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Wenn es nach der Anklage geht, soll Tauss zu einer Bewährungsstrafe verurteilt werden.

Karlsruhe - Für den Besitz von Kinderpornos soll der ehemalige SPD-Politiker Jörg Tauss zu einer Bewährungsstrafe verurteilt werden. Das hat die Staatsanwaltschaft am Donnerstag im Prozess gegen den früheren Bundestagsabgeordneten vor dem Karlsruher Landgericht gefordert. Sie plädierte auf eine Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung sowie auf eine Geldstrafe, während einer der beiden Tauss-Anwälte einen Freispruch für seinen Mandanten forderte. Mit einem Urteil wird am Freitag gerechnet.

Der 56-Jährige habe sich das einschlägige Material mit Bildern und Videos für rein private Zwecke beschafft und um sich sexuell daran zu erregen, warf ihm die Staatsanwältin vor. Tauss habe außerdem falsche Angaben zur Dauer seiner angeblichen Recherche gemacht. Sie habe auch kein Verständnis dafür, dass der Politiker niemanden in seine illegalen Pläne eingeweiht habe, sagte die Anklägerin.

"Was Tauss beweisen wollte, war kalter Kaffee"

Auch die vermeintliche Brisanz möglicher Ergebnisse dieser Recherchen zweifelte sie an: „Was Tauss beweisen wollte, war kalter Kaffee. Das wusste jeder“, sagte sie.

Tauss-Anwalt Jan Mönikes sagte dagegen, es gebe zwar keinen Zweifel am Besitz der Pornos. Dies habe Tauss auch sofort eingeräumt. Er betonte aber, Tauss habe das Material aus dienstlichem Interesse besessen und als Abgeordneter das Recht dazu gehabt.

Er habe als Politiker des Bundestags versucht, die Machenschaften der Kinderporno-Szene aufzudecken, die sich mittlerweile eher über das Handy statt über das Internet austausche. „Tauss war zuständig dafür und er war nicht irgendein Abgeordneter“, sagte Mönikes.