Der Haslacher Gemeinderat will per Satzung festlegen lassen, welcher Art und wie viele Werbeanlagen an der Ortsdurchfahrt an der B 33/B 294 zu sehen sein dürfen.
Der Gemeinderat hat sich unter anderem mit den Werbeanlagen entlang der Ortsdurchfahrt auseinandergesetzt. Bürgermeister Philipp Saar schickte voraus: „Wir müssen Regelungen finden, wie wir Werbung zulassen, aber die Stadt nicht entlang der Straße zur durchgängigen Werbefläche machen.“ Maik Schwendemann stellte seitens des Bauamts den Sachverhalt ausführlich vor. Bereits 2018 war zur Reglementierung der Werbeanlagen ein Bebauungsplan vorgeschlagen worden. „Zur Sicherung der Planung wurde außerdem eine Veränderungssperre beschlossen“, erklärte er. Diese sei mehrmals verlängert worden und könnte in der kommenden Sitzung erneut beschlossen werden.
Die Verwaltung habe die BHM Planungsgesellschaft in Freiburg, die auch federführend das Baugebiet „Brühl III“ plane, für den Angebotspreis von knapp 20 000 Euro brutto mit der Planung für eine Werbeanlagen-Satzung beauftragt.
Bei den Werbeanlagen soll nur Eigenwerbung erlaubt sein
Nach einer mehrmonatigen, ausführlichen Recherche liege nun ein erster Entwurf vor. „Die Unterlagen wurden vom Stadtbauamt bisher einmalig überarbeitet“, erklärte Schwendemann. Werbeanlagen sollen sich „harmonisch ins Ortsbild einfügen und dessen Charakter würdigen“, besonders an den Eingangsbereichen der Stadt.
In gewerblich geprägten Bereichen seien Werbeanlagen weniger störend, deshalb werde dort eine Bündelung angestrebt. Zudem soll Werbung ausschließlich als Eigenwerbung an der Stätte der Leistung möglich sein. „Werbeanlagen, die der Fremdwerbung dienen, die also ohne räumlichen Zusammenhang zur Stätte der Leistung installiert sind, sollen ausgeschlossen werden“, verwies er auf einen wesentlichen Punkt, um Haslacher Unternehmen zu schützen.
Der Geltungsbereich sei mit 19,38 Hektar sehr groß und komplex, weshalb er die 14 Teilbereiche im Schnelldurchlauf vorstellte. Ziel der Satzung sei es, Werbemaßnahmen aufeinander abzustimmen, bereits genehmigte würden einem gewissen Bestandsschutz unterliegen. Werbeanlagen mit Videoanzeigen wären unzulässig, allerdings sollen LED-Anzeigen möglich werden, von denen die Stadt selbst welche zur Begrüßung plane.
Da über die Satzung Fremdwerbung nicht ausgeschlossen werden könnte, müsse dafür ein Bebauungsplan über den Geltungsbereich gelegt werden. Ein entsprechendes Angebot der BHM liege für knapp 40 000 Euro brutto vor, zuzüglich verfahrensbegleitender und besonderer Leistungen.
Saar erklärte: „In der Vorausschau, was technisch möglich sein wird, müssen wir jetzt Regelungen treffen.“
Nicht jede Art Werbung kann an der Durchfahrt vermieden werden
Martin Eitel (CDU) erkundigte sich nach der bisherigen Regelung bei den Supermärkten und inwieweit Gespräche mit Gewerbetreibenden entlang der Straße geführt wurden. Stadtbaumeister Clemens Hupfer verwies auf den dortigen Bebauungsplan, der Werbung ermögliche. Allerdings wären Anlagen dabei, die zu groß seien. Das Thema müsse insgesamt angegangen werden. Davide Tamburello (FW) verdeutlichte anhand des in Wolfach geplanten McDonald’s die Notwendigkeit der Verhinderung von Fremdwerbung. Für Andreas Isenmann (CDU) stellte sich die Frage nach Anhängern mit Werbeplanen. Da diese laut Hupfer keine baurechtliche Angelegenheit seien, könnten über die Pflicht zum Umstellen alle vier Wochen hinaus keine Vorgaben von Seiten der Stadt gemacht werden.
Der Beschluss
Am Ende beschloss der Gemeinderat einstimmig die Reglementierung von Werbeanlagen an der Ortsdurchfahrt B33/B294 durch Aufstellung eines einfachen Bebauungsplans. Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt, den Erlass einer Veränderungssperre bis zur nächsten Sitzung vorzubereiten.