Flächen für Windräder waren Thema im Altensteiger Bauausschuss. (Symbolbild) Foto: Massimo Cavallo - stock.adobe.com

Der Bauausschuss in Altensteig hat Stellung zu geplanten Windradflächen bezogen. Vom ersten Vorentwurf wurden Spielberg und Überberg gestrichen.

Wie in vielen Gemeinden stellt sich auch in Altensteig die Frage: Wo könnten Windräder gebaut werden? Nun wurde im Bauausschuss die aktuelle Gebietsplanung vorgestellt und besprochen. Es handelt sich bereits um den zweiten Entwurf, zu dem die Gemeinde Stellung beziehen muss.

 

In Altensteig waren ursprünglich auch in Spielberg und Überberg Flächen angedacht. Diese sind nun herausgefallen. Der Grund: In Überberg würde die geschützte Aussicht auf die Altstadt zerstört werden. In Spielberg wurden Fledermäuse gefunden, die geschützt werden sollen.

Bereits im April war der erste Planentwurf beraten worden und eine Stellungnahme dazu abgegeben worden. In diesem Rahmen fand auch eine erste Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung statt. 170 Träger öffentlicher Belange, also Institutionen, Behörden oder Stellen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, gaben eine Stellungnahme ab. 20.000 Stellungnahmen gingen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ein.

Hornberg ist für Windräder im Gespräch

Die Flächen, die nun noch für Windkraft ausgewiesen werden können, liegen auf der Gemarkung Hornberg sowie im Stadtwald.

Außerdem stehen noch Flächen im Bereich Wart und Walddorf im Raum, für die es allerdings noch keine Umweltprüfung gab. Der Grund dafür ist der enge Zeitplan. Über diese Flächen „könnte man noch nachdenken, aber das ist Zukunftsmusik“, erklärte Bauamtsleiterin Nadine Hentschel in der Sitzung.

Der Plan wurde vom Gemeinderat mehrheitlich gebilligt. Die beiden Gegenstimmen kamen von den AfD-Stadträten Marcus Lotzin und Brigitte Kirn. Lotzin wies im Vorfeld bereits explizit darauf hin, dass der Beschluss mehrheitlich ist und nicht von allen Räten mitgetragen werde, was auch in der Stellungnahme deutlich gemacht werden sollte.

Auch wurde die Verwaltung durch diesen Beschluss ermächtigt, eine positive Stellungnahme für die Gebiete WC 22 und WC 23 abgegeben werden, die in Teilen auch den Stadtwald Altensteigs umfassen.

Kriterienkatalog mit vielen Bereichen

Jede Gemeinde muss per Gesetz Vorrangflächen ausweisen, auf denen Windkraft prinzipiell möglich gemacht werden kann. Über einen Kriterienkatalog werden die verbleibenden Gebiete, die auf der Gemarkung Altensteigs liegen, auf ihre Tauglichkeit eingestuft.

Diese Kriterien umfassen den Einfluss auf Menschen und ihre Gesundheit, wozu Erholungswerte zählen, Kulturgüter, der Einfluss auf die Landschaft, auf Tiere und Pflanzen, den Boden, Wasser und Luft, sowie die benötigte Fläche. Daraus ergibt sich, ob das Vorranggebiet geeignet, sehr geeignet oder ob es mit enormen negativen Auswirkungen verbunden ist.