Um diesen Anforderungen Rechnung zu tragen sieht sich die GWW am Standort Mörikestraße nicht mehr gerüstet. So heißt es in der Mitteilung: "Die bestehenden Gebäude entsprechen nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben an Wohngebäude für Menschen mit Behinderungen." Und weiter: "Wenn hier nichts getan wird, besteht die Gefahr einer Unterversorgung älterer Menschen mit Behinderung, die nicht mehr von Angehörigen betreut werden können. Außerdem fehlt Wohnraum für Entwicklungsmöglichkeiten, damit Menschen mit Behinderung zunehmend selbstständig wohnen können."
Ambulante Betreuung
Während aber Quentin in der Konsequenz von einem Abriss der Gebäude Mörikestraße 2, 4, 6 und 8 spricht, ist in der Mitteilung der GWW lediglich davon die Rede, dass "die vorhandenen Gebäude entsprechend der Anforderungen modernisiert und umgebaut werden" sollen. Das Ziel: Stationäre Wohnangebote reduzieren zugunsten von ambulant betreuten Wohngemeinschaften und Apartments.
Mehr Details sind von der GWW nicht zu erfahren. Der Pressesprecher verweist darauf, dass man sich noch mit der Stadt Calw in Abstimmung befinde, weshalb sich noch Änderungen an den Plänen ergeben könnten.
Bei mindestens einem Anwohner jedenfalls stößt das Vorhaben schon jetzt nicht gerade auf Gegenliebe. Zu groß, zu klobig, zu viele Einschränkungen des Verkehrs, so der Tenor. Angesprochen auf die sich möglicherweise verändernde Parksituation durch den Neubau äußert sich die GWW ebenfalls nicht.
Fachbereichsleiter Quentin hat durchaus Verständnis für Sorgen der Anwohner, denen durch das geplante Gebäude unter Umständen die schöne Aussicht genommen würde. Doch laut des Bebauungsplans Mühläcker von 1974, der dem Baugesuch zugrunde gelegt wird, sei dreigeschossiges Bauen erlaubt. "Das ist nicht außergewöhnlich für Stammheim", so Quentin. Auch sonst müssten für das Vorhaben der GWW bisher keine maßgeblichen Befreiungen von diesem Bebauungsplan vorgenommen werden. Noch wird aber weiter geprüft, ob der Bebauungsplan eingehalten wird.
Ist dem so, könnte die Baugenehmigung erteilt werden. "Und wenn die GWW Baurecht hat, kann sie das auch anwenden", unterstreicht Quentin. Wann es so weit sein könnte, oder ob die GWW noch nacharbeiten muss, könne er zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen.
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