Der Planfeststellungsbeschluss sowie Planunterlagen werden am Mittwoch, 15. Januar, veröffentlicht.
Die Planfeststellungsbehörde beim Regierungspräsidium Tübingen hat am 2. Dezember den Planfeststellungsbeschluss für den Aus- und Neubau der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren erlassen.
Die Veröffentlichung des Planfeststellungsbeschlusses sowie der planfestgestellten Planunterlagen wird ab Mittwoch, 15. Januar, online auf der Homepage des Regierungspräsidiums Tübingen erfolgen.
Auf Papier für Menschen ohne Internet
Für Personen ohne Internetzugang hält die Planfeststellungsbehörde eine Papierfassung des Planfeststellungsbeschlusses sowie der Planunterlagen zur Ermöglichung eines einfachen Zugangs bereit.
Wer eine solche Zugangsmöglichkeit in Anspruch nehmen möchte, kann unter 07071/75 70 Kontakt mit der zuständigen Planfeststellungsbehörde – aufnehmen.
Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Sitz in Mannheim Klage erhoben werden.