine sofortige Abstimmung in der Sache gefordert, sich damit aber nicht durchgesetzt. Für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses sind laut Artikel 44 Grundgesetz ein Viertel der Mitglieder des Bundestages nötig. Dies wären derzeit 184 Abgeordnete. Die Unionsfraktion als größte Oppositionskraft im Bundestag kann ein solches Gremium mit ihren 195 Abgeordneten damit im Alleingang einberufen. Über die genaue Umsetzung wird aber mehrheitlich entschieden.
„Dass die Union sich viel längere AKW-Laufzeiten gewünscht hätte, und das sogar schon vor dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, ist kein Geheimnis“, erklärte Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne) zu dem Vorgang. „Damit will sie zum zweiten Mal den Atomausstieg rückgängig machen, obwohl sie ihn selbst gesetzlich verankert hat.“ Auch Lemke sprach von einer berechtigten und notwendigen Abwägung: „Atomkraft ist eine Hochrisikotechnologie. Der Atomausstieg macht unser Land sicherer, darüber können wir gerade in unsicheren Zeiten froh sein“, stellte sie klar.
Eigentlich hätten die drei AKWs, die in Deutschland noch am Netz waren, Ende 2022 abgeschaltet werden sollen. Als 2022 die Gaslieferungen aus Russland zunächst gedrosselt und später gestoppt wurden, beschloss die Bundesregierung aber, die Laufzeiten der drei Kraftwerke bis Mitte April 2023 zu verlängern. Aus der Union war wiederholt eine Rückabwicklung des Ausstiegsbeschlusses gefordert worden. Dieser geht auf eine Entscheidung der rot-grünen Bundesregierung aus dem Jahr 2000 zurück. Nach dem Reaktorunglück im japanischen Fukushima wurde das Aus für die Atomkraftwerke 2011 von der damaligen CDU/FDP-Bundesregierung bekräftigt und der Zeitplan dafür präzisiert.