Ist das Körbchen zu voll, kann das Probleme nach sich ziehen. Foto: Cornelia Spitz

Das zuletzt nass-kalte Wetter hat ihnen wieder einen kräftigen Wachstumsschub beschert: den Pilzen im Wald. Ruft das auch wieder vermehrt Pilzwilderer auf den Plan?

Zu Beginn der Pilzsaison schlug das Landratsamt Alarm und kündigte eiskalte Kontrollen an, denn: Viele Sammler hätten weitaus größere Mengen an Pfifferlingen und Co. aus dem Wald getragen als erlaubt.

 

„Man könnte meinen, dass wir Hungersnot haben und wir auf die Pilze angewiesen sind. Sind wir aber zum Glück nicht“, wunderte sich der Revierförster Michael Willmann, in Urach und Linach tätig, im August beispielsweise. Auch, dass viele Pilzsammmler die Früchte nicht fachgerecht ernteten, sondern geradezu rabiat aus dem Waldboden rupften, stieß ihm sauer auf.

Für das Landratsamt im Schwarzwald-Baar-Kreis war es schließlich die logische Folge: „Pilzsammler müssen damit rechnen, dass verschärfte Kontrollen zur Entnahme und zum Befahren des Waldes stattfinden.“ Doch was ist seither passiert?

Viele Sammler zeigen sich einsichtig

Wir hakten bei Heike Frank, der Pressesprecherin des Landratsamtes in der Region nach, ob die Behörde wirklich ernst gemacht hat und zahlreiche Pilzsammler mit einem dicken Knöllchen statt leckerer Pilze aus dem Wald gekommen sind. In den Amtsstuben freut man sich: Es habe durchaus Kontrollen durch das Forstamt gegeben, welches allerdings die Informationen an die Pilzsammler oder Ermahnungen nicht zähle. „Zum Glück genügt in der Regel eine Aufklärung der Pilzsammler, die meisten Personen sind einsichtig, so dass es zu keiner Anzeige kommt“, so Heike Frank.

Einen geografischen Schwerpunkt, wo Kontrollen besonders notwendig waren, konnte das Forstamt bislang nicht ausmachen. Die Region ist allgemein ein gutes Revier – „Pilze werden im gesamten Landkreis gesammelt“.

Am häufigsten geht es um den Pfifferling

Klar ist jedoch, weswegen die Pilzsammler am häufigsten getadelt werden mussten: „Da es sich beim Pfifferling um den bekanntesten und am sichersten zu bestimmenden Pilz handelt, wurden tatsächlich häufig viel zu große Mengen an Pfifferlingen festgestellt.“

Das Bundesnaturschutzgesetz hat hierzu eine klare Meinung: „Die Entnahme von mehr als geringen Mengen gilt als Verstoß / Ordnungswidrigkeit gemäß § 69 Absatz 2 Nummer 4 sowie Abssatz 3 Nummer 20 und 21“, zu viel zu sammeln, ist also strafbar. Die Höhe des Bußgeldes richte sich dabei nach der Schwere der Ordnungswidrigkeit, so Heike Frank auf Nachfrage.

So teuer kann es am Ende werden

So kann das kleine Körbchen Pilze schnell mal richtig teuer werden: „Als Faustregel gilt, dass pro Kilogramm zu viel gesammelten Pilz 100 Euro erhoben werden“, macht Frank die Dimensionen klar.

Ob es allerdings vornehmlich, wie landläufig im grenznahen Gebiet gerne behauptet wird, die Schweizer sind, die mit Körben bewaffnet in deutsche Wälder ausströmen und beim Pfifferling besonders oft zulangen, das konnte Heike Frank nicht bestätigen: „Das Forstamt unterscheidet bei Kontrollen im Wald nicht nach Nationalitäten.“

Das gilt für Pilzsammler

Die Gebiete
Gesammelt werden darf nur außerhalb von Schutzgebieten. Naturschutzgebiete oder beispielsweise auch frisch bepflanzte Bereiche sind ausgenommen vom freien Betretungsrecht im Wald.

Die Menge
Pro Sammler darf laut Landeswaldgesetz am Tag höchstens ein Kilogramm Pilze aus dem Wald entnommen werden. Wer Pilze entnimmt, darf dies nur für den Eigenbedarf. „Ein Verkauf von Pilzen oder auch beispielsweise Heidelbeeren ist nach Landeswaldgesetz nicht gestattet“, so Frieder Dinkelaker, Leiter des Kreisforstamtes.

Rücksicht aufs Ökosystem
Gesammelt werden sollten keine zu kleinen oder bereits alten Exemplare.

Unterwegs im Wald
Hunde gehören aus Rücksicht gegenüber den Wildtieren an die Leine. Das Befahren von Waldwegen ist verboten. Autos müssen auf entsprechenden Wanderparkplätzen abgestellt werden.

Die Strafe
Wer zuviel sammelt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Mehrmengen werden zudem vom Forstamt einbehalten.